5Falls nun eine Seele+ sündigt, indem sie eine öffentliche Verfluchung* gehört hat,+ und der Betreffende ist Zeuge, oder er hat es gesehen oder hat es erfahren, dann soll er sich, wenn er es nicht berichtet+, für sein Vergehen verantworten.
17 Und wenn eine Seele sündigt, indem der Betreffende tatsächlich eines von all den Dingen tut, die nach Jehovas Geboten nicht getan werden sollten, obwohl er es nicht wußte,+ ist er doch schuldig geworden und soll sich für sein Vergehen verantworten.+
2 „Falls eine Seele sündigt, indem der Betreffende gegenüber Jehova wirklich treulos handelt+ und seinen Genossen um etwas ihm Anvertrautes oder in seine Hand Hinterlegtes+ oder Geraubtes betrügt+ oder seinen Genossen tatsächlich übervorteilt,+