Das Sorgerecht — Darf die Religion ausschlaggebend sein?
KARON „liebt ihre Kinder und bemüht sich, gut für sie zu sorgen. Doch ihre Glaubensansichten als Zeugin Jehovas stehen bei ihr an erster Stelle, und durch ihre Handlungen und ihre Glaubensansichten gefährdet sie die Gesundheit und das Wohl der Kinder.“
Diese Erklärung des Richters traf Karon wie ein Blitzschlag. Sie bedeutete, daß sie das Sorgerecht für ihre beiden kleinen Kinder — eines davon ein 11 Monate altes Baby — verloren hatte. Ihr Mann, der vor der Scheidung gehöhnt hatte: „Jehovas Zeugen oder ich!“, hatte nun das Sorgerecht. Karon durfte ihre Töchter nur jedes zweite Wochenende sehen.
„Mein Anwalt hatte mir versichert, die Kinder könnten mir nicht einfach wegen meiner Religion weggenommen werden, sondern es müsse erst bewiesen werden, daß ich zur Erziehung ungeeignet sei“, erzählte Karon, eine Hausfrau aus dem US-Bundesstaat Missouri. „Ich war am Boden zerstört.“ Kein Wunder, denn vor Gericht wurde die unbestrittene Aussage gemacht, daß sie eine liebevolle Mutter sei, die regelmäßig wertvolle Zeit mit ihren Töchtern verbracht habe.
Um ihre Töchter zu besuchen, mußte Karon nun in eine über 150 Kilometer entfernte Stadt fahren. „Jedesmal, wenn mein Besuch zu Ende war, mußten die Eltern meines Exmannes, die sich um die Mädchen kümmerten, diese von mir wegreißen, weil sie sich an meine Beine klammerten“, erinnert sich Karon. „Sie traten um sich und schrien: ‚Warum dürfen wir nicht mit dir nach Hause gehen?‘ Manchmal mußte ich auf dem Heimweg an den Straßenrand fahren, weil mir die Tränen hinunterliefen, und zu Jehova um Kraft beten.“ Karon legte Berufung ein.
Die sechs Richter am obersten Gericht von Missouri entschieden einstimmig, daß Karon ihre Töchter zurückerhalten sollte. Der Berufungsrichter John Bardgett brachte die „feste Überzeugung“ zum Ausdruck, „daß das erstinstanzliche Gericht im Unrecht war“, als es schlußfolgerte, „die Anhänger der Religion der Zeugen Jehovas seien als Gesamtheit aufgrund der Lehren ihres Glaubens nicht für das Sorgerecht geeignet“.a
Auch in Australien, der Bundesrepublik Deutschland, Japan, Kanada, Südafrika und in anderen Ländern haben untere Instanzen Elternteilen wegen ihrer Glaubensansichten das Sorgerecht abgesprochen. Zwar sind viele dieser Urteile durch höhere Instanzen umgestoßen worden, doch gehen solche Ungerechtigkeiten weiter.
Nichtsorgeberechtigte Elternteile müssen oft unter religiösen Vorurteilen leiden. Ein Richter aus Massachusetts ging so weit, anzuordnen, daß ein Vater während der Besuchszeit „nicht mit seinen Kindern die Bibel lesen und sie nicht zu Gottesdiensten mitnehmen durfte (nicht einmal die Zehn Gebote durfte er sie lehren)“.b Ein Journalist sagte dazu: „Die ganze Sache mag einem lächerlich vorkommen — solange es sich nicht um die eigenen Glaubensansichten handelt.“
Ja, was wäre, wenn es um deine Glaubensansichten ginge? Daß ein Gericht die religiösen Bindungen eines Elternteils beurteilt, kann bedrohliche Auswirkungen haben. „Manch einer fragt sich, obwohl er nicht viel von Jehovas Zeugen hält, ob es einem Gericht zusteht, einem Vater zu verbieten, seine Kinder die Zehn Gebote zu lehren oder ihnen aus der Bibel vorzulesen“, schrieb die Zeitung Los Angeles Times.
Es erhebt sich die Frage: Inwieweit sollte sich der Staat in die privaten Angelegenheiten seiner Bürger einmischen? Ein Rechtskommentator wandte ein, solche Verfahren könnten dazu führen, daß „für alle Familien gerichtliche Normen für orthodoxe Kindererziehung aufgestellt werden“. Wolltest du, daß ein Richter, der vielleicht eine andere religiöse Überzeugung hat als du, diese Entscheidung für dich trifft?
Das Gericht und die Religion
Die Gerichte sind sich selbst darüber im klaren, daß sie nur geringen Spielraum haben, was gerichtliche Untersuchungen religiöser Ansichten und Praktiken betrifft. Richter Jeffers vom obersten Gericht des Staates Washington sagte über einen Fall: „Wir zweifeln nicht das Recht des Staates an, religiöse Praktiken zu unterdrücken, die die Moral gefährden, sowie solche, die wahrscheinlich der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ordnung abträglich sind. Doch soweit aus den Zeugenaussagen in diesem Fall ersichtlich ist, können die Lehren der Zeugen Jehovas unserer Meinung nach in keine dieser Kategorien eingereiht werden.“c
Wenn also religiöse Praktiken nicht die „öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Ordnung“ verletzen oder es keinen „sachlichen Erweis“ gibt, „daß das derzeitige Kindeswohl durch die religiösen Praktiken unmittelbar und beträchtlich gefährdet wird“, sollte das Gericht nicht die Religion eines Elternteils gegenüber der des anderen vorziehen. Das Berufungsgericht von Ontario (Kanada) erklärte kurz und bündig: „Es steht dem Gericht nicht zu, zwischen den beiden Religionen zu entscheiden.“ Einem Elternteil aufgrund einer solchen Begünstigung das Sorgerecht vorzuenthalten ist eine „schwere Strafe für das Ausüben eines Glaubens, der weder ungesetzlich noch unmoralisch ist“.d
Zuweilen haben „Experten“ mit religiösen Vorurteilen zur Diskriminierung Anlaß gegeben. Man beachte folgende Aussage eines Psychologen: „Ich behaupte, daß es diesem Kind schadet, als Zeuge Jehovas erzogen zu werden. ... Da es in dieser Gesellschaft lebt, muß es sich der vorherrschenden Kulturrichtung anpassen. Es wächst nicht in einem Land auf, in dem Jehovas Zeugen überwiegen. Wenn die meisten in diesem Land Zeugen Jehovas wären, bestünde kein Problem.“
Wollte man diesem Rat folgen, so müßte jedem Elternteil, der einer religiösen Minderheit angehört, das Sorgerecht für seine Kinder entzogen werden. Es ist bestürzend, daß sich Richter im Bundesstaat Florida durch diese Aussage dahin gehend beeinflussen ließen, der Mutter das Sorgerecht für ihre vierjährige Tochter abzusprechen, und das trotz der eindeutigen Aussage, daß das Mädchen eine „sehr starke Bindung an die Mutter“ hatte.
Bedeutsamerweise pflichtete Richter Baskin diesem ungerechten Urteil der beiden anderen Richter am Berufungsgericht von Florida (Dritter Distrikt) nicht bei. Richter Baskin erklärte: „Aus der Akte geht hervor, daß die Experten persönliche Vorurteile gegen die Religion der Mutter hegen. Ihre Verachtung für die Religion der Mutter veranlaßte sie, über die Möglichkeit eines künftigen Schadens für das Kind Vermutungen anzustellen, obwohl es keine Anhaltspunkte für einen solchen Schaden gibt. Das erstinstanzliche Gericht hat sich offensichtlich von nicht ganz objektiven Überlegungen beeinflussen lassen ..., und sein Urteil soll nicht bestehenbleiben.“e
Die Handlungsweise dieses Gerichts in den Vereinigten Staaten ähnelt Vorkommnissen im totalitären Hitler-Deutschland. Im Jahre 1937 nahm ein Amtsgericht im nationalsozialistischen Deutschland einer Familie, die einer religiösen Minderheit angehörte, die Kinder weg. Wie wurde dies gerechtfertigt? Das Gericht erklärte: „Wenn Eltern ihren Kindern durch ihr Beispiel eine Anschauung beibringen, die sie in unlöslichen Gegensatz zu derjenigen Überzeugung bringen muß, zu der sich die weitaus überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes bekennt, so bedeutet das einen Mißbrauch des Sorgerechts ... Erfolg verspricht hier nur die völlige Entziehung des Personensorgerechts; sie allein bietet die Gewähr dafür, daß der ungünstige erzieherische Einfluß der Eltern ausgeschaltet und gebrochen wird.“f
Kinder gedeihen
Erleiden Kinder durch die Verbindung zu einer Minderheit psychischen Schaden? In Karons Fall, der zuvor geschildert wurde, hatte der Richter der ersten Instanz gemutmaßt, die Entwicklung ihrer Töchter zu „produktiven Bürgern“ und ihre Anpassung in der Schule und in der Gemeinschaft würden durch die Erziehung in der Minderheitsreligion ihrer Mutter behindert. Hatte er recht? Betrachten wir die Situation heute — zehn Jahre später.
Das Schulzeugnis der Mädchen, die nun aktive Zeuginnen sind, spricht für sich. Aus dem Zeugnis der 11jährigen Monica, das sich durch gute Noten auszeichnete, ging hervor, daß ihre „persönlich/soziale Entwicklung“ „befriedigend“ war. Ihr Lehrer hatte auf das Zeugnis geschrieben: „Monica ist ein liebes Mädchen, und sie ist sehr zuverlässig. Ich freue mich, sie in meiner Klasse zu haben.“ Karons andere Tochter, die 13jährige Shelly, erhielt wegen „hervorragender schulischer Leistungen“ eine vom US-Präsidenten gestiftete Auszeichnung. Auch wurde sie wegen ihres guten „Verhältnisses zu Lehrern und Schülern und ihrer guten Lerngewohnheiten“ zur „Schülerin des Monats“ gewählt. Klingt das nach fehlangepaßten Kindern?
Für seine Überzeugung einzustehen fördert Charakterstärke. Chefrichter Struckmeyer vom obersten Gericht in Arizona sagte in Verbindung mit einem anderen Sorgerechtsfall, bei dem es auch um einen Zeugen Jehovas ging: „Wir sind uns bewußt, daß Abweichungen vom Normalen oft Spott und Kritik mit sich bringen. ... Kritik ist ein entscheidendes Mittel, den Charakter zu erproben. Konformismus erstickt den Intellekt und erzeugt Dekadenz.“g
Kinder, die schon früh geschult werden, Gründe für ihre Glaubensansichten anzuführen, lernen, ihren Verstand zu gebrauchen. Statt den Intellekt zu ersticken, bringt diese Schulung große Vorteile mit sich, was an den überraschenden Resultaten einer Studie unter 394 12jährigen zu erkennen ist. „Eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von sehr kreativen Kindern waren Zeugen Jehovas“, berichteten australische Forscher. „Das Mädchen, das bei den ... [Kreativitäts-]Tests die höchste Gesamtpunktzahl erreichte, und das Mädchen, das von allen Jungen und Mädchen als einziges die oberen 20 Prozent aller fünf Leistungsvergleiche erreichte, waren beide Zeugen Jehovas“ (Journal of Personality, März 1973).
Aufgrund ihrer Glaubensansichten achten Jehovas Zeugen sehr darauf, „ihre Kinder [zu] lieben“ und ihnen hohe Sittenmaßstäbe zu vermitteln (Titus 2:4, 5). Vielen Gerichten ist diese gute Fürsorge aufgefallen. In einem Sorgerechtsfall in Muscatine (Iowa) im Jahre 1986 begannen der Vater und der sogenannte Experte, als sie aufgerufen wurden, die Religion der Mutter, einer Zeugin Jehovas, zu beschimpfen. Richterin Briles blieb unparteiisch und sagte: „Das Gericht kann nicht Partei ergreifen.“
Richterin Briles gewährte dem Vater zwar ein großzügiges Besuchsrecht, doch die Mutter erhielt das Sorgerecht. Sie erklärte: „Das Gericht ist davon überzeugt, daß diese Kinder glücklich werden, wenn sie bei der ... [Mutter] bleiben, auch wenn deren Religion von der der amerikanischen Allgemeinheit abweicht. Außerdem ist das Gericht davon überzeugt, daß es dem Wohl dieser Kinder schaden würde, ihnen die Liebe, Geborgenheit und Sicherheit zu nehmen, die ihnen durch eine solch gute Fürsorge zukommen.“ Dieses Urteil wurde vom Berufungsgericht Iowa bestätigt.h
Werden Kinder durch religiöse Unterschiede verwirrt?
Ein anderer Sorgerechtsfall, bei dem es um Julie ging, zeigte, daß das obige Urteil vernünftig war. Julie behielt die Verbindung zu beiden Eltern, die sich scheiden ließen, als sie sechs Jahre alt war. Heute, im Alter von 20 Jahren, erklärt sie: „Ich denke, es war entschieden von Vorteil. Ich sah mit eigenen Augen den Unterschied zwischen dem Katholizismus und den Zeugen. Mein Bruder und ich gingen mit unserer Mutter in den Königreichssaal, doch sonntags gingen wir mit unserem Vater zur Kirche, weil wir das Wochenende bei ihm verbrachten.“
Obwohl solche Kinder mit widersprüchlichen Glaubensansichten konfrontiert wurden, haben sie kaum, wenn überhaupt, nachteilige Auswirkungen verspürt. Eine Studie des kanadischen Forschers James Frideres ergab folgendes: „Es ist fast kein Unterschied zwischen Kindern in [religiös] gemischten und homogenen Ehen festzustellen. Die einschlägigen Daten erhärten die vorherigen Forschungen nicht, die nahelegten, Kinder aus gemischten Ehen seien psychisch ‚instabil‘“ (Jewish Social Studies, 1973).
Ein Kind hat das Recht, über die Glaubensansichten beider Eltern unterrichtet zu werden. Wenn es mündig ist, kann es selbst entscheiden. In Julies Fall blieb das Gericht bei seiner neutralen Haltung in Religionsfragen und konzentrierte sich auf das Kindeswohl. Der Gerechtigkeit wird Genüge getan, wenn Gerichte Kindern gestatten, von beiden Eltern über Religionsfragen unterrichtet zu werden und schließlich ihre eigene Entscheidung zu treffen. Es wäre erfreulich, wenn die Gerichte diese Haltung beibehielten.
[Fußnoten]
a Waites v. Waites, 567 S.W.2d 326 (Mo. 1978).
b Felton v. Felton, 383 Mass. 232, 418 N.E.2d 606 (1981).
c Stone v. Stone, 16 Wash. 2d 315, 133 P.2d 526 (1943).
d Osier v. Osier, 410 A.2d 1027 (Me. 1980); In re Custody of Infants Bennett (In Sachen Sorgerecht für Bennett-Kinder) (1952), 3 D.L.R. 699 (Ont. Ct. App.); Quiner v. Quiner, 59 Cal. Rptr. 503 (Ct. App. 1967).
e Mendez v. Mendez, 85-2807 (Fla. Dist. Ct. App. April 28, 1987).
f Amtsgericht Waldenburg (Schlesien), 2. September 1937 (VIII. 195), Auszug aus Deutsche Justiz (Amtliches Blatt der deutschen Rechtspflege), 26. November 1937.
g Smith v. Smith, 90 Ariz. 190, 367 P.2d 230 (1961).
h In re Deierling, No. 36651 (Scott County Dist. Ct. Nov. 12, 1986), affirmed, 421 N.W.2d 168 (Iowa Ct. App. 1988).
[Kasten auf Seite 7]
Wirken sich die Glaubensansichten der Zeugen Jehovas nachteilig aus? — Die Stimme des Gesetzes
◼ „Die Zeugenaussagen liefern keine Grundlage für den Schluß, daß sich die religiöse Erziehung der beiden Kinder im Glauben der Zeugen Jehovas nachteilig auf ihre Gesundheit oder ihre emotionelle Verfassung auswirkt“ (Koerner v. Koerner, No. 002793 [Conn. Superior Court, October 2, 1979]).
◼ „Ich kann nicht feststellen, daß es ihnen schadet, ihren Vater im Predigtdienst zu begleiten. ... Ich habe in diesem Fall keinen Beweis gefunden, der mich überzeugen würde, daß ein Zeuge Jehovas bei der Ausübung seiner Religion auf die Zerstörung unserer sozialen Ordnung hinwirkt“ (Evers v. Evers, 19 F.L.R. 296 [Supreme Court of New South Wales, Australia, 1972]).
◼ „Frau Ayers das Sorgerecht vorzuenthalten ... wäre so, als wolle man behaupten, der Lebensstil von Nichtzeugen sei dem von Zeugen Jehovas vorzuziehen oder Jehovas Zeugen seien nicht zur Erziehung geeignet. Eine solche Behauptung wäre offenkundig absurd und würde eine untragbare Einschränkung der Religionsfreiheit mit sich bringen“ (Ayers v. Ayers [Provincial Court of British Columbia, Canada, Family Division, April 8, 1986]).
[Kasten auf Seite 9]
Werden die Kinder benachteiligt?
Ein Vater aus Quebec (Kanada) behauptete, seine Kinder würden aufgrund der Glaubensansichten seiner Exfrau, einer Zeugin Jehovas, benachteiligt und emotionell geschädigt. Er bat das Gericht einzuschreiten. Die Kinder mußten aussagen. Es folgen die Antworten der 16jährigen Tochter:
Frage: „Was für ein Leben führst du als Zeuge Jehovas?“
Antwort: „Ich finde, daß ich ein Leben führe wie andere Jugendliche auch. Ich bin in keiner Weise benachteiligt. Ich betrachte mich nicht als anders.“
Frage: „Was hast du von diesen Zusammenkünften im Königreichssaal?“
Antwort: „Erstens habe ich dadurch ein Ziel im Leben. Ich weiß, worauf ich in Übereinstimmung mit meinem Glauben meine Zukunft aufbauen kann. Zweitens habe ich dort Freundinnen, mit denen ich zusammensein kann.“
Frage: „Sind dir die Zusammenkünfte für die Schule eine Hilfe?“
Antwort: „Ja, weil wir in unseren Zusammenkünften fünfminütige Darbietungen vortragen. Wenn wir in der Schule etwas mündlich vortragen sollen, sind viele Schüler sehr nervös. Aber da ich es bereits gewohnt bin, vor anderen zu sprechen, habe ich eine gewisse Übung.“
„Welchen Einfluß hat eine solche Religionsausübung?“ fragte der Richter bei der Urteilsverkündung. „Das Gericht stellte positive Punkte fest, statt eine Bestätigung der Aussagen zu erhalten, die ... [der Vater] in seiner Argumentation machte.“ Nachdem der Richter zugunsten der Mutter entschieden hatte, sagte er insgeheim zu den beiden Anwälten: „Ich wünschte, ich hätte auch solche Kinder!“
[Bild auf Seite 8]
Karon wurde wegen ihrer Religion zunächst das Sorgerecht für ihre beiden Töchter verweigert