Fragen von Lesern
● Paulus sagte, daß ein christlicher Bruder nicht vor Gericht gehen sollte wider einen christlichen Bruder, sondern er sollte den Fall zur Entscheidung vor gereifte Brüder der Versammlung bringen. Was aber, wenn jemand einen anderen betrügt und so großes Ungemach über das Opfer bringt, und wenn der Schuldige sich nicht an die Entscheidung der Vertreter der Versammlung hält? — G. S., Vereinigte Staaten.
Paulus schrieb an die Korinther: „Wagt es jemand unter euch, der einen Fall wider den anderen hat, vor Gericht zu gehen vor ungerechte Menschen und nicht vor die Heiligen? Oder wißt ihr nicht, daß die Heiligen die Welt richten werden? Und wenn durch euch die Welt gerichtet werden soll, seid ihr da ungeeignet, ganz geringe Dinge zu untersuchen? Wißt ihr nicht, daß wir Engel richten werden? Warum also nicht Dinge dieses Lebens? Wenn ihr nun Dinge dieses Lebens zu untersuchen habt, setzt ihr da Männer als Richter ein, auf die in der Versammlung herabgeblickt wird? Ich rede zu eurer Beschämung. Sollte wirklich kein Weiser unter euch sein, nicht einer, der zwischen seinen Brüdern zu richten vermag, sondern Bruder geht mit Bruder vor Gericht, und das vor Ungläubige? In der Tat bedeutet es ganz und gar eine Niederlage für euch, daß ihr Prozesse miteinander habt. Warum laßt ihr euch nicht lieber Unrecht tun? Warum laßt ihr euch nicht lieber übervorteilen? Statt dessen übt ihr Unrecht und Übervorteilung, und das an Brüdern!“ — 1. Kor. 6:1-8, NW.
Wenn sich christliche Brüder im Streit befinden wegen Geldsachen, und dies in solch ernsthaftem Umfang, daß ein Prozeß ins Auge gefaßt wird, so sollten sie ihre Schwierigkeit vor reife Brüder der Versammlung bringen, damit diese zwischen ihnen Recht sprechen, statt den Fall vor ein weltliches Gericht zu ziehen und die Welt sehen zu lassen, daß sie wegen Geldsachen zanken. Dies würde dem Ruf der christlichen Organisation schaden, würde solche Dinge öffentlich bekanntmachen und vor der Welt anzeigen, daß hier nicht der christliche Geist vorhanden ist. Statt solche Schmach auf die Organisation zu bringen, folgert Paulus, daß es besser sei, sich übervorteilen zu lassen. Wenn Brüder die Welt und Engel richten werden, wenn sie einst mit Christus Jesus im Himmel verbunden sind, können sie da nicht geringfügige Dinge unter sich richten, ohne daß sie sich an Ungläubige wenden müssen, ihre Schwierigkeiten zu schlichten, an Menschen, auf die die Versammlung herabblickt? Wenn es nötig werden sollte, zur Welt zu gehen und durch solche Männer die Dinge richten zu lassen, statt es innerhalb der Versammlung zu erledigen, würde das sicherlich eine verhöhnende Niederlage für die Versammlung sein. Besser, sich betrügen zu lassen, als daß solches geschehe!
Gesetzt aber, der Fall sei bereits vor die Vertreter der Versammlung gekommen, und einer der Streitenden sei entschieden als im Unrecht befindlich und als schuldig erfunden worden, einen schädigenden Betrug an einem Bruder begangen zu haben, doch nehme dieser Schuldige die Entscheidung der Versammlung nicht an und wolle den erhaltenen Betrag nicht zurückzahlen. Wenn die Beweise klar und überzeugend vorliegen, kann die Versammlung sie nicht übersehen, sondern muß jemandem, der ein Dieb ist, die Gemeinschaft entziehen. In dieser Verbindung sagte Paulus, ein Dieb werde gleich anderen Übeltätern das Königreich Gottes nicht ererben, noch habe er irgendein Recht, zur christlichen Versammlung auf Erden zu gehören. (1. Kor. 6:9, 10) Wenn also der Beweis schlagend ist, und der Missetäter offenbart weder Reue noch die Neigung, die Schuld zu tilgen, sollte ihm die Gemeinschaft entzogen werden.
Nun ist der Dieb, dem die Gemeinschaft entzogen ist, außerhalb der Versammlung. Er ist kein Bruder mehr. Die Anweisungen des Apostels Paulus in 1. Korinther 6:1-6 beziehen sich nicht mehr auf ihn. Wenn derjenige, dem Unrecht geschehen ist und der immer noch zur Versammlung gehört, jetzt den Betrüger vor Gericht zieht, wäre dies keine Verletzung des Rates des Paulus. Es wäre nun kein Fall eines Bruders, der gegen einen Bruder gerichtlich vorgeht — das war es nämlich, was Paulus verbot. Ob jener, dem Unrecht geschehen ist, das tun will und ob es sich für ihn lohnt, die Zeit, die Schwierigkeiten und Auslagen eines Gerichtsfalles in Kauf zu nehmen, ist eine andere Sache, die er selbst entscheiden muß. Die Rolle der Versammlung in der Angelegenheit endet mit dem Entzug der Gemeinschaft.
Das Vorgehen, reife Brüder herbeizurufen, Entscheidungen zu treffen, wenn Brüder durch Schwierigkeiten entzweit sind, wie es hier von Paulus angeraten wird, stimmt mit dem Rate überein, den Jesus gab: „Ferner, wenn dein Bruder eine Sünde begeht, so geh hin und lege seinen Fehler zwischen dir und ihm allein offen dar. Wenn er auf dich hört, so hast du deinen Bruder gewonnen. Wenn er aber nicht hört, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit aus dem Munde von zwei oder drei Zeugen jede Sache bestätigt werde. Wenn er nicht auf sie hört, so sage es der Versammlung. Wenn er auch auf die Versammlung nicht hört, so sei er dir gleichwie ein Mensch von den Nationen und wie ein Steuereinnehmer.“ (Matth. 18:15-17, NW) Wenn es sich um eine ernste Sünde handelt, die nicht übersehen werden kann, so suche man die Sache mit dem Bruder, der sich vergangen hat, zuerst in Ordnung zu bringen. Gelingt dies nicht, so nehme man zwei oder drei andere mit. Wenn auch dieser Versuch mißlingt, rufe man die Vertreter der Versammlung herzu. Wenn der Sünder angesichts der Beweise seiner Schuld keine Reue über eine sehr schwere Übertretung bekundet und wenn er sich wider die Entscheidung der Versammlung auflehnt, so wird ihm die Gemeinschaft entzogen, und dann ist er für sie wie ein „Mensch von den Nationen und wie ein Steuereinnehmer“. Er ist aus der Versammlung hinausgetan. Dies ist das logische Ende des theokratischen Vorgehens, das in die Wege geleitet wird, wenn die Versammlung angerufen wird, den Fall zu behandeln, sowohl gemäß der von Jesus gegebenen Anweisung als auch gemäß der, die Paulus erteilte.