Fragen von Lesern
● In welchem Maße ist ein Gastgeber verpflichtet, darauf zu achten, daß das Fleisch, das er einkauft, ausgeblutet ist? Sollte ein Gast, der weiß, daß es im Lande Brauch ist, gewisse Fleischarten nicht auszubluten, z. B. Geflügel und Kaninchen, schweigend essen oder sollte er darauf hinweisen, daß dieser Brauch unbiblisch ist, und sollte er nicht davon essen? — D. W., England.
In Ländern, in denen allgemein der Brauch herrscht, geschlachtete Tiere auszubluten, scheint es kaum nötig zu sein, sich beim Einkauf besonders zu erkundigen, ob dies geschehen sei, oder auch zur Zeit, da man Fleisch ißt, das in einer Privatwohnung oder einem Restaurant solcher Länder zubereitet wird. Wenn es jedoch in einem Lande Brauch ist, gewisse Fleischarten nicht auszubluten, so würde dies der Einkaufende bemerken, und er könnte sich schwerlich der Verantwortung entziehen, Blut gegessen zu haben. Verschiedene Entschuldigungen und fadenscheinige Vernunftschlüsse mögen zur Rechtfertigung für das Essen erstickten oder nicht ausgebluteten Fleisches vorgebracht werden, aber angesichts der ausdrücklichen Bibelvorschrift ist keine davon stichhaltig: „Denn der heilige Geist und wir selber haben vorgezogen, euch keine weiteren Bürden aufzuerlegen als nur folgendes Notwendige: enthaltet euch der Dinge, die Götzen geopfert wurden, und des Blutes und des Getöteten, das nicht ausgeblutet ist [von Ersticktem, Fußn.], und der Hurerei. Wenn ihr euch sorgfältig davor bewahrt, wird es euch wohlgehen. Bleibt gesund!“ — Apg. 15:28, 29, NW.
Bist du Gast in einer Familie, in der Fleisch „von Ersticktem“ vorgesetzt wird, so solltest du nicht davon essen. Wenn der Gastgeber oder die Gastgeberin nicht Zeuge Jehovas ist, magst du deinen Grund dafür angeben oder auch nicht, je nach den dir bekannten Umständen. Wenn aber jener, der das Fleisch vorsetzt, ein Zeuge Jehovas ist, so ist es richtig, seine Aufmerksamkeit auf den verkehrten Brauch zu lenken und dies zu seinem eigenen geistigen Wohl und auch als Erklärung, warum du nicht davon genießt.
Dieser Fall liegt nicht gleich wie jener, wo Fleisch den Götzen geopfert worden ist. Wenn solches Fleisch zu einem Opfermahl in einem heidnischen Tempel oder sonstwo gehörte und das Essen davon Teilhaberschaft mit den Dämonengöttern bedeutete, die durch Götzen dargestellt wurden, war es Christen verboten, davon zu essen. Manchmal aber wurde nicht alles Fleisch von einem Opfertier auf diese Weise gebraucht. Es wurde dann an Fleischstände oder an den Fleischmarkt geliefert, um es anderweitig zu veräußern. Unter solchen Umständen durften Christen solches Fleisch kaufen und verwenden oder solches Fleisch, das ihnen in einer anderen Wohnung vorgesetzt wurde, essen. Sie brauchten darüber keine Nachforschung anzustellen. Nur wenn ein anderer Christ, ein weniger reifer, dessen Gewissen vielleicht schwach war, den Gedanken hatte, das Essen dieses Fleisches sei verkehrt, hätte der reifere Christ vom Essen abgesehen, um seinen schwächeren Bruder nicht zum Straucheln zu bringen. Das Essen dieses Fleisches, das kein Teil eines Opfermahles war, war also nicht wirklich verkehrt. Diese Sachlage kann nicht verglichen werden mit dem Essen von Ersticktem; denn nicht ausgeblutetes Fleisch zu essen ist zu allen Zeiten und an allen Orten verkehrt. — 1. Kor. 8:1-13; 10:25-33.