Fragen von Lesern
● Ist es ein Zeichen mangelnden Vertrauens, wenn ein Gott hingegebener Christ mit einem anderen Christen wegen einer geschäftlichen Angelegenheit einen schriftlichen Vertrag macht? — USA.
Nein, denn geschäftliche Angelegenheiten schriftlich festzuhalten kann eine freundliche Geste und ein Schutz für alle Beteiligten sein. Dadurch kann man viele Mißverständnisse, die später auftreten könnten, vermeiden.
Durch einen schriftlichen Vertrag kann vermieden werden, daß man mangels klarer mündlicher Vereinbarungen ungewollt etwas übersieht. Wie auch andere Leute hat sich der Gott hingegebene Christ Tag für Tag mit vielen Dingen zu befassen. Dann treten außerdem noch Probleme auf, die seine Aufmerksamkeit erfordern. Er kann offensichtlich nicht an alles denken. Wenn er sich nur auf sein Gedächtnis verlassen wollte, würde er wahrscheinlich trotz besten Willens einige Verpflichtungen übersehen, oder er wäre sich nicht sicher, ob er sie erfüllt hätte. Eine mündliche Vereinbarung bietet wenig Möglichkeit etwas nachzuprüfen. Und falls sie unklar ist, mögen diejenigen, die die Vereinbarung getroffen haben, in aller Aufrichtigkeit hinsichtlich der Forderungen unterschiedlicher Ansicht sein.
Ein schriftlicher Vertrag kann auch eine Hilfe sein, den Rat der Bibel zu befolgen: „Seid niemandem irgend etwas schuldig, außer daß ihr einander liebt.“ (Röm. 13:8) Offensichtlich ist sich jemand, der ungewollt eine bestimmte Verpflichtung vergißt, nicht bewußt, daß er sie zu erfüllen hat. Und sein unabsichtliches Versäumnis könnte dazu führen, daß Spannungen entstehen, besonders wenn der andere der Meinung ist, sein christlicher Bruder sei selbstsüchtig und unzuverlässig.
Ein weiterer Faktor, der schriftliche Verträge ratsam erscheinen läßt, ist die Ungewißheit des menschlichen Lebens. Der weise Schreiber des Buches Prediger bemerkte: „Zeit und unvorhergesehenes Geschehen trifft sie alle.“ (Pred. 9:11) Es ist tatsächlich weise, eine schriftliche Vereinbarung zu haben, damit jemand, falls es erforderlich wird, beweisen kann, daß ihm eine Zahlung oder gewisse Dienste zustehen, statt daß er schwerwiegenden Verlust erleiden muß, weil es keinen lebenden Zeugen gibt, der seinen Anspruch bestätigen könnte.
Die Bibel stützt entschieden den Abschluß schriftlicher Verträge. Zum Beispiel kaufte Jeremia, der Prophet Jehovas, unter göttlicher Anleitung vom Sohn seines Onkels väterlicherseits ein Feld. Das Geld für den Kauf wog er in Gegenwart von Zeugen dar. Als das Geld gezahlt wurde, wurden zwei Urkunden, die vermutlich gleichen Wortlaut hatten, gemäß den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ausgestellt. Eine Urkunde wurde offengelassen, wahrscheinlich deswegen, damit Beteiligte, die sich dafür interessierten, sie jederzeit einsehen konnten. Die andere Urkunde wurde von Zeugen unterzeichnet und versiegelt. Falls daher die Echtheit der unversiegelten Urkunde jemals in Frage gezogen worden wäre, hätte die versiegelte geöffnet und mit der unversiegelten Urkunde verglichen werden können. Die ganze Transaktion wurde in der Öffentlichkeit vorgenommen und fand „vor den Augen aller Juden, die im ,Wachthofe‘ saßen“, statt. Beide Urkunden legte man danach in einen Behälter, um sie sicher zu verwahren. (Jer. 32:6-14) Auf diese Weise hätte man Jahre später beweisen können, daß alles richtig gehandhabt worden war.
Statt also mangelndes Vertrauen zu verraten, können schriftliche Vereinbarungen ein Zeichen dafür sein, daß man aufrichtig wünscht, seine Verpflichtungen zu erfüllen.