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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1974
w74 15. 11. S. 703-704

Fragen von Lesern

● Würde eine gesetzliche Scheidung im biblischen Sinne Gültigkeit erhalten, wenn jemand, nachdem er gesetzlich geschieden worden ist, erfährt, daß sich sein früherer Ehepartner vor der Scheidung des Ehebruchs oder anderer schwerer geschlechtlicher Unsittlichkeit schuldig gemacht hatte? Und würde die Tatsache, daß jemand seinem Ehepartner einen einmaligen Ehebruch vergeben hat, die Möglichkeit ausschließen, sich schriftgemäß von ihm scheiden zu lassen, falls es sich später herausstellt, daß sein Ehepartner mehrere unsittliche Taten begangen hat? (Schweden).

In gewissen Fällen würde die Kenntnis, daß der geschiedene Ehepartner vor der Scheidung Ehebruch begangen oder andere schwere geschlechtliche Unsittlichkeit getrieben hat, der bereits vollzogenen Scheidung Gültigkeit verleihen. Auch bedeutet die Vergebung eines einzigen Falles von Ehebruch nicht unbedingt, daß frühere nicht aufgedeckte Befleckungen des Ehebetts ebenfalls vergeben seien.

Ehebruch oder andere schwere geschlechtliche Unsittlichkeit löst gemäß der Bibel die Ehebande nicht automatisch auf, liefert dem unschuldigen Ehepartner jedoch einen gültigen Grund, dies zu tun (Matth. 5:32; 19:9). Andererseits bietet eine Ehescheidung, die nicht aus schriftgemäßen Gründen erfolgt ist, vom Standpunkte Gottes aus keinem der beiden Ehepartner die Möglichkeit, eine neue Ehe einzugehen. Biblisch gesehen, gleicht eine solche Scheidung einer gesetzlichen Trennung.

Der Apostel Paulus gab verheirateten Personen den Rat, „daß eine Ehefrau nicht von ihrem Mann weggehen sollte; doch wenn sie wirklich wegginge, so bleibe sie unverheiratet, oder sonst söhne sie sich mit ihrem Mann wieder aus; und ein Ehemann sollte seine Frau nicht verlassen.“ (1. Kor. 7:10, 11).

Trotzdem mag es — wenn auch unter wahren Christen sehr selten — vorkommen, daß sich Eheleute trennen und eine gesetzliche Scheidung nicht aufgrund von „Hurerei“, sondern aus anderen Gründen erwirken. Ein Christ, der sich in dieser Lage befindet, mag später erfahren, daß sein früherer Ehepartner vor der Scheidung Ehebruch beging. Er sieht sich nun vor die Entscheidung gestellt, ob er aufgrund dessen der Versammlung die Beweise dafür erbringen möchte, daß er schriftgemäß frei ist, wieder zu heiraten. Falls er, nachdem er dem Rechtskomitee der Versammlung die Beweise dafür unterbreitet hat, daß er von seinem früheren Ehepartner schriftgemäß frei ist, sich dazu entschließt, wieder zu heiraten, würde er nicht des Ehebruchs beschuldigt werden.

Der unschuldige Partner mag sich aber trotz seiner Kenntnis der Dinge dazu entschließen, keine Beweise dafür vorzubringen, daß er schriftgemäß frei ist, sich wieder zu verheiraten. Vielleicht liegt der Ehebruch oder die schwere geschlechtliche Unsittlichkeit des Ehepartners viele Jahre zurück. Der Unschuldige mag mit seinem Partner nach dessen unsittlicher Handlung (die zwar damals nicht bekannt war) und vor der Trennung viele Jahre in der Ehegemeinschaft gelebt haben. Daher mag der unschuldige Teil, obgleich er jetzt geschieden ist, die in der Vergangenheit geschehene Verfehlung vergeben wollen, da er glaubt, daß er dies auch getan hätte, wenn die Angelegenheit damals offenbar geworden wäre (Eph. 4:32). Der unschuldige Teil hegt möglicherweise die Hoffnung, sich mit seinem früheren Ehepartner wieder auszusöhnen und mit ihm erneut eine gesetzliche Ehe einzugehen.

Wie verhält es sich dann in folgendem Fall? Angenommen, ein Verheirateter hat seinem Ehepartner bekannt, ein einziges Mal Ehebruch begangen zu haben. Der unschuldige Teil hat ihm vergeben, erfährt aber später, daß sich sein Ehegefährte weiterer geschlechtlicher Unsittlichkeiten oder Perversionen schuldig gemacht hatte, und zwar in der Zeit, bevor er ihm vergab? Dies würde dem unschuldigen Ehepartner Gelegenheit geben, die Angelegenheit erneut zu erwägen. Wie aus der Bibel hervorgeht, ist es selbst in den Augen Jehovas viel schwerwiegender, wenn jemand Sünde treibt, als wenn er die sündige Tat einmal begangen hat (1. Joh. 1:8 bis 2:1; 3:4-6). Ein Mann (oder eine Frau) mag zwar bereit sein zu vergeben, wenn der Schuldige nur ein einziges Mal Ehebruch begangen hat, doch mag er (oder sie) anders über Vergebung denken, wenn der Schuldige während einer längeren Zeitspanne geschlechtliche Unsittlichkeit getrieben hat. In einem solchen Falle würde sich der eine vielleicht erneut dazu entschließen, dem schuldigen Partner zu vergeben, während ein anderer die neuen Beweise dazu verwenden würde, sich scheiden zu lassen und der Versammlung den Beweis zu erbringen, daß er schriftgemäß frei ist, wieder zu heiraten. Das würde sowohl auf Personen zutreffen, die getrennt leben, als auch auf solche, deren Ehegemeinschaft noch besteht.

Taten ehelicher Untreue, die in der Vergangenheit noch nicht vergeben worden sind, bilden daher einen Beweis dafür, daß jemand vor Gott das Recht hat, die Ehebande aufzulösen. Natürlich muß der Betreffende, der sich dazu entschließt, bereit sein, vor dem Schöpfer die Verantwortung dafür zu tragen. Die Ältesten der Versammlung mögen zwar persönlich der Meinung sein, es wäre besser gewesen, der Betreffende hätte seinem Ehepartner vergeben, doch überlassen sie die Angelegenheit Jehova, der das endgültige Urteil spricht. Er allein kennt das Herz und die Beweggründe desjenigen, der den Beweis zu erbringen sucht, daß er schriftgemäß frei ist, eine neue Ehe einzugehen (1. Kor. 4:5). Irgendeine Tat ehelicher Untreue, die in der Vergangenheit tatsächlich vergeben worden ist, kann später nicht als schriftgemäße Grundlage für eine Scheidung oder als Beweis dafür dienen, daß man berechtigt sei, wieder zu heiraten.

Man sollte dabei beachten, daß sich die Christenversammlung in solchen Angelegenheiten von der Bibel leiten läßt und nicht von gesetzlichen Vereinbarungen, an die man sich an bestimmten Orten halten mag und die es nicht gestatten, neue Beweise zu unterbreiten, nachdem ein Fall verhandelt und entschieden worden ist.

● Ist es einem Christen heute möglich, Dämonen auszutreiben oder zu exorzieren, indem er über einem Besessenen betet? (USA).

Die Bibel zeigt, daß weit mehr erforderlich sein mag, jemand von dämonischem Einfluß zu befreien als nur ein Gebet für den Betreffenden zu sprechen.

Es stimmt, daß im ersten Jahrhundert u. Z. bestimmte Christen — wenn auch nicht alle — durch Gottes Geist die Kraft besaßen, Dämonen auszutreiben (1. Kor. 12:29, 30; vergleiche Matthäus 10:8). Dies geschah im allgemeinen dadurch, daß den Dämonen im Namen Jesu Christi befohlen wurde, von einem Besessenen abzulassen (Apg. 16:16-18; vergleiche Apostelgeschichte 19:13-16).

Die Bibel enthält jedoch keinen Hinweis darauf, daß Christen all die Jahrhunderte hindurch die Fähigkeit, Dämonen auszutreiben, oder andere Wundergaben des Geistes haben würden. Wundergaben sollten im Gegenteil aufhören. Der inspirierte Apostel Paulus schrieb: „Seien es aber Gaben des Prophezeiens, sie werden weggetan werden, seien es Zungen, sie werden aufhören; sei es [auf übernatürliche Weise erlangte] Erkenntnis, sie wird weggetan werden“ (1. Kor. 13:8). Sooft Wundergaben des Geistes vermittelt wurden, geschah dies in Anwesenheit eines oder mehrerer Apostel, die direkt von Jesus Christus ausgewählt worden waren (Apg. 2:1, 4, 14; 8:9-20; 10:44-46; 19:6). Man darf daher logischerweise schlußfolgern, daß die Vermittlung dieser Gaben mit dem Tode der Apostel zu Ende war und daß die Wundergaben selbst mit dem Tode derer, die sie besaßen, aufhörten.

Ferner bestand einer der Hauptgründe, weshalb Wundergaben verliehen wurden, darin, den Nachweis zu erbringen, daß Gottes Anerkennung, die auf der jüdischen Versammlung geruht hatte, nun auf die Christenversammlung übergegangen war (Apg. 2:32, 33, 38-41; Hebr. 2:1-4). Heute bedarf es keiner Wundergaben, um diese Tatsache zu bestätigen. Die heutige jüdische Versammlung ist unfähig, die Erfordernisse des mosaischen Gesetzes zu erfüllen, da sie weder eine Priesterschaft aus der Familie Aarons noch einen Tempel im alten Jerusalem hat.

Außerdem ist der überzeugendste Nachweis, welche Versammlung Gottes Anerkennung besitzt, nicht durch Wunderwerke zu erbringen. Jesus Christus sagte: „Nicht jeder, der zu mir sagt: ,Herr, Herr‘, wird in das Königreich der Himmel eingehen, sondern wer den Willen meines Vaters tut, der in den Himmeln ist. Viele werden an jenem Tage zu mir sagen: ,Herr, Herr, haben wir nicht in deinem Namen prophezeit und in deinem Namen Dämonen ausgetrieben und in deinem Namen viele Machttaten vollbracht?‘ Und doch will ich ihnen dann bekennen: Ich habe euch nie gekannt! Weichet von mir, ihr Täter der Gesetzlosigkeit“ (Matth. 7:21-23). Somit zeigte Jesus, daß selbst einige „Täter der Gesetzlosigkeit“ in der Lage sein mögen, Dämonen auszutreiben. Offensichtlich würde Satan, der Oberste der Dämonen, dieses Meisterstück zulassen, wodurch sich solche „Täter der Gesetzlosigkeit den Anschein geben könnten, als wären sie „Diener der Gerechtigkeit“ (2. Kor. 11:13-15). Aber Jesus sagte, worin das echte Merkmal bestünde, durch das sich seine wahren Jünger auszeichneten: „Daran werden alle erkennen, daß ihr meine Jünger seid, wenn ihr Liebe unter euch habt“ (Joh. 13:35).

Wahre Christen behaupten heute zwar nicht, durch übermenschliche oder göttliche Kraft Dämonen austreiben zu können, doch bedeutet dies nicht, daß sie nicht in der Lage wären, Personen zu helfen, die von Dämonen belästigt werden. Sie können für solche Personen beten — nicht in der Absicht, auf der Stelle die Dämonen auszutreiben, sondern daß die Betreffenden die geistige Kraft erlangen mögen, dämonischen Angriffen standzuhalten. Wahre Christen können auch auf das aufmerksam machen, was in der Bibel darüber gesagt wird, wie man bösen Geistermächten widersteht (Eph. 6:10-18). Schließlich müssen Personen, die glauben, von Dämonen belästigt zu werden, auch selbst Anstrengungen machen, davon frei zu werden, und müssen den aufrichtigen Wunsch haben, den Rat der Bibel zu befolgen. Sie können davon überzeugt sein, daß Jehova ihre aufrichtigen und entschlossenen Bemühungen segnen wird (Jak. 4:7). Wie die Berichte zeigen, sind bereits viele auf diese Weise von dämonischen Angriffen frei geworden.

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