Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird
1, 2. (a) Was hatte Gott bezüglich der Religion für die Familie vorgesehen? (b) Welche Entscheidung hatten einige Familien in den Tagen Korahs zu treffen?
NACHDEM Adam einige Zeit allein gewesen war, sagte Gott: „Es ist für den Menschen nicht gut, daß er weiterhin allein sei.“ Er erschuf dann Eva und stiftete so die Ehe (1. Mose 2:18, 21, 22). Von da an sollte die Erdbevölkerung wachsen. Jeder Mensch hätte schließlich viele Verwandte gehabt. Selbst wenn einige Angehörige (zum Beispiel Kinder) nicht in der Nähe gewohnt hätten, hätte man sie besuchen und schöne Stunden mit ihnen verleben können (1. Mose 1:28; Hiob 1:1-5).
2 Gott hatte vorgesehen, daß die Familien in der wahren Anbetung geeint sein sollten. Es sollte also keine Trennung durch unterschiedliche religiöse Anschauungen geben. Doch es gab später Familien, in denen die Religion zu einer Streitfrage wurde. Das war beispielsweise der Fall, als Korah, Dathan und Abiram rebellierten. Jehova bestätigte, daß er durch Moses und Aaron handelte, nicht durch jene religiösen Rebellen. Daraufhin forderte Moses das Volk auf, sich von den Zelten der Rebellen zu entfernen. Was würden die Angehörigen Korahs, Dathans und Abirams tun? Würden sie die Loyalität zur Familie höher einstufen als die Loyalität zu Jehova und seiner Versammlung? Die meisten Angehörigen dieser Rebellen gaben der Familie den Vorzug vor Gott. Jehova vernichtete diese Angehörigen zusammen mit den Rebellen (4. Mose 16:16-33).
3. Welche weise Entscheidung trafen einige Angehörige Korahs?
3 Doch einige Söhne Korahs blieben Gott und seinem Volk gegenüber loyal. Sie wurden nicht zusammen mit den übrigen Gliedern der Familie Korahs und den Familien Dathans und Abirams hingerichtet (4. Mose 26:9-11). Ja, Nachkommen dieser Korahiter wurden später dadurch gesegnet, daß sie einen besonderen Dienst im Tempel verrichten durften und ehrenhaft in der Bibel erwähnt werden (2. Chron. 20:14-19; Ps. 42, 44 bis 49, 84, 85, 87).
4. In welcher anderen Hinsicht konnte im Volke Israel die Loyalität gegenüber der Familie zu einer Prüfung werden?
4 Eine ähnliche Entscheidung zwischen der Loyalität zur Familie und der Loyalität zu Gott mußte getroffen werden, wenn ein Israelit abtrünnig wurde. Würden seine Angehörigen aufgrund menschlicher Regungen oder verwandtschaftlicher Bande versuchen, den Betreffenden davor zu schützen, „weggetilgt“ zu werden? Oder würden selbst sein Bruder, sein Sohn oder seine Tochter erkennen, daß es richtig und weise ist, Gott und der Versammlung gegenüber loyal zu sein? (Siehe 5. Mose 13:6-11.) In der christlichen Ordnung wird ein Sünder heute zwar nicht durch eine Hinrichtung „weggetilgt“, doch mag es für Christen eine Prüfung sein, wenn ein Angehöriger in Zucht genommen wird.
VERWANDTE KÖNNEN PROBLEME VERURSACHEN
5, 6. (a) Inwiefern könnte eine Familie wegen der Religion entzweit werden? (b) Wieso sollten Christen in dieser Frage keinen Kompromiß eingehen? (Ps. 109:2-5).
5 Die Bindung und Zuneigung unter Familienangehörigen kann sehr stark sein. Das ist etwas Natürliches und entspricht der Einrichtung Gottes (Joh. 16:21). Aber diese starken Bande können für einen Christen auch zu einer schweren Prüfung werden. Wenn jemand ein Christ wird, mögen zum Beispiel, wie Jesus erklärte, seine Verwandten eine feindliche Haltung ihm gegenüber einnehmen. Jesus sagte: „Ich bin nicht gekommen, Frieden zu bringen, sondern ein Schwert. Denn ich bin gekommen, um zu entzweien: einen Menschen mit seinem Vater und eine Tochter mit ihrer Mutter und eine junge Ehefrau mit ihrer Schwiegermutter. In der Tat, eines Menschen Feinde werden seine eigenen Hausgenossen sein. Wer zum Vater oder zur Mutter größere Zuneigung hat als zu mir, ist meiner nicht würdig“ (Matth. 10:34-38).
6 Christen wünschen nicht, daß es zu einer solchen Feindschaft kommt. Und es gibt keinen Grund, weshalb Angehörige ihnen gegenüber ablehnend eingestellt sein oder sie hassen sollten, nur weil sie sittlich reine, aufrichtige Diener Gottes geworden sind. Wahre Christen erkennen indes, daß sie der Familie nicht den Vorzug vor Gott geben können. Wenn ein Christ Gott treu bleibt, ist dies für ihn selbst und für seine Familie, auf lange Sicht gesehen, das beste. Im Laufe der Zeit kann er vielleicht seine Angehörigen bewegen, den Weg einzuschlagen, der zur Rettung führt (Röm. 9:1-3; 1. Kor. 7:12-16).
7, 8. Wessen Fehler ist es, wenn in der Familie wegen eines Gemeinschaftsentzugs Probleme entstehen? (5. Mose 32:4).
7 Durch Verwandte können für einen wahren Christen auch in anderer Hinsicht Probleme entstehen, beispielsweise dann, wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird. Wie in den vorangegangenen Artikeln gezeigt worden ist, verlangt Gott, daß einem Glied der Versammlung, das ständig schwerwiegend sündigt und nicht bereut, die Gemeinschaft entzogen wird (1. Kor. 5:11-13). Durch den Lebenswandel des Missetäters hat sich sein Verhältnis zu Jehova und daher auch zu den Angehörigen, die Zeugen Jehovas sind, verändert. Daran ist nicht Gott schuld, denn seine Maßstäbe sind gerecht (Hiob 34:10, 12). Der Fehler liegt auch nicht bei den treuen christlichen Angehörigen, sondern bei dem Ausgeschlossenen, der sich selbst und seinen Verwandten Probleme geschaffen hat.
8 Zwei unterschiedliche Situationen, die dabei auftreten können, sollten wir etwas näher beleuchten. In dem einen Fall lebt ein Christ mit einem Angehörigen, der ausgeschlossen worden ist oder die Gemeinschaft verlassen hat, in derselben Familie zusammen. In dem anderen Fall gehört dieser nicht zum engsten Familienkreis.
IM ENGSTEN FAMILIENKREIS
9. Wie verhält es sich mit den Pflichten innerhalb der Familie, wenn der Ehepartner kein Christ ist oder wenn ihm die Gemeinschaft entzogen worden ist?
9 Jemand mag ein Christ werden, ohne daß andere Glieder seiner Familie zum Glauben kommen. Es könnte beispielsweise sein, daß eine Frau Jehova dient, ihr Mann aber nicht. Sie ist trotzdem immer noch „e i n Fleisch“ mit ihrem Mann und ist verpflichtet, ihn zu lieben und zu achten (1. Mose 2:24; 1. Petr. 3:1-6). Oder vielleicht ist sie mit einem Mann verheiratet, der ein Gott hingegebener Christ war, aber aus der Versammlung ausgeschlossen worden ist. Dadurch würden jedoch die Ehebande nicht aufgelöst werden; das würde nur durch den Tod oder eine schriftgemäße Scheidung geschehen (1. Kor. 7:39; Matth. 19:9).
10, 11. Wie wirkt sich ein Gemeinschaftsentzug auf die geistigen Bande in der Familie aus?
10 Ähnlich verhält es sich, wenn ein Elternteil oder ein Sohn oder eine Tochter ausgeschlossen worden ist oder die Gemeinschaft verlassen hat. Die verwandtschaftlichen Bande bleiben bestehen. Heißt das aber, daß nach dem Gemeinschaftsentzug dieses Angehörigen innerhalb der Familie alles beim alten bleibt? Sicher nicht.
11 Ein Ausgeschlossener ist geistig von der Versammlung abgeschnitten worden; die früheren geistigen Bande sind völlig aufgelöst worden. Das trifft selbst auf seine Angehörigen zu, auch auf die im engsten Familienkreis. Sie haben — obschon sie die Familienbande anerkennen — keine geistige Gemeinschaft mehr mit ihm (1. Sam. 28:6; Spr. 15:8, 9).
12. Welche Veränderungen können hinsichtlich der geistigen Gemeinschaft in der Familie eintreten, wenn ein Angehöriger aus der Versammlung ausgeschlossen worden ist?
12 Das bringt zwangsläufig Veränderungen in den geistigen Beziehungen mit sich, die bis dahin in der Familie bestanden haben mögen. Wenn zum Beispiel dem Mann die Gemeinschaft entzogen worden ist, wird es seiner Frau und den Kindern nicht recht sein, daß er ein Familienstudium durchführt oder die Familie beim Bibellesen oder im Gebet leitet. Möchte er bei Mahlzeiten ein Gebet sprechen, so hat er in seiner Wohnung das Recht dazu. Doch seine Angehörigen können im stillen selbst zu Gott beten (Spr. 28:9; Ps. 119:145, 146). Was ist, wenn ein Familienangehöriger, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, dem Bibellesen oder einem Bibelstudium im Familienkreis beiwohnen möchte? Die anderen können ihn zuhören lassen, wenn er nicht versucht, sie zu belehren oder seine religiösen Anschauungen vorzubringen.
13. Wie sollten sich Eltern gegenüber einem Minderjährigen, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, in der Familie verhalten?
13 Wenn einem Minderjährigen die Gemeinschaft entzogen worden ist, werden die Eltern immer noch für seine physischen Bedürfnisse sorgen und ihn erziehen. Sie würden mit ihm persönlich kein Bibelstudium durchführen, bei dem er sich beteiligen könnte. Das heißt aber nicht, daß man von ihm nicht verlangen würde, dem Familienstudium beizuwohnen, wobei die Eltern auf Stellen in der Bibel oder in christlichen Veröffentlichungen aufmerksam machen können, die Rat enthalten, den er benötigt (Spr. 1:8-19; 6:20 bis 22; 29:17; Eph. 6:4). Sie können ihn zu christlichen Zusammenkünften mitnehmen und ihn dort neben sich sitzen lassen in der Hoffnung, daß er den biblischen Rat beherzigen wird.
14, 15. Was sollte man tun, wenn ein Elternteil, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, mit in die Wohnung aufgenommen werden möchte?
14 Was ist aber zu tun, wenn ein naher Verwandter, ein Sohn oder ein Elternteil, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist und der nicht in der Wohnung seiner christlichen Angehörigen lebt, mit in diese Wohnung ziehen möchte? Was die Familie in einem solchen Fall tun sollte, könnte sie je nach den bestehenden Umständen selbst entscheiden.a
15 Ein Elternteil, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, mag zum Beispiel krank werden oder in finanzieller oder körperlicher Hinsicht nicht mehr in der Lage sein, für sich selbst zu sorgen. Christliche Kinder haben eine biblische und moralische Verpflichtung, dem Betreffenden zu helfen (1. Tim. 5:8). Vielleicht erscheint es ihnen notwendig, ihn entweder vorübergehend oder auf Dauer in ihre Wohnung aufzunehmen, oder sie mögen es für ratsam erachten, ihn irgendwo unterzubringen, wo er ärztlich betreut werden kann, sie ihn aber besuchen müssen. Was sie tun, mag beispielsweise davon abhängen, welche Bedürfnisse der Elternteil wirklich hat, wie er eingestellt ist und was das Haupt der Familie im Hinblick auf das geistige Wohl der Familie für angebracht hält.
16, 17. (a) Wie könnten sich Eltern in bezug auf eine mögliche Rückkehr eines ausgeschlossenen Kindes in die elterliche Wohnung verhalten? (b) Was können wir diesbezüglich aus dem Gleichnis vom verlorenen Sohn lernen?
16 Das gleiche könnte auch im Fall eines Kindes gelten, das nicht mehr im Elternhaus ist und dem die Gemeinschaft entzogen worden ist oder das die Gemeinschaft verlassen hat. Mitunter haben christliche Eltern ein Kind, das ausgeschlossen wurde und dann körperlich oder emotionell erkrankte, wieder eine Zeitlang in die Familie aufgenommen. Aber in jedem Fall können die Eltern die gegebenen Umstände abwägen. Hat der ausgeschlossene Sohn einen eigenen Haushalt geführt, und ist er jetzt nicht mehr dazu in der Lage? Oder möchte er vor allem deswegen in die elterliche Wohnung zurückkehren, weil er dort ein leichteres Leben hat? Wie steht es mit seinen Moralbegriffen und seiner Einstellung? Wird er „Sauerteig“ in die Familie bringen? (Gal. 5:9).
17 Der Vater in Jesu Gleichnis vom verlorenen Sohn lief seinem Sohn entgegen und nahm ihn dann bei sich auf. Er sah den jämmerlichen Zustand des Sohnes und reagierte darauf mit natürlicher elterlicher Sorge. Wohlgemerkt: Der Sohn kam nicht mit Huren nach Hause und nicht in der Absicht, sein sündiges Leben in seinem Vaterhaus fortzusetzen, sondern brachte von Herzen kommende Reue zum Ausdruck und war offensichtlich entschlossen, wieder ein reines Leben zu führen (Luk. 15:11-32).
AUSGESCHLOSSENE VERWANDTE, DIE NICHT IN DERSELBEN WOHNUNG LEBEN
18, 19. (a) Wie sollten Christen die Gemeinschaft mit ausgeschlossenen Verwandten betrachten, die nicht zum engeren Familienkreis gehören? (b) Warum ist dieser Standpunkt angebracht? (2. Tim. 2:19).
18 Die zweite Situation, die wir betrachten müssen, betrifft einen Verwandten, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist oder der die Gemeinschaft verlassen hat und nicht zum engeren Familienkreis gehört oder nicht in derselben Wohnung lebt. Da zu dem Betreffenden immer noch verwandtschaftliche Bindungen bestehen, mag es nötig sein, sich im begrenzten Rahmen bestimmter familiärer Angelegenheiten anzunehmen. Dennoch ist es nicht genauso, wie wenn er in derselben Wohnung leben würde, wo Berührungen und Gespräche nicht vermieden werden können. Wir sollten die inspirierte Anweisung der Bibel deutlich im Sinn behalten, „keinen Umgang mehr mit jemandem zu haben, der Bruder genannt wird, wenn er ein Hurer oder ein Habgieriger ... ist, selbst nicht mit einem solchen zu essen“ (1. Kor. 5:11).
19 Christen, die mit einem Ausgeschlossenen verwandt sind, der nicht in derselben Wohnung lebt, sollten demnach jeden unnötigen Umgang mit dem Betreffenden vermeiden und selbst geschäftliche Kontakte auf ein Minimum beschränken. Wie vernünftig diese Handlungsweise ist, wird durch das deutlich, was an einigen Orten geschah, wo sich Verwandte auf den Standpunkt stellten, der Betreffende sei zwar ausgeschlossen, doch seien sie immer noch mit ihm verwandt und könnten ihn daher so behandeln wie zuvor. In einem Fall wird berichtet:
„Jemand, dem die Gemeinschaft entzogen worden war, war mit ungefähr einem Drittel der Versammlung verwandt. Alle seine Verwandten pflegten weiterhin Umgang mit ihm.“
Ein sehr geachteter christlicher Ältester schreibt:
„In unserem Gebiet werden einige Ausgeschlossene, die eine große Verwandtschaft haben, wenn sie den Vorraum des Königreichssaals betreten, mit großer Herzlichkeit begrüßt (obwohl man weiß, daß der Ausgeschlossene immer noch einen unmoralischen Lebenswandel führt). Ich bin sehr darüber besorgt, denn diese Ausgeschlossenen sollten erkennen, daß ihr Verhalten von Jehova und seinem Volk gehaßt wird, und sie sollten sich der Notwendigkeit bewußt werden, aufrichtig zu bereuen. Was wird diese Ausgeschlossenen veranlassen, sich zu ändern, wenn sie von ihren vielen Angehörigen, die von ihrer Handlungsweise wissen, ständig begrüßt werden?“
20, 21. Warum sollten wir bei ausgeschlossenen Verwandten achtsam sein? (2. Tim. 2:22).
20 Im ersten Jahrhundert muß es Versammlungen gegeben haben, in denen viele Christen miteinander verwandt waren. Konnten sich aber die Verwandten eines Ausgeschlossenen dem Betreffenden gegenüber so verhalten wie zuvor, solange sie nichts Biblisches mit ihm besprachen? Nein. Sonst hätte die Versammlung in Wirklichkeit nicht das Gebot befolgt: „Entfernt den bösen Menschen aus eurer Mitte“ (1. Kor. 5:13).
21 Wir sollten sorgfältig darauf achten, daß wir jemandes Stand als ausgeschlossener Sünder nicht ignorieren oder bagatellisieren. Wie das gute Beispiel der Söhne Korahs zeigt, sollten wir vor allem zu Jehova und zu seiner theokratischen Einrichtung loyal sein. Wenn wir für seine Maßstäbe eintreten und die Gemeinschaft mit seinem organisierten Volk dem Umgang mit Missetätern vorziehen, dürfen wir davon überzeugt sein, daß er uns beschützen und segnen wird (Ps. 84:10 bis 12).
GESELLIGE ANLÄSSE UND AUSGESCHLOSSENE VERWANDTE
22. Warum mögen sich beim Familientreffen in bezug auf ausgeschlossene Verwandte Schwierigkeiten ergeben?
22 Normalerweise sind Verwandte oft bei Mahlzeiten, Picknicks, Familientreffen oder anderen geselligen Anlässen beisammen. Doch wenn jemand reuelos in Sünde verharrt hat und ausgeschlossen werden mußte, können sich für seine christlichen Verwandten dadurch Schwierigkeiten im Hinblick auf solche Anlässe ergeben. Sie sind sich zwar dessen bewußt, daß sie immer noch mit ihm verwandt sind, doch möchten sie auch die Worte des Paulus nicht unberücksichtigt lassen, daß treue Christen „keinen Umgang mehr“ mit einem ausgeschlossenen Sünder haben sollten.
23. Welche Situation könnte sich bei einer christlichen Hochzeit in Verbindung mit einem ausgeschlossenen Verwandten ergeben?
23 Es ist sinnlos, nach einer Regel zu suchen, die besagt, ob man einem geselligen Anlaß beiwohnen darf, bei dem auch ein ausgeschlossener Verwandter zugegen ist. Das muß man in Übereinstimmung mit der Anweisung des Paulus selbst entscheiden (1. Kor. 5:11). Doch man sollte Verständnis dafür haben, daß die Gegenwart eines Ausgeschlossenen bei einem Zusammensein, zu dem auch Zeugen Jehovas eingeladen sind, die nicht mit dem Ausgeschlossenen verwandt sind, deren Verhalten beeinflussen mag. Ein christliches Paar mag sich zum Beispiel in einem Königreichssaal trauen lassen. Kommt zu dieser Trauung ein ausgeschlossener Verwandter in den Königreichssaal, so könnte er sich offensichtlich nicht der Hochzeitsgesellschaft anschließen oder dort „die Braut dem Bräutigam übergeben“. Und was ist von einer Hochzeitsfeier zu sagen? Sie kann ein freudiger geselliger Anlaß sein, wie dies in Kana der Fall war, wo Jesus einer solchen Feier beiwohnte (Joh. 2:1, 2). Wird man aber einen ausgeschlossenen Verwandten der Feier beiwohnen lassen oder ihn sogar dazu einladen? Wenn feststeht, daß er anwesend sein wird, mögen sich viele Christen — ob mit ihm verwandt oder nicht — angesichts der Richtlinien des Paulus in 1. Korinther 5:11 sagen, daß sie nicht dabeisein und mit ihm essen und Umgang mit ihm haben können.
24. Welcher Gemeinschaft können sich loyale Christen am meisten erfreuen? (Spr. 18:24).
24 Mitunter sehen sich Christen nicht in der Lage, einen Verwandten, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist oder der die Gemeinschaft verlassen hat, einem Beisammensein beiwohnen zu lassen, zu dem normalerweise auch Familienangehörige kommen würden. Sie können sich aber immer noch der Gemeinschaft der loyalen Glieder der Versammlung erfreuen, indem sie Jesu Worte im Sinn behalten: „Wer immer den Willen Gottes tut, dieser ist mir Bruder und Schwester und Mutter“ (Mark. 3:35).
25, 26. Welche Situation ergäbe sich bei der Beerdigung eines ausgeschlossenen Verwandten?
25 Fest steht, daß ein Christ, der sich in Sünde verstrickt und ausgeschlossen werden muß, viel einbüßt: die Anerkennung Gottes, die Zugehörigkeit zu der glücklichen Versammlung von Christen, die liebliche Gemeinschaft der Brüder und einen Großteil der Gesellschaft seiner christlichen Verwandten (1. Petr. 2:17). Andere mögen aufgrund dessen, was er ihnen zugefügt hat, sogar noch nach seinem Tod leiden.
26 Sollte er sterben, solange ihm die Gemeinschaft entzogen ist, so kann in Verbindung mit seiner Beerdigung ein Problem entstehen. Seine christlichen Verwandten möchten vielleicht gern, daß eine Ansprache im Königreichssaal gehalten wird, falls das am Ort üblich ist. Doch das wäre im Fall eines Ausgeschlossenen nicht passend. Wenn der Betreffende erkennen ließ, daß er bereute und Gottes Vergebung wünschte, indem er nicht mehr ‘Sünde trieb’ und die christlichen Zusammenkünfte besuchte, mag das Gewissen eines Bruders es zulassen, in der Friedhofshalle oder am Grab eine biblische Ansprache zu halten. Der biblische Aufschluß über den Zustand der Toten ist für Ungläubige ein Zeugnis und tröstet die Verwandten. Wenn aber der Ausgeschlossene immer noch falsche Lehren vertrat oder einen gottlosen Wandel führte, wäre auch eine solche Ansprache nicht angebracht (2. Joh. 9-11).
WAS WIR ALLE DARAUS LERNEN
27. Wie sollten wir Gottes Urteile betrachten?
27 Wir alle sollten erkennen, daß es auf das Urteil Jehovas ankommt (Spr. 29:26). Das gilt für hassenswerte Handlungen, denn, wie die Bibel zeigt, verabscheut Gott solche Handlungen (Spr. 6:16-19). Es gilt aber auch für sein Urteil über Einzelpersonen. Jehovas Wort erklärt eindeutig, daß „Ungerechte“ — Personen, die die „Werke des Fleisches“ pflegen — Gottes Königreich nicht ererben werden (1. Kor. 6:9, 10; Gal. 5:19-21). Solche Personen haben weder einen Platz im Himmel, noch passen sie in den irdischen Bereich des Königreiches. Wer daher in der reinen Versammlung Gottes bleiben möchte, muß sich heute nach seinen Maßstäben ausrichten. Gott wird in seinem heiligen Volk keinen „Sauerteig“ dulden, da dieser einen verderblichen Einfluß ausüben würde (1. Kor. 5:6-13).
28. Wie kann in Verbindung mit einem Gemeinschaftsentzug unsere Loyalität auf die Probe gestellt werden?
28 Wenn einem nahen Verwandten die Gemeinschaft entzogen worden ist, kommen ganz natürlich menschliche Gefühlsregungen ins Spiel, die für uns eine große Prüfung darstellen können. Die gefühlsmäßigen und familiären Bindungen sind zwischen Eltern und Kindern besonders stark, und sie spielen auch eine große Rolle, wenn einem Ehepartner die Gemeinschaft entzogen worden ist. Wir müssen aber einsehen, daß wir letzten Endes niemandem nützen und auch Gott nicht wohlgefallen, wenn wir uns durch unsere Gefühle dazu verleiten lassen, seinen Rat und seine Anleitung zu mißachten. Wir sollten zeigen, daß wir auf die vollkommene Gerechtigkeit der Wege Gottes — die die Vorkehrung einschließen, daß einem reuelosen Missetäter die Gemeinschaft entzogen wird — völlig vertrauen. Wenn wir gegenüber Gott und der Versammlung loyal bleiben, zieht der Missetäter im Laufe der Zeit vielleicht eine Lehre daraus, indem er bereut und wieder in die Versammlung aufgenommen werden kann. Doch ganz gleich, ob das geschieht oder nicht, können wir aus den Worten, die David gegen Ende seines Lebens äußerte, Trost und Kraft schöpfen:
„Alle ... richterlichen Entscheidungen [Gottes] sind vor mir ... Und möge Jehova mir vergelten gemäß meiner Gerechtigkeit, gemäß meiner Reinheit vor seinen Augen. Mit einem Loyalgesinnten wirst du loyal handeln; mit dem Untadeligen, Starken wirst du untadelig verfahren; dem, der sich rein hält, wirst du dich rein erzeigen ... Und das demütige Volk wirst du retten“ (2. Sam. 22:23-28).
[Fußnote]
a Im Wachtturm vom 1. Mai 1978 wurde unter „Fragen von Lesern“ zur Situation von Ältesten und Dienstamtgehilfen Stellung genommen.
[Bild auf Seite 28]
Ein Elternteil, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist, muß vielleicht in der Wohnung christlicher Kinder betreut werden.
[Bild auf Seite 29]
Der verlorene Sohn kehrte nicht nach Hause zurück, um seine sündige Handlungsweise fortzusetzen, sondern bereute. Sein Vater nahm ihn wieder auf.