Fragekasten
▪ Sollte ein Familienbibelstudium auf dem Predigtdienstbericht vermerkt werden?
Wenn ein Familienbibelstudium durchgeführt wird und ungetaufte Kinder daran teilnehmen, kann nur ein Elternteil bis zu einer Stunde in der Woche, einen Rückbesuch pro Woche und ein Heimbibelstudium im Monat berichten. Das ist auch dann der Fall, wenn das Studium länger als eine Stunde dauert, öfter als einmal in der Woche oder mit jedem Kind einzeln durchgeführt wird (siehe Dienst-Buch, S. 104).
Wenn alle in der Hausgemeinschaft getaufte Zeugen Jehovas sind, wird weder die Zeit noch das Studium an sich als Predigtdienst berichtet (es sei denn, dass ein Kind nach der Taufe noch das zweite Buch studiert). Das ist deshalb der Fall, weil der Predigtdienstbericht der Versammlung vor allem ein Bild davon vermitteln soll, was dabei erreicht wurde, Menschen, die keine hingegebenen und getauften Diener Jehovas sind, die gute Botschaft zu predigen und in der biblischen Wahrheit zu belehren (Mat. 24:14; 28:19, 20). Dadurch wird es jedoch keinesfalls weniger wichtig, ein Familienstudium regelmäßig durchzuführen.
Christliche Eltern sind dafür verantwortlich, mit ihren Kindern zu studieren. Wer Hilfe dabei benötigt, das Familienstudium zu beginnen oder zu verbessern, kann die Ältesten darum bitten. Falls es aufgrund gewisser Umstände ratsam ist, dass ein anderer Verkündiger ein Bibelstudium mit dem ungetauften Sohn oder der ungetauften Tochter einer christlichen Familie durchführt, die mit der Versammlung verbunden ist, sollte der vorsitzführende Aufseher oder der Dienstaufseher zurate gezogen werden. Wird solch einem Studium zugestimmt, kann der Leiter es genauso berichten wie jedes andere Bibelstudium.
Die Schulung der Kinder in den Wegen Jehovas erfordert weit mehr Zeit und Mühe als das, was auf einem Predigtdienstbericht erscheint (5. Mo. 6:6-9; Spr. 22:6). Christliche Eltern sind dafür zu loben, dass sie ihrer wichtigen Verantwortung nachkommen, ihre Kinder „in der Zucht und in der ernsten Ermahnung Jehovas“ aufzuziehen (Eph. 6:4).