2 Verdient der Schuldige Schläge,+ soll der Richter veranlassen, dass er sich vor ihm hinlegt, und er soll in seiner Gegenwart geschlagen werden. Die Zahl der Schläge richtet sich nach der Schwere seiner Tat.
2 Verdient der Schuldige Schläge,+ soll der Richter veranlassen, dass er sich vor ihm hinlegt, und er soll in seiner Gegenwart geschlagen werden. Die Zahl der Schläge richtet sich nach der Schwere seiner Tat.