13 Niemand darf den Betreffenden anfassen, sondern er soll entweder gesteinigt oder erschossen* werden. Ob Tier oder Mensch – er soll nicht weiterleben.‘+ Wenn aber das Horn* geblasen wird,+ dürfen sie auf den Berg kommen.“
13 Keine Hand soll ihn anrühren, denn er wird ganz bestimmt gesteinigt oder ganz bestimmt erschossen werden. Ob Tier oder Mensch, er wird nicht leben.‘+ Beim Blasen des Widderhorns*+ mögen sie ihrerseits zum Berg heraufkommen.“