27 Kauft er ein erstgeborenes unreines Tier nach dem Schätzwert los, soll er ein Fünftel des Wertes dazugeben.+ Wird es nicht zurückgekauft, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden.
27 Und wenn es unter den unreinen Tieren+ ist und er es gemäß dem Schätzwert loskaufen soll, dann soll er ein Fünftel davon dazugeben.+ Sollte es aber nicht zurückgekauft werden, dann soll es gemäß dem Schätzwert verkauft werden.