Fußnote
d Martin T. Manton, Richter beim Berufungsgericht und eifriger Katholik, lehnte am 1. Juli 1918 einen zweiten Kautionsantrag ab. Als das Bundesberufungsgericht später das Urteil über die Angeklagten aufhob, stimmte Manton als einziger dagegen. Interessanterweise erhielt ein eigens eingerichtetes Berufungsgericht am 4. Dezember 1939 einen Schuldspruch gegen Manton aufrecht, der wegen Mißbrauchs der richterlichen Gewalt, Unehrlichkeit und Betrugs verurteilt worden war.