Fußnote
a Eine Person kann gegen einen Gemeinschaftsentzug Berufung einlegen, wenn sie der Ansicht ist, daß dem Urteil ein schwerwiegender Fehler zugrunde liegt.
a Eine Person kann gegen einen Gemeinschaftsentzug Berufung einlegen, wenn sie der Ansicht ist, daß dem Urteil ein schwerwiegender Fehler zugrunde liegt.