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Fragen von LesernDer Wachtturm 1980 | 15. Februar
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Fragen von Lesern
● Könnte einem Verheirateten, der seinem Ehegefährten mit dem Partner eines anderen davongelaufen ist, vergeben werden, und könnte er wieder in die Christenversammlung aufgenommen werden?
Unter Personen, die nicht nach biblischen Maßstäben leben, kommt das häufig vor. Im Vergleich dazu ist unter dem Volk Jehovas so etwas selten der Fall, weshalb es um so schockierender ist, wenn es einmal passiert. Dennoch sollte man nicht denken, ein solcher Fall sei nach menschlichen Maßstäben zu beurteilen. Wie bei anderen Sünden müßte der Betreffende, bevor er von Gott und seinem Volk angenommen werden kann, bereuen und eindeutige Früchte der Reue aufweisen.
Gottes Handlungsweise mit den Israeliten läßt erkennen, daß er mitunter sogar schockierende und schwerwiegende Sünden vergab (5. Mose 4:30; Jes. 55:7; 57:16 bis 18; Sach. 1:3, 4). Jesus sprach davon, daß ‘im Himmel Freude über einen einzigen Sünder herrscht, der bereut’. Dann veranschaulichte er den Gedanken mit der Geschichte von dem verlorenen Sohn, der sein Geld für ein ausschweifendes Leben mit Huren verschwendete. Als der Sohn zur Besinnung kam, umkehrte und um Vergebung dafür bat, daß er gegen den Himmel und gegen seinen Vater gesündigt hatte, vergab der Vater ihm bereitwillig (Luk. 15:1-7, 11-24).
Die Bibel zeigt allerdings auch, daß ein Christ, der sündigt und nicht bereut, aus der Versammlung ausgeschlossen werden sollte, damit sie geistig rein bleibt (1. Kor. 5:1-5, 11-13). Das geschah mit einem Mann in Korinth, der offensichtlich ein unmoralisches Leben führte. Wie aus der Bibel hervorgeht, muß ein solcher Mann, bevor er wieder in die Versammlung aufgenommen werden kann, bereuen, seine unsittliche Handlungsweise verwerfen, umkehren und der Reue entsprechende Früchte hervorbringen. Anscheinend traf dies schon bald auf den Betreffenden zu. Im 2. Korintherbrief, der wahrscheinlich weniger als ein Jahr später geschrieben wurde, forderte der Apostel Paulus die Versammlung auf, einem Sünder zu vergeben. Dabei handelte es sich offenbar um jenen Ausgeschlossenen, der bereut haben mußte (2. Kor. 2:5-10; Matth. 3:7, 8; Apg. 26:20).
Dieses biblisch begründete Vorgehen wird auch von den Versammlungen der Zeugen Jehovas heute praktiziert. Im Einklang mit dem erwähnten Beispiel ist keine Zeit festgesetzt, die vor einer Wiederaufnahme verstreichen muß. Die Wiederaufnahme setzt echte Reue voraus, die sogar Jahre erfordern mag.
In dem ungewöhnlichen Fall auf den in der Frage Bezug genommen wird, waren vielleicht ganz offensichtlich Planung und Täuschung im Spiel. Angenommen ein Mann (vielleicht selbst verheiratet) ist von der Frau eines anderen fasziniert. Es kommt vielleicht zu verborgenen Flirts, geheimen Treffen und leidenschaftlichen Handlungen, die nicht bekannt werden. Durch Lügen und Täuschungen mag es den beiden gelingen, andere — besonders den oder die unschuldigen Ehepartner — in Unkenntnis zu halten. Schließlich laufen sie gemeinsam davon und heiraten, nachdem sie sich aus unbiblischen Gründen haben scheiden lassen. Sie mögen sich längst die Folgen ausgerechnet haben und wissen, daß ihnen die Gemeinschaft entzogen wird. Doch sie denken, sie könnten „vielleicht in ungefähr einem Jahr“ behaupten, Reue zu bekunden, und wiederaufgenommen werden, wodurch sie das erreicht hätten, was sie wollten. Wer jedoch auf Gottes Barmherzigkeit pocht, begeht einen schwerwiegenden Fehler. In Galater 6:7 finden wir die Zusicherung: „Gott läßt sich nicht verspotten. Denn was immer ein Mensch sät, das wird er auch ernten.“ Aus vielen Schriftstellen geht hervor, daß Jehova Hurerei mißbilligt. Personen, die falsche Wünsche pflegen, sollten dies nicht außer acht lassen. (Vergleiche Offenbarung 21:8; 22:15.)
Wenn jemand, dem die Gemeinschaft entzogen wurde, schließlich zu den Ältesten, die die Versammlung vertreten, kommt und darum bittet, wiederaufgenommen zu werden, wäre sowohl das, was geschehen ist, als auch die Haltung dieses Sünders in Betracht zu ziehen. Um die Einheit des Glaubens zu bewahren, darf man sich nicht, wie Paulus sagte, „durch das Trugspiel der Menschen, durch List im Ersinnen von Irrtum“ beeinflussen lassen (Eph. 4:13, 14). Das trifft nicht nur auf das Bemühen zu, keine Irrlehren zu dulden, sondern auch auf das Bestreben, niemand in der Versammlung zu haben, der in voller Absicht zu Täuschung und Betrug Zuflucht genommen hat, um Böses auszuführen. (Vergleiche 2. Korinther 11:13; Psalm 101:7; 119:118.)
Das aus Ältesten bestehende Komitee, das sich mit einem solchen Wiederaufnahmegesuch befaßt, sollte daran denken, daß ein Unterschied besteht zwischen jemandem, der in einem Augenblick der Schwäche der Versuchung zu sündigen erliegt, und jemandem, der die Sünde heimlich plant. Denken wir zum Beispiel daran, daß dem Apostel Petrus von Gott Barmherzigkeit erwiesen wurde, nachdem er Jesus dreimal verleugnet hatte, während Ananias und Sapphira, die in ihrem Herzen geplant hatten, wie sie ihre Täuschung ausführen wollten, von Gott hingerichtet wurden (Apg. 5:1-11).
Älteste müssen somit in Fällen, in denen heuchlerische Täuschung und Planung im Spiel gewesen sind sehr vorsichtig sein. Der Betreffende behauptet vielleicht, es tue ihm leid und er bereue, doch würde er, wenn er wieder vor derselben Situation stünde, noch einmal genauso handeln? Würde er seinem Ehepartner weglaufen, um mit einem anderen zusammen sein zu können? Natürlich kann er die inzwischen erfolgte Eheschließung nicht rückgängig machen und zu seinem früheren Ehepartner zurückkehren; die frühere Ehe endete mit der Scheidung, dem Ehebruch und der Wiederverheiratung (Matth. 19:9). Bekundet er jedoch echte Reue ist er ‘zerschlagen’ und im Herzen tief betrübt? (Jes. 57:15). Hat er einen Abscheu vor der Sünde, die er begangen hat, und bedauert er nicht nur, daß ihm die Gemeinschaft entzogen worden ist und er sich nicht mehr der Gesellschaft von Christen erfreuen kann? Hat er bereits eine genügend lange Zeit (die nicht im voraus festgesetzt werden kann) Früchte hervorgebracht, die der Reue entsprechen? Die Ältesten müssen völlig davon überzeugt sein, daß wahre Reue vorliegt. Falls sie sich in dieser Hinsicht nicht wirklich sicher sind, mögen sie entscheiden, noch zu warten und zu einer weiteren Überprüfung der Angelegenheit wieder zusammenzukommen, wenn mehr Anzeichen von Reue zu erkennen sind.
Die Ältesten sollten sich ihrer Verantwortung, die Versammlung zu schützen, bewußt sein, aber auch immer daran denken, daß Gott barmherzig ist und wünscht, daß Menschen Leben erlangen (Röm. 2:4). Sie wissen, daß sie nicht die übermenschliche Fähigkeit haben, ins Herz zu sehen und die Beweggründe genau zu erkennen, wie Jehova es tut, dem der Sünder Rechenschaft geben muß (Hebr. 4:13). Deshalb sollten sie bestrebt sein, sich bei ihren Erwägungen und bei ihrer Entscheidung von Gottes Wort leiten zu lassen und von dem, was sie über die Einstellung und den Herzenszustand der ausgeschlossenen Person erkennen können. Wenn das aus Ältesten bestehende Komitee schließlich zu dem Ergebnis kommt, daß der Sünder wirklich bereut und daran gearbeitet hat, sein Herz zu reinigen, ist eine Wiederaufnahme wie im Fall des Mannes aus Korinth angebracht (Jak. 4:8). Die Zeit, nach der sie erfolgen kann, steht aber nicht im voraus fest. Und selbst wenn ein solcher Sünder von der Versammlung wiederaufgenommen werden mag, sollte man daran denken, daß er noch „vor dem Richterstuhl Gottes stehen“ muß (Röm. 14:10-12).
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Was geschieht mit uns, wenn wir sterben?Der Wachtturm 1980 | 15. Februar
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Was geschieht mit uns, wenn wir sterben?
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