16 Wer also Jehovas Namen beschimpft, sollte unweigerlich zu Tode gebracht werden.+ Die ganze Gemeinde sollte ihn unbedingt mit Steinen bewerfen. Der ansässige Fremdling sollte ebenso wie der Einheimische zu Tode gebracht werden, wenn er den NAMEN* beschimpft.+
11 Du sollst den Namen Jehovas, deines Gottes, nicht in unwürdiger Weise* gebrauchen,*+ denn Jehova wird keinen ungestraft lassen, der seinen Namen in unwürdiger Weise gebraucht.+
20 Auf diese Weise werden wir mit ihnen tun, während [wir] sie am Leben lassen*, damit wegen des Eides, den wir ihnen geschworen haben, nicht heftiger Zorn über uns komme.“+