9 in der Erkenntnis der Tatsache, daß [das] Gesetz nicht für einen gerechten Menschen öffentlich bekanntgegeben ist, sondern für Gesetzlose+ und Widerspenstige,+ für Gottlose und Sünder, für die, denen es an liebender Güte fehlt,+ und für Unheilige, Vatermörder und Muttermörder, Totschläger,