11 Falls aber ein Mann dasein sollte, der seinen Mitmenschen haßt+, und er hat ihm aufgelauert und hat sich gegen ihn erhoben und hat seine Seele erschlagen, und er ist gestorben,+ und der Mann ist in eine dieser Städte geflohen,
12 dann sollen die älteren Männer seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen, und sie sollen ihn der Hand des Bluträchers* ausliefern, und er soll sterben.+
5 Und falls der Bluträcher ihm nachjagt, dann dürfen sie den Totschläger nicht in seine Hand liefern;+ denn ohne es zu wissen, hat er seinen Mitmenschen erschlagen, und er hatte ihn zuvor nicht gehaßt.+