13 Was irgendeinen Mann von den Söhnen Israels betrifft oder einen ansässigen Fremdling, der als Fremdling in eurer Mitte weilt, welcher ein wildlebendes Tier oder einen Vogel auf der Jagd fängt, der gegessen werden darf, er soll in diesem Fall sein Blut ausgießen+ und es mit Staub bedecken.+