2 Falls ein Mann Jehova ein Gelübde ablegt+ oder einen Eid schwört,+ um sich ein Enthaltungsgelübde+ auf seine Seele zu binden, so soll er sein Wort nicht brechen.+ Gemäß allem, was aus seinem Mund gegangen ist, sollte er tun.+
33 Ferner habt ihr gehört, daß zu denen, die in alten Zeiten lebten, gesagt wurde: ‚Du sollst nicht schwören,+ ohne entsprechend zu handeln, sondern du sollst Jehova* deine Gelübde bezahlen.‘+