21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, damit er sterbe, sollte der Schläger unweigerlich zu Tode gebracht werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher wird den Mörder zu Tode bringen, wenn er ihn antrifft.+
33 Und ihr sollt das Land, in dem ihr seid*, nicht entweihen; denn Blut ist es, das das Land entweiht,+ und für das Land darf es keine Sühne hinsichtlich des darauf vergossenen Blutes geben, ausgenommen durch das Blut dessen, der es vergossen hat.+