Der Anspruch auf das römische Bürgerrecht
Im ersten Jahrhundert unserer Zeitrechnung stand das römische Bürgerrecht hoch im Kurs. Der römische Bürger genoß bestimmte wertvolle Rechte und eine gewisse Immunität. Zum Beispiel durfte man ihn nicht auspeitschen oder foltern in der Absicht, von ihm ein Geständnis zu erpressen.
Der christliche Apostel Paulus machte Gebrauch von den Rechten, die er als römischer Bürger hatte, und sein Anspruch auf das römische Bürgerrecht wurde auf seine eigene Aussage hin anerkannt. Wieso erkannten die Beamten die persönliche Aussage des Paulus an, ohne sich um eine Bestätigung zu bemühen? (Apg. 16:37, 38; 22:25-29). Die Wahrscheinlichkeit, daß jemand fälschlicherweise den Anspruch auf das römische Bürgerrecht erhob, war gering, da es sich dabei um ein Vergehen handelte, das mit dem Tode bestraft wurde. Der Geschichtsschreiber Sueton schrieb über die Regierung des Kaisers Claudius folgendes: „Leuten fremder Nationalität verbot er, römische Namen, das heißt Geschlechtsnamen, zu führen, solche, die sich das römische Bürgerrecht unbefugterweise anmaßten, traf die Strafe des Henkerbeils auf dem Esquilinischen Felde.“