Abtreibung — der tödliche Eingriff
Nie wird jemand das „Tapsen“ dieser kleinen Füße hören
Abtreibung in der 10. Woche
Absaugung: In die Gebärmutter wird eine Absaugsonde (Röhrchen mit einem scharfrandigen Ende) eingeführt, und mit einer Saugkraft, die 28mal stärker ist als die eines Staubsaugers, wird das Baby zerrissen und Stück für Stück in einen Behälter befördert. Diese Methode verwendet man für die meisten Abtreibungen bis zur 12. Woche. Bis dahin hat das Kind schon deutlich erkennbare Formen und ist schmerzempfindlich.
Ausschabung: Man führt ein schlingenförmiges Messer ein, mit dem das Kind zerstückelt wird und die Stücke durch den Muttermund herausgeholt werden.
Salzlösung: Der Fruchtblase, in der sich ja das Kind befindet, wird die Flüssigkeit entzogen und durch konzentrierte Salzlösung ersetzt. Das Kind atmet die Lösung ein und schluckt sie, fängt an, heftig zu stoßen und zu bluten, und ist in ein paar Stunden tot. Danach setzen bei der Mutter Wehen ein, und sie bringt ein totes oder sterbendes Kind zur Welt. Diese Methode wird bei fortgeschrittenen Schwangerschaften, vom 4. bis zum 6. Monat, angewandt.
Prostaglandin-Injektion: In die Fruchtblase werden wehenanregende Hormone injiziert, um eine Frühgeburt herbeizuführen. Oft wird vorher eine Salzlösung injiziert, damit das Kind nicht lebend zur Welt kommt.
Gebärmutterschnitt: Diese Methode ähnelt einem Kaiserschnitt. Der Unterleib und die Gebärmutter werden operativ geöffnet, und das Baby wird entfernt. In der Regel lebt es beim Herausnehmen noch, strampelt eine Weile, schreit und stirbt. Man wendet dieses Verfahren bei sehr späten Abtreibungen an, wenn das Baby bereits eine Frühgeburt überleben könnte.
Gemäß einer Studie der Vereinten Nationen haben seit einigen Jahren zwei Drittel aller Frauen der Welt die Möglichkeit, in ihrem Land eine legale Abtreibung vornehmen zu lassen. Es geht dabei meist um das körperliche, seelische, soziale und wirtschaftliche Wohl der Frau.
In den Vereinigten Staaten wurde 1973 vom Obersten US-Bundesgericht mit 7 gegen 2 Stimmen entschieden, daß „es, juristisch gesehen, vor der Geburt keine Person gibt“ und daß dem Kind in diesem Stadium kein gesetzlicher Schutz seines Lebens zusteht. Vor 1973 war das Leben des ungeborenen Kindes und sogar die Möglichkeit, gerichtlich vertreten zu werden, Erbe zu werden und in den Genuß sozialer Leistungen zu kommen, unabhängig vom Alter gesetzlich geschützt.
Das Leben der Mutter ist in Gefahr, der Fetus weist Mißbildungen auf, oder die Schwangerschaft ist durch Vergewaltigung oder Blutschande herbeigeführt worden. Diese Gründe liegen in nur sehr wenigen Fällen vor. Mindestens 95 Prozent aller Abtreibungen oder sogenannten „Schwangerschaftsunterbrechungen“ werden aus anderen Gründen vorgenommen.
„Gesundheitliche“ Gefährdung: Die Mutter hat vielleicht das Empfinden, die Schwangerschaft sei für sie eine zu große Belastung, da ihre Ausbildung, ihre Karriere oder ihr Urlaub gestört werde — oder sie führt irgendeine andere Unannehmlichkeit an, die sie „belasten“ würde. Sie mag darauf hinweisen, daß eine finanzielle Härte entstehen oder der Familienkreis „gestört“ würde.
Geburtenkontrolle: Die Abtreibung dient oft als ein Mittel zur Geburtenkontrolle oder Familienplanung. Manche Paare wollen sich nicht mit Verhütungsmitteln abgeben. Entgegen den Erwartungen hat die Pille die Zunahme der Abtreibungen nicht eingedämmt. Viele Frauen haben schon mehrere Abtreibungen hinter sich.
Geschlechtsbestimmung: Die Ärzte können aufgrund von Fetuszellen, die sie dem Fruchtwasser entnehmen, das Kind auf Erbschäden überprüfen. Aber sie können auch das Geschlecht des Kindes feststellen. Manche machen sich das zunutze und entscheiden aufgrund dieser Information, ob sie eine Abtreibung vornehmen lassen. Wenn es z. B. ein Mädchen ist, sie aber einen Jungen haben möchten, können sie das unerwünschte Kind durch Abtreibung loswerden.
Geld: Der Arzt, der sich auf Abtreibungen spezialisiert hat, kann schnell reich werden. Eine Abtreibung, die ohne Komplikationen verläuft, dauert gewöhnlich 15 Minuten, und 1974 wurde in einem Zeitungsartikel von einem Arzt berichtet, der am Tag 40 bis 50 Abtreibungen für je 55 Dollar vornahm. Er soll unter Eid ausgesagt haben, daß er in der ersten Hälfte des Jahres 1971 Bruttoeinkünfte von mehr als 250 000 Dollar hatte.
Einige Ärzte verdienen auch noch an den Fetussen selbst, indem sie sie gleich nach der Abtreibung an Arzneimittelfirmen, an Kliniken oder verschiedene Institute verkaufen. Je fortgeschrittener die Schwangerschaft bereits ist, um so mehr Geld bringt der Fetus ein. Es gab deswegen einmal einen Skandal in Washington (D. C.). Einige Ärzte standen in dem Verdacht, zu Abtreibungen ermuntert zu haben, die entweder unnötig waren oder schon weit über der 3-Monats-Grenze lagen.
Es wird weltweit praktiziert, ob legal oder nicht. Bereits vor 1975 wurden Schätzungen gemäß in der Sowjetunion jährlich Millionen von Abtreibungen vorgenommen. Auch folgende Zahlen gelten pro Jahr: 2 000 000 in Japan, 2 000 000 in Brasilien und mehr als 1 000 000 in Italien wie auch in den Vereinigten Staaten. Vor 15 Jahren wurde in einer Studie der indischen Regierung eine Zahl von 3,8 Millionen Abtreibungen pro Jahr genannt.
Bei einem im Jahre 1974 abgehaltenen Forum für Weltbevölkerungsprobleme ließ man verlauten, daß in manchen Ländern die Hälfte der Schwangerschaften durch Abtreibung beendet wurde und daß gemäß einiger Studien allein im Jahre 1971 weltweit 55 000 000 Frauen eine Abtreibung vornehmen ließen. Wie hoch die Zahl wohl gegenwärtig sein mag? Das weiß nur Jehova Gott, dem es nicht einmal entgeht, wenn ein Sperling zur Erde fällt.
[Diagramm auf Seite 10, 11]
(Genaue Textanordnung in der gedruckten Ausgabe)
WIE ES GEMACHT WIRD
ABSAUGSONDE
SALZLÖSUNG
ES WIRD GANZ LEGAL GEMACHT
WARUM ES GEMACHT WIRD
ES WIRD ÜBERALL GEMACHT
1971
55 MILLIONEN
1980
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