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Erwachet! 1982
g82 8. 6. S. 7

Einige Daten des Kampfes gegen das Bibellesen

1179 Papst Alexander III. verbot den Waldensern, andere in der Bibel, von der sie gewisse Teile in der Volkssprache besaßen, zu unterweisen.

1184 Auf der Synode von Verona (Italien) ordnete Papst Lucius III., unterstützt von Friedrich I. Barbarossa, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, an, daß alle bibelgläubigen „Ketzer“, die nicht aufhörten, gegen die katholische Lehre zu predigen oder auch nur abweichend zu denken, mit dem Bannfluch belegt und der weltlichen Gerechtigkeit zur Bestrafung (gewöhnlich durch Tod auf dem Scheiterhaufen) übergeben werden sollten.

1199 Papst Innozenz III. verurteilte die Übersetzung der Psalmen, der Evangelien und der Paulinischen Briefe in die französische Sprache und verbot die Zusammenkünfte, die in der Diözese von Metz (Frankreich) zu dem „anstößigen Zweck“ abgehalten wurden, die Schriften zu erforschen. Abschriften dieser Übersetzungen in der Landessprache, die aufgefunden werden könnten, sollten von Mönchen des Zisterzienserordens verbrannt werden.

1211 Auf Anweisung von Papst Innozenz III. veranstaltete Bischof Bertram von Metz einen Kreuzzug gegen alle, die die Bibel in der Landessprache lasen, und alle diese Bibeln, die gefunden wurden, wurden ordnungsgemäß verbrannt.

1215 Von den Dekreten, die das 4. Laterankonzil erließ, richteten sich drei gegen Häretiker, die es sich herausnahmen zu predigen. In dem Werk „Dictionnaire de Théologie Catholique“ wird zugegeben, daß diese Maßnahme hauptsächlich gegen die Waldenser gerichtet war, die bei ihrer Predigttätigkeit Bibeln in der Landessprache benutzten.

1229 Kanon 14 der Provinzialsynode von Toulouse verordnete: „Wir verbieten auch dem gemeinen Volk, irgendein Buch des Alten oder Neuen Testamentes zu besitzen oder zu lesen mit Ausnahme des Psalters, des Breviers und der Stundengebete der hl. Jungfrau, welche Bücher die Andächtigen begehren; aber auch irgendeine dieser Schriften in die Volkssprache zu übersetzen, verbieten wir auf das strengste.“

1246 Die Synode von Béziers erließ ein Statut für die Inquisitoren der Provinz, worin diesen die Bestimmung eingeschärft wurde, daß Laien gar keine theologischen Bücher und Kleriker keine theologischen Bücher in der Volkssprache haben dürften.

1559 Papst Paul IV. setzte unter der Überschrift „Biblia prohibita“ eine Reihe von lateinischen Ausgaben der Bibel auf den Index [verbotene Bücher]; er fügte hinzu, daß keine Bibel in der Volkssprache gedruckt, gelesen oder behalten werden dürfe ohne Erlaubnis des Heiligen Offiziums.

1564 Die 4. Regel des von Papst Pius IV. herausgegebenen Index lautet: „Die Erfahrung lehrt, daß, wenn das Lesen der Bibel in der Volkssprache allen ohne Unterschied gestattet wird, daraus wegen der Verwegenheit der Menschen mehr Schaden als Nutzen entsteht.“

1590 Papst Sixtus V. verordnete, daß niemand die Bibel in einer Landessprache „ohne besondere Genehmigung des Apostolischen Stuhls“ lesen dürfe.

1664 Papst Alexander VII. setzte alle Bibeln in den Volkssprachen auf den Index.

1836 Papst Gregor XVI. ließ alle Katholiken wissen, daß die 4. Regel des von Pius IV. 1564 veröffentlichten Index immer noch gültig sei.

1897 Papst Leo XIII. verfügte in seiner „Konstitution Officiorum“ folgende Einschränkungen für den Gebrauch der Bibel in der Landessprache: „Alle Ausgaben der Heiligen Schrift in der Volkssprache, selbst solche von katholischen Herausgebern, sind absolut verboten, es sei denn, sie sind vom Apostolischen Stuhl approbiert oder haben bischöfliche Approbation, aber in diesem Fall nur, wenn sie mit Anmerkungen, vornehmlich aus den Kirchenvätern und gelehrten katholischen Schriftstellern, versehen sind. ... Verboten sind alle Übersetzungen der Heiligen Schrift, die von Nichtkatholiken veröffentlicht sind, sowie die Bibelübersetzungen in irgendwelche Sprachen, die von diesen gefertigt oder herausgegeben sind.“

1955 In seinem Buch „Was ist die Bibel?“, das mit dem „Nihil Obstat“ und dem „Imprimatur“ der Kirche versehen ist, faßt der französische Autor Daniel-Rops die Gründe, warum die katholische Kirche gegen das Bibellesen war, wie folgt zusammen: „Während aber Luther und neben ihm die anderen Reformatoren der Bibel ihren Vorrang und ihren Widerhall zurückgaben, begingen sie den unsühnbaren Fehler, sie von der Tradition zu trennen, die ihren Text gewährleistet und soviel dazu beigetragen hatte, ihn aufzuhellen. Da jetzt die Bibel für den Menschen zur einzigen Quelle des Glaubens und des religiösen Lebens wurde, bot sie ihm die Möglichkeit, auf die Kirche ... zu verzichten. Die katholische Kirche ... antwortete darauf durch die Schutzmaßnahmen, die das Konzil von Trient [1545—1563] ergriff, vor allem durch das Verbot für die Gläubigen, die Heilige Schrift in Übersetzungen in die Umgangssprache zu lesen, die nicht ihre Genehmigung erhalten hätten und nicht mit Anmerkungen entsprechend der katholischen Tradition versehen wären ... Man konnte immer wieder hören, daß ... ein Katholik die Bibel nicht lesen dürfe.“

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