HODEN
Männliche Geschlechtsdrüsen. Gemäß dem Gesetz, das Gott den Israeliten gab, durfte ein Mann, der beschädigte Hoden hatte, nicht zur Priesterschaft gehören; es gehörte zu den körperlichen Gebrechen, die jemanden für diesen Dienst untauglich machten (3Mo 21:17-21, 23). Dieser hohe Maßstab für die Priesterschaft war in Übereinstimmung mit der Heiligkeit des Amtes der Priester, die Jehovas Heiligkeit vor Israel vertraten. Er steht auch mit der Tatsache im Einklang, dass das israelitische Priestertum das himmlische Priestertum Christi und seiner makellosen Versammlung von Unterpriestern symbolisiert (Heb 7:26; Eph 5:27; Off 14:1, 5; 20:6). Des Weiteren wollte Gott Priester, die Kinder als Amtsnachfolger haben konnten. Allerdings durfte eine Person mit einem derartigen Gebrechen gemäß dem mosaischen Gesetz von den heiligen Dingen essen, die zum Unterhalt der Priesterschaft zur Verfügung gestellt wurden (3Mo 21:21, 22).
Aus ähnlichen Gründen, wie den bereits genannten, durften auch keine Tiere mit zerquetschten, zerstoßenen, abgeschnittenen oder ausgerissenen Hoden als Opfer dargebracht werden (3Mo 22:24; vgl. Mal 1:6-8; 1Pe 1:19). Deshalb kastrierten die Israeliten ihre Tiere nicht, denn das Gesetz bestimmte, dass alle Haustiere, die man zu Nahrungszwecken schlachten wollte, im Heiligtum getötet und als Gemeinschaftsschlachtopfer gegessen wurden. Das gleiche Gesetz galt im Land der Verheißung für diejenigen, die nicht weit von Jerusalem entfernt wohnten (3Mo 17:3-5; 5Mo 12:20-25).
Im Gesetz hieß es außerdem: „Kein Mann, der entmannt ist, indem ihm die Hoden zerquetscht sind, oder dem sein männliches Glied abgeschnitten ist, darf in die Versammlung Jehovas kommen“ (5Mo 23:1). Damit waren keine angeborenen Gebrechen gemeint oder solche, die durch einen Unfall herbeigeführt worden waren. (Vgl. 3Mo 21:17-21; 5Mo 25:11, 12.) Vielmehr hatte es offensichtlich mit absichtlicher Kastration zu unsittlichen Zwecken zu tun, wie beispielsweise bei Homosexualität. Ein solcher Mann musste von der Versammlung ferngehalten werden und durfte nicht mit ihr Gemeinschaft pflegen, damit ihre Reinheit gewahrt blieb.
Durch das mosaische Gesetz wurde betont, dass Jehova das Recht des Mannes achtet, von seiner Frau Kinder zu haben, sowie die Fortpflanzungsfähigkeit, die er Mann und Frau verliehen hat. Die Schwagerehe sorgte für den Fortbestand der Geschlechtslinie, des Namens und des Erbes eines Mannes (5Mo 25:5-10). Gleich nach der Aussage über diese Einrichtung heißt es im mosaischen Gesetz, dass, falls zwei Männer miteinander rauften und die Frau des einen den anderen Mann bei seinen Geschlechtsteilen packte, um ihrem Mann zu helfen (eine Handlung, die die Fortpflanzungsfähigkeit des Mannes zerstören konnte), ihr die Hand abgehauen werden sollte (5Mo 25:11, 12). Folglich fand das Gesetz, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, in diesem Fall keine Anwendung (5Mo 19:21). Gott ordnete nicht die Zerstörung ihrer Geschlechtsorgane oder die ihres Mannes an. So konnten sie immer noch Kinder hervorbringen, und die Geschlechtslinie ihres Mannes blieb erhalten.
Kastrierten Personen ist es nicht verwehrt, in die Christenversammlung zu kommen, denn das mosaische Gesetz ist auf der Grundlage des Opfers Christi abgeschafft worden (Kol 2:13, 14). Dessen ungeachtet veranschaulichen die oben genannten Gesetze die Achtung Gottes vor den Fortpflanzungsorganen und weisen deutlich darauf hin, dass es verkehrt wäre, sich einer Operation zu unterziehen, die jemandes Fortpflanzungsfähigkeit zerstören würde, nur weil der Betreffende keine Wertschätzung für diese Gabe Gottes hat.
Geschlechtsorgan. Das hebräische Wort für „Fleisch“ (baßár) wird in der Bibel in 3. Mose 15:2, 3 mit Bezug auf das männliche Geschlechts- oder Zeugungsorgan, den Penis, im Unterschied zu den Hoden verwendet. (Siehe REIN, REINHEIT; vgl. Jes 57:8, Fn.)
Das männliche Geschlechtsorgan war bei den Heiden in alter Zeit Gegenstand ihres Geschlechtskultes, wie es auch noch heute in einigen Ländern der Fall ist. Möglicherweise ist in Hesekiel 8:17 (NW, Fn.) von dieser Verehrung die Rede, die die abtrünnigen Israeliten in den Tagen Hesekiels übernommen hatten.