Fragen von Lesern
● Welches ist die christliche Ansicht über die Bezahlung von Rechnungen? — L. D., USA.
Diese Frage bezieht sich auf zahllose Situationen, doch ist die Antwort im Grunde recht einfach. Gewiß gilt hier der Rat gemäß Römer 13:8: „Seid niemandem irgend etwas schuldig, außer daß ihr einander liebt.“ Es wäre bestimmt lieblos, wenn jemand das Geld, das er einem anderen schuldet, nicht zurückzahlen würde, ob er es nun schuldet, weil er etwas geborgt hat, oder ob er es schuldet, weil er Waren oder Dienstleistungen empfangen hat. In diesem Gedankengang schrieb der Psalmist: „Der Gesetzlose borgt und erstattet nicht wieder; der Gerechte aber ist gnädig und gibt.“ — Ps. 37:21.
Hierher gehört auch die Tatsache, daß Christen ehrlich sind! Der Apostel Paulus brachte diesen Gedanken sehr schön mit den Worten zum Ausdruck: „Wir hegen das Vertrauen, ein ehrliches Gewissen zu haben, da wir uns in allen Dingen ehrlich zu benehmen wünschen.“ (Hebr. 13:18) Wenn jemand etwas kauft, erklärt er sich dadurch eigentlich einverstanden, die erhaltene Ware zu bezahlen. Es ist aus einer Reihe von Gründen gewöhnlich vernünftig, bar zu bezahlen und keine Rechnungen zusammenkommen zu lassen.a Es mag jedoch vorkommen, daß ein Christ bei einem Kauf eine Rechnung erhält. An den meisten Orten ist jemand, der eine Rechnung erhält, verpflichtet, das, was er gekauft hat, zu bezahlen; andernfalls muß er mit gerichtlichen Schritten rechnen. Der Christ fühlt sich nicht etwa nur aus Furcht vor solchen Folgen, sondern von dem persönlichen Wunsch gedrängt, dem beim Kauf der erworbenen Waren getroffenen stillschweigenden Übereinkommen zu entsprechen. Er anerkennt und befolgt den Rat Jesu: „Euer Wort Ja bedeute einfach ja, euer Nein nein.“ — Matth. 5:37.
Unter Weltmenschen, die wenig Wert auf Gottes Anerkennung legen, ist es üblich, bewußt nachlässig zu sein, wenn es um die Bezahlung von Rechnungen geht. Viele von ihnen mag der Gedanke abstoßen, in ein Geschäft einzubrechen und Waren von den Regalen zu stehlen. Aber sie machen sich wenig daraus, dieselben Waren durch die Ladentür mit hinauszunehmen und sich dann absichtlich zu weigern, sie zu bezahlen. Ist das viel anders, als etwas zu stehlen?
Manchmal erhält man eine Rechnung für Dienstleistungen, zum Beispiel von einer Werkstatt, einem Arzt oder einem Krankenhaus. Die Tatsache, daß man keine Ware oder keine Gegenstände bekommen hat, ändert keineswegs etwas am Vorhandensein der Verpflichtung. Kennzeichnend für den vielerorts herrschenden juristischen Standpunkt ist folgendes Zitat: „In Ermangelung gegenteiliger Umstände ist zu folgern, daß jemand, der einen anderen um gewisse Dienste bittet, sich dadurch bereit erklärt, für die Dienstleistungen zu bezahlen“ (American Jurisprudence, Bd. 58, S. 512). Man handelt vernünftig und kann vermeiden, daß Schwierigkeiten entstehen, indem man im voraus so genau wie möglich feststellt, was verlangt werden wird. Dies gilt, ob man es mit einem freiberuflich Schaffenden, wie zum Beispiel einem Zahnarzt, einem Rechtsanwalt oder einem Arzt zu tun hat oder mit einem Handwerker, einem Tischler, Maler oder Elektriker. Jesus empfahl eine solche Einstellung, nämlich Voraussicht zu üben, indem er sagte: „Wer von euch, der einen Turm bauen will, setzt sich nicht zuerst nieder und berechnet die Kosten, um zu sehen, ob er genug habe, ihn zu vollenden?“ — Luk. 14:28.
Jehovas Zeugen sind wegen ihrer Ehrlichkeit in allen Lebenslagen sehr bekannt. Und so sollte es auch sein. Sie wissen, daß sie, um Gottes Anerkennung zu finden, in ihren finanziellen Angelegenheiten sowie in jedem anderen Bereich des Lebens ehrlich sein müssen. Daher beteiligen sie sich nicht an „raffinierten“ Geschäftspraktiken, durch die die Kunden oder die Regierung betrogen wird, sie rechtfertigen keine unehrlichen oder zweifelhaften Geschäfte, die mit Hilfe von Körperschaftsgesetzen oder gewissen juristischen Spitzfindigkeiten vertuscht werden, und sie geraten nicht vorsätzlich in Zahlungsverzug.b In all diesen Dingen handeln sie gemäß dem Rat der Bibel, ehrlich zu sein und Lügen, Betrügen und Habgier zu meiden. — Kol. 3:9; Eph. 4:28; 1. Kor. 6:8-10.
Tritt einmal tatsächlich der seltene Fall ein, in dem es einem Christen durch etwas Unerwartetes, zum Beispiel durch einen Unfall, im Augenblick unmöglich wird, eine Rechnung zu bezahlen, so wird er sich von seiner Ehrlichkeit und Gerechtigkeit leiten lassen. Aus Rücksicht auf seinen Gläubiger wird er sich zum Beispiel mit diesem in Verbindung setzen und ihm die Situation erklären. Wahrscheinlich wird der Gläubiger die Ehrlichkeit des Christen sehr schätzen und sich bereit erklären, kleinere Zahlungen oder dergleichen anzunehmen, statt den Fall einem Inkassobüro zu übergeben und dann nur einen Teil des eingezogenen Betrages zu erhalten. Die offensichtliche Ehrlichkeit des Christen, der entschlossen ist, die Rechnung zu bezahlen, steht in deutlichem Gegensatz zur Einstellung derer, die eine Rechnung, die sie nicht bezahlen können oder nicht bezahlen wollen, einfach ignorieren.
Ein Christ kann also selbst durch die Bezahlung von Rechnungen den guten Ruf aufrechterhalten, den Jehovas Zeugen als ehrliche Menschen haben. Dann wird keine Schmach auf die Versammlung gebracht und über den Weg der Wahrheit wird weiter lobend gesprochen. — 2. Petr. 2:2.
[Fußnoten]
a Siehe Erwachet! vom 8. Februar 1971, Seite 7 bis 9 und Erwachet! vom 8. Juni 1964, Seite 17 bis 19.
b Wegen einer Abhandlung über den Konkurs siehe Der Wachtturm vom 1. Juli 1968, S. 414 und 415.