Fragen von Lesern
● Wäre es angebracht, für jemand zu beten, dem die Gemeinschaft der Christenversammlung entzogen (der ausgeschlossen) wurde? — Tschechoslowakei.
Nach der Bibel wäre es nicht richtig und nicht angebracht, wenn ein treuer Christ für jemand beten würde, dem die Gemeinschaft entzogen wurde. Die Bibel nennt gewisse abscheuliche Dinge, die Gott haßt. Dazu gehören Hurerei, Götzendienst, Ehebruch, Homosexualität und Diebstahl. (1. Kor. 6:9, 10; Gal. 5:19-21) Jehovas Gesetz gebietet der Christenversammlung, Personen, die solche Dinge verüben und die ihre Handlungen nicht aufrichtig bereuen, auszuschließen. Die treuen Glieder der Versammlung sollten mit ihnen keine geistige Gemeinschaft haben (Näheres über die biblische Grundlage für den Gemeinschaftsentzug siehe Wachtturm, 1. September 1963, S. 540—544.)
Da das Urteil gegen solche Personen eigentlich das von Gott in seinem Wort niedergelegte Urteil ist, wäre ein Gebet für die Betreffenden gleichbedeutend mit der Bitte an Gott, die Verfehlungen solch reueloser Sünder oder Missetäter zu übersehen oder zu entschuldigen Diese Personen haben die Barmherzigkeit mit Füßen getreten, die Jehova Gott aufgrund des Lösegeldes Christi einem jeden freudig erweist, der bereut, von seinem schlechten Weg umkehrt und Jehova um Vergebung bittet. — 1. Joh. 1:9; 2:1, 2; 3:4-8; Hebr. 6:1-8; 10:26-31.
Man denke auch daran, daß die ernannten „älteren Männer“ oder Aufseher der Versammlung nach der Bibel verpflichtet sind, dafür zu sorgen, daß die sittliche Reinheit der Versammlung und die Reinheit der Lehre erhalten bleiben, damit sich nicht die ganze Versammlung Gottes Mißfallen zuzieht. Der Apostel Paulus gab dies deutlich zu verstehen, als er die Versammlung in Korinth anwies, einen Zustand zu beheben, der durch eine schwere Sünde entstanden und geduldet worden war. — 1. Kor. 5:5-8, 12, 13.
Von den ernannten „älteren Männern“ in einer Versammlung wird erwartet, daß sie einem reumütigen Sünder Barmherzigkeit erweisen. (Matth. 9:13; Jak. 3:17; 5:11) Genauso eifrig müssen sie aber auch für die Gerechtigkeit eintreten und darauf bedacht sein, daß die Versammlung Jehovas Gunst nicht verliert. Paulus lobte die Brüder in Korinth wegen der Entrüstung, die sie zum Ausdruck brachten, nachdem sie erkannt hatten, welch schwere Sünde in ihrer Mitte begangen und welche Schmach dadurch Gott zugefügt worden war. Er lobte ihren Eifer, den sie bewiesen, indem sie ihre verkehrte Handlungsweise, die Ausübung dieser Sünde zu dulden, änderten. — 2. Kor. 7:8-11.
Der Apostel Johannes beleuchtet die Frage, ob man für jemand, dem die Gemeinschaft entzogen wurde, beten darf, ebenfalls. Er sagt: „Wenn jemand seinen Bruder beim Begehen einer Sünde erblickt, die nicht den Tod nach sich zieht, so wird er bitten, und er wird ihm Leben geben, ja denen, die nicht so sündigen, daß sie sich den Tod zuziehen. Es gibt eine Sünde, die den Tod nach sich zieht. Nicht diese Sünde betreffend zu bitten, sage ich ihm.“ — 1. Joh. 5:16.
Wie können wir als einzelne aber wissen, ob jemand eine Sünde begangen hat, die den Tod nach sich zieht? Johannes bezieht sich hier offensichtlich auf eine willentliche, wissentliche Sünde im Unterschied zu einer Sünde, die nicht den Tod nach sich zieht. In einem Fall, in dem die Beweise erkennen lassen, daß es sich um eine willentliche, wissentliche Sünde handelt, würde ein Christ für den Betreffenden nicht beten. (Und solche Beweise müssen vorliegen, damit jemandem die Gemeinschaft entzogen werden kann.) Der Betreffende wäre nicht jemand, der ‘einen Fehltritt getan hat, ehe er es gewahr wurde’, und es noch verdienen würde, daß wir für ihn beten. (Gal. 6:1; Jak. 5:19, 20) Natürlich entscheidet Gott endgültig über den Herzenszustand des Sünders, aber in Fällen, in denen jemandem die Gemeinschaft entzogen wurde, sollte der Christ nicht das Risiko auf sich nehmen, vergeblich zu beten oder durch seine Gebete Gott zu mißfallen.
Was aber, wenn ein Glied der Versammlung glaubt, das Komitee der „älteren Männer“ sei bei einem Gemeinschaftsentzug zu streng gewesen und habe übereilt gehandelt? Dann sollte der Betreffende daran denken, daß er nicht berechtigt ist, darüber zu entscheiden. Das Versammlungskomitee untersucht den Fall und sammelt das ganze Beweismaterial. Viele Einzelheiten und auch die Einstellung, die der Beschuldigte vor dem Komitee offenbarte, mögen Außenstehenden nicht bekannt sein. Wer daher das Vorgehen des Komitees beurteilen würde, beginge einen Fehler, weil er nicht den ganzen Sachverhalt kennt. (Spr. 18:13) Er beginge auch einen Fehler, weil er nach der Bibel nicht ermächtigt ist, die Sache zu beurteilen. Selbst Jesus lehnte es ab, in einer Sache als Richter zu amten, weil er dazu nicht ermächtigt war. (Luk. 12:13, 14) Wenn Fehler vorkommen oder jemandem Unrecht geschieht, so wird Jesus Christus, das Haupt der Versammlung und der vortreffliche Hirte, dafür sorgen, daß die Sache bereinigt wird und kein Treuer einen bleibenden Schaden davonträgt. — Kol. 1:18; Joh. 10:14; Offb. 3:19.
Der Ausgeschlossene mag ein Verwandter oder ein guter Freund sein. Vielleicht hat er auch, seitdem er ausgeschlossen ist, gewisse Anzeichen von Reue gezeigt. Wäre es in diesem Falle richtig, für ihn zu beten? Ein Christ, der Jehova und seinen Vorkehrungen gegenüber loyal ist, würde es nicht tun. Er könnte indes aus den Worten Jehovas Trost schöpfen: „Ich habe kein Gefallen am Tode des Gesetzlosen, sondern daß der Gesetzlose von seinem Wege umkehre und lebe!“ — Hes. 33:11.
Aufgrund dieser Worte Jehovas können wir überzeugt sein, daß Gott einen Menschen, der wirklich Reue zeigt, zu seiner Zeit aufrichten und dafür sorgen wird, daß der Betreffende wieder in die Gemeinschaft der Versammlung aufgenommen wird. Dann, wenn er von der Versammlung wiederaufgenommen ist, kann derjenige, der sich treu und unerschütterlich an das Gesetz Jehovas gehalten und auf der Seite der Versammlung gestanden hat, dem Wiederaufgenommenen echte, lebenrettende Hilfe leisten. — 2. Kor. 2:5-8.