Fragen von Lesern
● Was entscheidet, ob ein Vater, dessen Kinder „der Ausschweifung ... beschuldigt werden“, weiter als Ältester oder Dienstamtgehilfe in der Versammlung dienen darf?
Die Bibel zeigt ganz deutlich, daß verheiratete Männer, die in der Versammlung ein Dienstamt bekleiden, beispielhafte Familienhäupter sein sollten. Wir lesen: „Der Aufseher muß daher ... ein Mann [sein], der seinem eigenen Haushalt in vortrefflicher Weise vorsteht, der die Kinder mit allem Ernst in Unterwürfigkeit hält (in der Tat, wenn jemand seinem eigenen Haushalt nicht vorzustehen weiß, wie wird er für die Versammlung Gottes Sorge tragen?)“ (1. Tim. 3:2, 4, 5). „Dienstamtgehilfen seien Männer e i n e r Ehefrau, die Kindern und dem eigenen Haushalt in vortrefflicher Weise vorstehen“ (1. Tim. 3:12).
Die Ältesten, Dienstamtgehilfen und ihre Familienangehörigen sollten, wie die Versammlung zu Recht erwartet, ein vorbildliches christliches Leben führen. (Vergleiche 1. Timotheus 4:12; 1. Petrus 5:3.) Wenn sie das nicht mehr tun, könnte sich das nachteilig auf den geistigen Zustand der Versammlung auswirken. Wenn beispielsweise die Kinder von Ältesten und Dienstamtgehilfen im Beachten biblischer Grundsätze nachlässig wären, könnten sich dadurch andere Kinder in der Versammlung ermutigt fühlen, ebenso zu handeln, und ihr schlechtes Verhalten damit entschuldigen. (Vergleiche 1. Korinther 8:9-13; 10:31, 32.) Noch schlimmer wäre es, wenn sich Kinder von Ältesten und Dienstamtgehilfen schwerer Sünden schuldig machten.
Wenn daher solche Kinder Unehre auf die Familie und auf die Versammlung bringen, sollte die Ältestenschaft entscheiden, ob der Vater weiterhin als ein Ältester bzw. Dienstamtgehilfe geeignet ist. Daß er selbst glaubt, trotz bestimmter Vorkommnisse in seiner Familie für sein Dienstamt geeignet zu sein, sollte keinen Einfluß auf die Entscheidung der Ältestenschaft haben.
Er kann nur dann weiterhin dienen, wenn eindeutige Beweise dafür vorliegen, daß er befähigt ist, seiner Familie die erforderliche geistige Hilfe zu leisten, und daß er in dieser Hinsicht nicht fahrlässig gehandelt hat. Ein aufmerksamer Vater erkennt gewöhnlich die Probleme in seiner Familie, bevor sie nicht mehr zu lösen sind. Als ein Mann, der seinem Haushalt vorzustehen weiß, ist er in der Lage, unerwünschten Situationen zu begegnen. Seine Kinder mögen zwar Fehler begehen, doch sollte er in der Lage sein, ihnen die nötige Anleitung und Zucht zuteil werden zu lassen, so daß sie keine ‘ausschweifenden’ Personen werden (Tit. 1:6).
Es mag natürlich vorkommen, daß ein Kind vom Wege der Wahrheit abirrt und sich einer Sünde schuldig macht, obgleich sich der Vater in lobenswerter Weise bemüht hat, der Familie in geistiger Hinsicht zu helfen. Seine anderen Kinder mögen ein beispielhaftes christliches Leben führen und beweisen, daß sie von ihren Eltern gut erzogen worden sind. Gerät aber ein minderjähriges Kind nach dem anderen, solange es noch zu Hause ist, in einem bestimmten Alter in Schwierigkeiten, wodurch es Schmach auf die Familie und die Versammlung bringt, so muß ernsthaft bezweifelt werden, daß der Vater ‘seinem eigenen Haushalt in vorbildlicher Weise vorsteht’. Man sollte vorsichtig sein und eine solche Situation nicht einfach damit abtun, daß man auf biblische Beispiele wie Esau und die Söhne Samuels hinweist, die mißraten waren (1. Mose 25:27-34; 26:34, 35; 1. Sam. 8:2, 3, 5). Man sollte daran denken, daß die meisten derer, von denen es in der Bibel heißt, daß sie in die Irre gingen, Erwachsene waren, die völlig selbständig für sich entscheiden konnten. Sie waren nicht derselben Autorität und Leitung unterworfen wie minderjährige Kinder in einer Familie, Kinder, um die es in unserem Falle geht.
Älteste und Dienstamtgehilfen sollten angesichts der Gefahr, die sich für die Versammlung ergeben kann, beim Ermitteln der Tatsachen eng mit der Ältestenschaft zusammenarbeiten, wenn ihre Kinder wirklich schwerwiegende Sünden begangen haben. Sie sollten eine solch schwerwiegende Sünde ihrer Kinder weder bagatellisieren, noch sollten sie sie zuzudecken suchen, um ihre Stellung behalten zu können. Sie sollten auch mit ihren Kindern nicht ungebührlich streng verfahren (Eph. 6:4). Diese Väter sollten aufrichtig daran interessiert sein, ihren gestrauchelten Kindern in geistiger Hinsicht soweit wie möglich zu helfen. Ihre Sorge sollte zuallererst dem geistigen Zustand ihrer Familie gelten und nicht der Frage, ob sie ihre Dienststellung behalten werden. (Vergleiche 1. Timotheus 5:8.)
Wenn somit Kinder, die zum Haushalt gehören, schwerwiegende Sünden begangen haben und die Versammlung ernsthaft bezweifelt, daß der betreffende Mann seiner Familie auf vortreffliche Weise vorsteht, so sollte dieser nicht länger als ein Ältester oder Dienstamtgehilfe dienen. Wenn er als Ältester dient, und seine Mitältesten lassen sich bei ihrer Beurteilung und ihrer Entscheidung von ihrer Freundschaft oder von Gefühlen so sehr beeinflussen, daß sie sich über biblische Grundsätze hinwegsetzen, kann sich das in geistiger Hinsicht zum Schaden der Versammlung auswirken, besonders wenn er weiter als Ältester dient, obwohl er die Voraussetzungen nicht erfüllt, denn dadurch kann die Achtung vor der gesamten Ältestenschaft untergraben werden. Andere Kinder der Versammlung mögen sich darauf berufen als eine Entschuldigung für ihre Übertretungen. Man sollte also im Sinn behalten, daß nicht die Fähigkeiten des Mannes als Redner oder Organisator oder seine liebenswerte Persönlichkeit zur Debatte stehen. Ausschlaggebend ist, ob er seiner Aufgabe als Vater in vortrefflicher Weise nachkommt. Nur dann kann er weiterhin in seiner Stellung dienen. Und wenn dem so ist, sollte die Ältestenschaft bei der Überprüfung der Situation seiner Familie nicht ungebührlich kritisch sein.