Fragen von Lesern
In den Medien wurde berichtet, daß einige Krankenhäuser nach der Geburt eines Babys die Plazenta und die Nabelschnur aufbewahren, um aus dem darin enthaltenen Blut gewisse Inhaltsstoffe zu extrahieren. Sollte ein Christ deshalb beunruhigt sein?
In vielen Einrichtungen wird so etwas nicht getan, und deshalb brauchen sich Christen keine Sorgen zu machen. Sollte es allerdings gute Gründe für die Annahme geben, daß dies in einem Krankenhaus praktiziert wird, wo eine Christin entbinden möchte, wäre es angebracht, den Arzt lediglich anzuweisen, die Plazenta und die Nabelschnur zu beseitigen und nicht für irgendwelche Zwecke zu verwenden.
Verschiedene medizinische Produkte sind biologischen Ursprungs; sie stammen entweder von Tieren oder von Menschen. Bestimmte Hormone werden zum Beispiel aus dem Urin trächtiger Pferde gewonnen. Das Tetanusserum wird aus Pferdeblut gewonnen, und Gammaglobulin zur Bekämpfung von Krankheiten gewinnt man seit langem aus dem Blut, das in der menschlichen Plazenta (Nachgeburt) enthalten ist. In einigen Krankenhäusern werden Plazentas tiefgefroren aufbewahrt und später von pharmazeutischen Labors abgeholt, um durch ein bestimmtes Verfahren aus dem antikörperreichen Blut Gammaglobulin zu extrahieren.
In jüngerer Zeit haben Forscher behauptet, man könne mit dem in der Nachgeburt enthaltenen Blut eine Form der Leukämie erfolgreich behandeln, und es wurden Vermutungen geäußert, daß dieses Blut bei der Behandlung von manchen Immunkrankheiten oder an Stelle von Knochenmarktransplantationen von Nutzen sein könnte. Es gab einige Berichte in den Medien darüber, daß Eltern das Blut aus der Nachgeburt extrahieren, einfrieren und aufbewahren lassen für den Fall, daß es in späteren Jahren für die Behandlung ihres Kindes von Nutzen sein könnte.
Die Kommerzialisierung des Plazentablutes ist für wahre Christen keine Verlockung, da sie sich bei ihren Überlegungen von Gottes vollkommenem Gesetz leiten lassen. Unser Schöpfer betrachtet Blut als heilig, weil es das von ihm stammende Leben darstellt. Gott gab einzig und allein die Befugnis, Blut in Verbindung mit Opfern auf dem Altar zu verwenden (3. Mose 17:10-12; vergleiche Römer 3:25; 5:8; Epheser 1:7). Ansonsten mußte Blut, das aus einem Geschöpf austrat, auf den Boden ausgegossen, das heißt beseitigt werden (3. Mose 17:13; 5. Mose 12:15, 16).
Wenn Christen ein Tier jagen oder ein Haustier wie ein Huhn oder ein Schwein töten, lassen sie es ausbluten und beseitigen das Blut. Sie müssen es nicht buchstäblich auf den Boden ausgießen, denn es geht darum, das Blut zu beseitigen, statt es für irgendwelche Zwecke zu verwenden.
Christen, die im Krankenhaus liegen, sind sich darüber im klaren, daß von ihnen stammende biologische Produkte wie Ausscheidungsprodukte, totes Gewebe oder Blut beseitigt werden sollen. Ein Arzt möchte vielleicht zuvor bestimmte Tests durchführen, beispielsweise eine Urinanalyse, eine pathologische Untersuchung von Tumorgewebe oder Bluttests. Doch anschließend sind diese Produkte im Einklang mit den geltenden Gesetzen zu beseitigen. Ein Krankenhauspatient muß diesbezüglich normalerweise keine besondere Bitte äußern, da es nur vernünftig und medizinisch ratsam ist, solche biologischen Produkte zu beseitigen. Sollte ein Patient berechtigte Zweifel daran haben, daß so verfahren wird, wie es allgemein üblich ist, könnte er sich in dieser Sache an den behandelnden Arzt wenden und erklären, daß er aus religiösen Gründen die Beseitigung solcher Produkte wünscht.
Wie erwähnt, betrifft dies allerdings selten einen Durchschnittspatienten, da in vielen Einrichtungen die Verwertung der Nachgeburt oder anderer biologischer Produkte nicht einmal in Erwägung gezogen, geschweige denn routinemäßig praktiziert wird.
In dem Artikel „Verabscheuen wir das Böse“ im „Wachtturm“ vom 1. Januar 1997 ging es offenbar um Pädophilie. Was ist darunter zu verstehen?
Gemäß dem Deutschen Universalwörterbuch (Duden) wird „Pädophilie“ als „sexuelle Neigung Erwachsener zu Kindern od. Jugendlichen beiderlei Geschlechts“ definiert. Aspekte dieser Handlung werden in 5. Mose 23:17, 18 verurteilt. Dort verbot Gott, daß jemand ein Tempelprostituierter wurde (oder „ ‚ein Lustknabe‘, d. h. ein Junge, der sich an Männer prostituiert, der sich für perverse Zwecke gebrauchen läßt“ [Fußnote]). In diesen Versen wurde auch untersagt, in „das Haus Jehovas“ den Preis „eines Hundes“ („wahrsch. eines Päderasten, d. h. eines Mannes mit homosexuellen Beziehungen [Analverkehr] zu Jungen“ [Fußnote]) zu bringen. Entsprechend diesen biblischen und weltlichen Quellen ging es im Wachtturm um den sexuellen Mißbrauch eines Kindes, einschließlich intimer Zärtlichkeiten, durch einen Erwachsenen.