Fragekasten
● Können Versammlungen mit ein oder zwei Ältesten Unterstützung von Ältesten aus Nachbarversammlungen erhalten, die mehrere Älteste haben?
Kreisaufseher stellen manchmal fest, daß es in der einen Versammlung viele Älteste gibt, während eine andere Versammlung nur einen Ältesten hat und noch unterstützt werden könnte. Der Kreisaufseher kann die Versammlung, in der viele Älteste sind, über den Bedarf unterrichten; dann ist es aber Sache der betreffenden Ältestenschaft, zu erwägen, wie viele Älteste benötigt werden, um die Studien zu leiten und sich der Versammlungsangelegenheiten anzunehmen. Es besteht kein Grund für einen Ältesten, in ein anderes Gebiet zu fahren, wenn er dort, wo er jetzt ist, benötigt wird. Glaubt die Ältestenschaft aber, daß in ihrer Versammlung kein Härtefall eintritt, wenn ein Ältester mit einer Nachbarversammlung zusammenarbeitet, die wirklich die Unterstützung von Ältesten benötigt, kann die Angelegenheit in der Ältestenschaft besprochen werden, um festzustellen, ob jemand bereit ist, in die Nachbarversammlung zu fahren.
Ein Ältester, der einen solchen Dienst in Betracht zieht, sollte überlegen, was es in geistiger und körperlicher Hinsicht für ihn bedeuten und wie es sich auf die Interessen seiner Familie auswirken würde. Es mag sein Wunsch sein, zu erfahren, wie seine Familie darüber denkt. Wie lange würde er unterwegs sein müssen, wie sind die Verkehrsverbindungen, und welche Auslagen würden ihm für die Fahrt von zu Hause bis in das Gebiet der Nachbarversammlung entstehen? Er sollte auch berücksichtigen, zu welchen Zeiten die Zusammenkünfte der anderen Versammlung stattfinden. Es ist weise, wenn er all das gebetsvoll erwägt.
Stellt es sich nach solchen Überlegungen heraus, daß jemand bereit ist, mit der Nachbarversammlung zusammenzuarbeiten, so kann der vorsitzführende Aufseher mit der Nachbarversammlung in Verbindung treten und ihr mitteilen, daß ein Ältester bereit wäre, dort regelmäßig zu dienen. Wenn die Brüder, die die Nachbarversammlung vertreten, nach Eingang dieser Mitteilung wünschen, die Angelegenheit mit jenem Ältesten zu besprechen, können sie das tun. Falls es dann ihr Wunsch ist, daß er bei ihnen dient, sollten sie ihre Empfehlung an die leitende Körperschaft senden und darum bitten, daß er ernannt werde, als Ältester in ihrer Versammlung zu dienen, wobei sie die Umstände in ihrem Brief erklären. Wenn die Empfehlung angenommen wird, kann der Älteste in der neuen Versammlung dienen, und sein Name wird von der Liste der Ältesten seiner früheren Versammlung gestrichen werden.