An alle Ältestenschaften
1. August 1975
Liebe Brüder!
Seit ungefähr drei Jahren gibt es nun den turnusgemäßen Wechsel der Ältesten, und wir können sehen, daß Jehova diese Einrichtung segnet. Es sind jedoch einige Fragen entstanden, und wir teilen Euch gern einige Beobachtungen und Richtlinien mit, von denen wir hoffen, daß sie für Euch sehr nützlich sind. Es wäre gut, wenn jeder Älteste diese Mitteilung sorgfältig lesen und sich die in Verbindung damit auftauchenden Fragen notieren würde, damit sie zur passenden Zeit bei der Zusammenkunft der Ältestenschaft besprochen werden können.
Die um den 1. September stattfindende jährliche Zusammenkunft vorbereiten
Einmal im Jahr, um den 1. September, sollten die bereits ernannten Ältesten gebetsvoll erwägen, ob weitere Brüder nun die Voraussetzungen erfüllen, Älteste oder Dienstamtgehilfen zu werden (wX75, S. 561—563). Diese Brüder sollten nicht aufgrund persönlicher Ansichten, sondern anhand des Wortes Gottes beurteilt werden. Es wird empfohlen, daß jeder Älteste einige Zeit vor dieser jährlichen Zusammenkunft die in 1. Timotheus 3:1-10, 12, 13, Titus 1:5-9 und 1. Petrus 5:1-5 niedergelegten Voraussetzungen für Älteste und Dienstamtgehilfen durchliest und gebetsvoll darüber nachdenkt. Außerdem wäre es gut, vor der Zusammenkunft der Ältesten die Artikel „Erfüllst du die Voraussetzungen für eine verantwortliche Stellung in der Versammlung?“ (Wachtturm, 1. November 1973, S. 660—665) und „Wer eignet sich als Ältester?“ (Wachtturm, 1. Oktober 1975) durchzulesen.
Feststellen, wer für die Ernennung zum Ältesten oder Dienstamtgehilfen vorgeschlagen werden sollte
Wenn die Ältestenschaft zusammenkommt, sollte sie in einem Gebet um Jehovas Leitung bitten, so daß alles, was geschieht, in voller Übereinstimmung mit seinem Willen ist. Alle, die als Älteste oder Dienstamtgehilfen vorgeschlagen werden, sollten im Lichte der biblischen Anforderungen betrachtet werden. Dienstamtgehilfen sollten zu der Zeit da sie empfohlen werden, wenigstens 20 Jahre alt und bereits ein Jahr getauft sein (orX, S. 58, 59; vergleiche Esra 3:8).
Einige haben gefragt, von welchem Alter an man als Ältester empfohlen werden könne. Es wird kein bestimmtes Alter zur Bedingung gemacht, doch sollte jeder, der empfohlen wird, lange genug in der Wahrheit sein und genügend Erfahrung besitzen, um als ein „älterer Mann“ angesehen und respektiert zu werden. Würden sich die Verkündiger an ihn wenden, wenn sie ein schwerwiegendes Problem hätten? Ist er alt genug, um über ausreichende Lebenserfahrung zu verfügen, so daß er angesichts ernster Familienprobleme oder anderer schwieriger Lebenslagen passenden und wirkungsvollen Rat geben kann? Für einen Bruder Anfang 20 wäre es sehr ungewöhnlich, die Erfahrung zu haben, die von einem Ältesten gefordert wird. Solltet Ihr solche Brüder empfehlen, so nennt uns bitte den Grund, weshalb sie die Voraussetzungen erfüllen. Sollte die Ältestenschaft ernste Zweifel hegen, wäre es ratsam, noch ein oder mehrere Jahre zu warten. Bis dahin können dem Dienstamtgehilfen, der zur Empfehlung als Ältester in Betracht gezogen wurde, in Übereinstimmung mit den Hinweisen im „Fragekasten“ des Königreichsdienstes für Januar 1975 Dienstvorrechte eingeräumt werden. Legt Brüdern, die kein echtes Interesse an der Herde zeigen und nicht den aufrichtigen Wunsch haben, ihren Brüdern zu dienen, nicht vorschnell die Hände auf (1. Tim. 5:22). Demut und aufopfernde Liebe sind erforderlich, wenn Älteste der Herde das geben sollen, was sie benötigt. Behaltet im Sinn, daß alle biblischen Voraussetzungen wichtig sind — keine einzige sollte bagatellisiert oder übersehen werden. Wenn Ihr der Meinung seid, daß der Betreffende den biblischen Anforderungen, die an einen Ältesten oder an einen Dienstamtgehilfen gestellt werden, in angemessenem Maße und mit angemessener Beständigkeit entspricht, ist die Voraussetzung gegeben, seine Ernennung zu empfehlen.
Falls Brüder erkennen lassen, daß sie nach Verantwortung „streben“, aber nicht die Voraussetzungen erfüllen, wäre es angebracht, sie für ihre Bemühungen zu loben und ihnen freundlich zu erklären, weshalb sie noch nicht die Voraussetzungen erfüllen. Dies kann geschehen, ob sie sich danach erkundigen oder nicht. Wenn man diese Brüder offen auf das aufmerksam macht, woran sie arbeiten können, ihnen passenden Rat gibt und sie ermuntert, werden sie merken, daß die Ältesten wirklich an ihnen interessiert sind, und sie werden sich wahrscheinlich noch eifriger bemühen, weitere Fortschritte zu machen. Es ist natürlich stets empfehlenswert, wenn die Ältesten einem Bruder die Möglichkeit einräumen, sich zu äußern, während sie ihm aufmerksam zuhören. Wenn er sie über etwas unterrichtet, was ihnen unbekannt war, und wenn sich dadurch neue Gesichtspunkte ergeben, mögen sie sich entschließen, ihn zu empfehlen.
Es ist nicht erforderlich, voraussichtliche Dienstamtgehilfen und Älteste vor der gesamten Ältestenschaft einer eingehenden Befragung zu unterwerfen. Dadurch könnten Mißverständnisse entstehen, und jemand könnte sich verletzt fühlen. Wenn Älteste einen Bruder nicht gut genug kennen, um ihn ohne eine solche Befragung empfehlen zu können, sollten sie sich bemühen, seinen Fortschritt innerhalb der Versammlung zu beobachten, mit ihm im Predigtdienst zusammen zu arbeiten und anderweitig mit ihm zusammen zu sein, um ihn auf diese Weise kennenzulernen. Dann wird die Ältestenschaft im September wissen, ob er die Voraussetzung, für zusätzliche Vorrechte empfohlen werden zu können, erfüllt oder nicht.
Älteste und Dienstamtgehilfen, die zur Entbindung vorgeschlagen werden
Falls ein Bruder, der ein Ältester oder Dienstamtgehilfe ist, zur Entbindung vorgeschlagen werden soll, sollte ihm die Ältestenschaft den Grund dafür erklären, so daß er die Situation richtig versteht. Falls er mit der Entscheidung der Ältestenschaft nicht einverstanden ist, sollte er davon in Kenntnis gesetzt werden, daß er, falls er es wünscht, an die leitende Körperschaft schreiben und darlegen kann, weshalb er mit der empfohlenen Entbindung nicht einverstanden ist. Sein Brief sollte dem Schreiben beigefügt werden, mit dem die Ältesten die Entbindung empfehlen. Der Brief der Ältestenschaft sollte vom Dienstkomitee in ihrem Auftrag unterzeichnet sein. Falls es notwendig und ratsam ist, wird die leitende Körperschaft dafür sorgen, daß ein besonderes Komitee den Fall überprüft. Der Versammlung wird die Entbindung nicht mitgeteilt werden, bis diese Angelegenheit von der leitenden Körperschaft behandelt worden ist. Bis dahin kann der Betreffende seinen Dienst fortsetzen. Wenn natürlich ein Ältester oder ein Dienstamtgehilfe eine schwerwiegende Sünde begangen hat, die eine öffentliche Zurechtweisung oder einen Gemeinschaftsentzug erfordert, sollte er entbunden werden. Ihr braucht dann nicht das offizielle Entbindungsschreiben der leitenden Körperschaft abzuwarten, bevor Ihr den Betreffenden von seinen Vorrechten entbindet (orX, S. 168).
Wenn es in Ausnahmefällen fraglich erscheint, ob ein Ältester oder ein Dienstamtgehilfe aufgrund seines Wandels die Voraussetzungen erfüllt, weiterhin zu dienen, sollten die Ältesten alles ihnen mögliche tun, um die Angelegenheit am Ort zu entscheiden, indem sie vielleicht passenden Rat von anderen erfahrenen Ältesten einholen. Falls sie sich dann doch nicht einig sind, was zu tun ist, können sie an die leitende Körperschaft schreiben und um Rat bitten.
Wenn die Ältestenschaft entschieden hat, welche Empfehlungen gemacht werden sollten, werden diese auf den dafür vorgesehenen Formularen S-2a, b und c eingetragen. Die Anweisungen für den Gebrauch dieser Formulare sind klar darauf vermerkt und sollten sorgfältig befolgt werden. Beachtet bitte, daß NUR die Namen derer aufzuführen sind, die NEU zur Ernennung empfohlen werden. Führt bitte unter „Streichungen“ nicht die Namen derer auf, die schon entbunden worden sind.
Empfehlungen für Neuernennungen von Brüdern, die vorher noch nicht als Dienstamtgehilfen oder Älteste gedient haben, sollten im September gemacht werden. Wenn zu einer anderen Zeit eine neue Versammlung gegründet wird, sollten für jede der davon betroffenen Versammlungen Empfehlungen eingereicht werden. Bevor Ihr eine Bewerbung für eine neue Versammlung ausfüllt, wäre es gut, wenn Ihr den Brief „Versammlungs-Auskunft“ (S-50), den Ihr vom Zweigbüro anfordern könnt, lest und Euch an diese Anweisungen haltet.
Turnusgemäßer Wechsel („orX“ S. 66, 67)
Bei der Zusammenkunft der Ältesten im September wird die Ältestenschaft entscheiden, welche Ältesten während des neuen Dienstjahres in den einzelnen Aufsichtsstellungen dienen werden. Falls irgendein Bruder in einer Aufsichtsstellung, die er nach dem normalen turnusgemäßen Wechsel einnehmen würde, nicht dienen kann, wird diese Stellung von einem Bruder ausgefüllt werden, den die Ältestenschaft am Ort dazu bestimmt. Sobald die Ältesten über die neuen Zuteilungen entschieden haben, können diese der Versammlung bekanntgemacht werden. Es ist nicht erforderlich, auf eine Mitteilung der leitenden Körperschaft zu warten, außer wenn neue Empfehlungen für Älteste gemacht worden sind oder empfohlene Entbindungen ausstehen. Bis die Neuernennungen eintreffen, kann für eine Übergangslösung gesorgt werden. Doch selbst wenn neue Empfehlungen gemacht worden sind, werden alle anderen Brüder nicht davon zurückgehalten, sich ihrer neuen Aufgaben anzunehmen. Der turnusgemäße Wechsel sollte Anfang September stattfinden, unmittelbar nachdem die Ältestenschaft über die Einzelheiten entschieden hat. Der normale turnusgemäße Wechsel wird im Organisations-Buch, Seite 66, Absatz 1 erklärt. Weitere Hinweise diesbezüglich sind auf den Seiten 67 und 68 zu finden.
Was geschieht, wenn neue Älteste empfohlen worden sind? Ein neuernannter Ältester ist deswegen ernannt worden, weil er die geistigen Voraussetzungen aufweist, und daher sollte er in der Lage sein, eine Aufsichtsstellung zu übernehmen und nötigenfalls sogar im Rechtskomitee mitzuwirken. Wo fünf Älteste vorhanden sind und einer oder mehrere neu ernannt worden sind, übernimmt der ausscheidende vorsitzführende Aufseher für das kommende Jahr im Normalfall keine der fünf hauptsächlichen Stellungen. Er nimmt seinen Platz im turnusgemäßen Wechsel hinter den neuernannten Ältesten ein. Doch die Verantwortung, unter Berücksichtigung des turnusgemäßen Wechsels zu entscheiden, in welchen Stellungen die Ältesten dienen werden, fällt der Ältestenschaft der Versammlung zu.
Es sind einige Fragen darüber entstanden, ob ein Ältester geeignet und willens sein müßte, jede der fünf hauptsächlichen Stellungen zu bekleiden, ohne befürchten zu müssen, daß man ihm die Befähigung dafür abspricht. Nein, diesen Standpunkt einzunehmen wäre nicht richtig. Ein Bruder mag zum Beispiel ein guter Ältester sein und Einzelpersonen guten biblischen Rat geben und sie ermuntern können, doch weil er die Landessprache vielleicht nicht fließend spricht, fühlt er sich nicht als Schulaufseher oder vielleicht auch nicht als Wachtturm-Studienleiter befähigt. Dadurch wird er nicht davon ausgeschlossen, andere Verantwortlichkeiten zu übernehmen oder in irgendeiner anderen Stellung zu dienen, von der er glaubt, daß er sie Jahr für Jahr übernehmen kann. Die anderen Ältesten können ihn dazu ermuntern, bestimmte Verantwortlichkeiten zu übernehmen, wenn sie meinen, daß er dazu in der Lage sei, doch sollten sie seine persönlichen Empfindungen und seine eigene Entscheidung respektieren.
Die Übergabe der Aufgaben erfolgt im allgemeinen im September, selbst wenn ein für eine bestimmte Stellung ernannter Ältester kein volles Jahr diese Aufgabe versehen hat. Sollte zu einer anderen Zeit während des Jahres eine der fünf hauptsächlichen Stellungen aus irgendeinem Grund frei werden, so kann die Ältestenschaft für die restliche Zeit einen anderen Ältesten als Ersatz auswählen.
Es ist nicht erforderlich, jedes Jahr an die Gesellschaft eine neue Postadresse der Versammlung einzureichen, nur weil es einen neuen vorsitzführenden Aufseher gibt. Vielmehr sollte die Daueradresse, für die sich die Ältestenschaft entschieden hat, weiterhin verwendet werden, es sei denn, es gäbe einen triftigen Grund für eine Änderung.
Ein reibungsloser Übergang zu Beginn des neuen Dienstjahres
Der Älteste, der gegenwärtig in einer bestimmten Stellung dient, wird gut daran tun, dem Ältesten, der ihn ablöst, seine Aufgaben zu erklären. Es wäre schön, wenn die beiden, sobald über den turnusgemäßen Wechsel entschieden worden ist, wenigstens einen Abend darauf verwenden und sich danach soviel Zeit wie erforderlich nehmen würden, damit der Älteste, der die Aufgabe neu übernimmt, mit seinen Pflichten vertraut wird. Das wird sich für die betreffenden Ältesten und für die Versammlung segensreich auswirken. Der vorsitzführende Aufseher kann zum Beispiel seinen Nachfolger mit den Versammlungsunterlagen vertraut machen. Er kann mit ihm die finanzielle Lage der Versammlung besprechen und ihm erklären, welche Schulden die Versammlung gegebenenfalls bei der Gesellschaft oder bei Einzelpersonen hat. Wenn in solchen oder ähnlichen Angelegenheiten Korrespondenz zu führen ist, sollte dies ebenso besprochen werden wie auch die Zusammenkünfte mit allgemeinen Pionieren, der Besuch des Kreisaufsehers und der Kreiskongreß, damit alles ordentlich erledigt werden kann. Das trifft auch auf Komiteefälle zu, die gegenwärtig behandelt werden. Es ist auch nützlich, den neuen vorsitzführenden Aufseher daran zu erinnern, daß in jedem Schreiben an die Gesellschaft deutlich der Name der Versammlung angegeben werden sollte.
Älteste, die für bestimmte Arbeiten verantwortlich waren, für die neue Dienstamtgehilfen zugeteilt wurden, sollten sich ebenfalls Zeit nehmen, um den Brüdern zu erklären, worin ihre Aufgaben bestehen, sie sollten Fragen beantworten und sich vergewissern, daß die Brüder wissen, was sie zu tun haben. Der Predigtdienstaufseher sollte zum Beispiel mit denjenigen sprechen, die sich des Gebiets und der Zeitschriften annehmen. Dem Bruder, der sich der Versammlungskonten annimmt, sollte nicht nur geholfen werden, genaue Aufzeichnungen zu führen, sondern auch mit Geld sorgfältig umzugehen (2. Kor. 8:20). Einige Dienstamtgehilfen mögen ein anderes Aufgabengebiet übernehmen, doch dies ist nicht obligatorisch. Wenn sie gute Arbeit leisten und sich aufgrund der Erfahrung in ihrer gegenwärtigen Aufgabe wohl fühlen, muß keine Änderung vorgenommen werden. Berücksichtigt diesen Faktor sowie auch das, was für die Versammlung am besten zu sein scheint. (Siehe Organisations-Buch, Seite 67 und 68 sowie den Artikel „Ein reibungsloser Übergang“ im Königreichsdienst für Juli 1973, Seite 2.)
Den Jahresbericht ausfüllen
Am Ende des Jahres wird der vorsitzführende Aufseher um den 1. September auf dem Formular S-10 einen aufschlußreichen Bericht an das Zweigbüro senden. Dieser Bericht umfaßt seine persönlichen Beobachtungen über den geistigen Zustand der Versammlung, über das, was während des vergangenen Jahres erreicht wurde, und über das, was in den kommenden Monaten der Aufmerksamkeit bedarf. Der Bericht sollte, bevor er an das Zweigbüro gesandt wird, den Ältesten in ihrer Zusammenkunft Anfang September vorgelesen werden, und eine Durchschrift davon wird in der Versammlungsablage aufbewahrt. Überprüft bitte die Zahlen zusammen mit dem Predigtdienstaufseher, denn oft werden unter Frage 2 entweder die Zahlen ausgelassen oder falsche Zahlen eingesetzt. Es handelt sich dabei um eine wichtige Analyse. Macht daher bitte genaue Angaben. Solltet Ihr zu einer der Fragen mehr Platz für Eure Beobachtungen benötigen, so verwendet bitte freien Raum auf dem Formular oder fügt eine weitere Seite hinzu, so daß ein aufschlußreicher, jedoch kurzer und treffender Bericht gegeben wird. Der Eingang dieses Berichts wird zur gegebenen Zeit bestätigt werden.
Wie man nötigenfalls Älteste aus Nachbarversammlungen erhält
Kreisaufseher stellen manchmal fest, daß eine Versammlung viele Älteste hat, während in einer anderen Versammlung noch Älteste benötigt werden. Der Kreisaufseher könnte dies der Versammlung, in der es viele Älteste gibt, mitteilen, doch dann ist es Sache der betreffenden Ältestenschaft, zu erwägen, wie viele Älteste sie benötigen, um sich der Versammlungsangelegenheiten anzunehmen. Ist die Ältestenschaft der Meinung, daß in ihrer Versammlung kein Härtefall eintritt, wenn ein Ältester mit einer Nachbarversammlung zusammenarbeitet, die wirklich die Unterstützung von Ältesten braucht, kann die Angelegenheit in der Ältestenschaft besprochen werden, um festzustellen, ob jemand bereit ist, in die Nachbarversammlung zu fahren.
Ein Ältester, der einen solchen Wechsel erwägt, sollte nicht nur überlegen, was das für ihn und seine Familie in körperlicher und geistiger Hinsicht bedeutet, sondern sollte auch alles andere berücksichtigen, was noch damit verbunden sein mag.
Stellt es sich nach solchen Überlegungen heraus, daß jemand dazu in der Lage ist, in der Nachbarversammlung zu dienen, so kann der vorsitzführende Aufseher mit der Nachbarversammlung in Verbindung treten und ihr mitteilen, daß ein Ältester bereit wäre, dort regelmäßig zu dienen. Wenn die Brüder, die die Nachbarversammlung vertreten, nach Eingang dieser Mitteilung wünschen, die Angelegenheit mit jenem Ältesten zu besprechen, können sie das tun. Falls es dann ihr Wunsch ist, daß er bei ihnen dient, sollten sie ihre Empfehlung an die leitende Körperschaft senden und erklären, daß die im Brief empfohlene Änderung von der anderen Versammlung gutgeheißen wird. Wenn die Zustimmung erfolgt, kann der Älteste in der Versammlung dienen, und sein Name wird von der Liste der Ältesten seiner früheren Versammlung gestrichen werden (Königreichsdienst für Februar 1973). Ein solcher Wechsel kann nötigenfalls irgendwann während des Jahres erfolgen.
Was geschehen sollte, wenn Älteste oder Dienstamtgehilfen umziehen
Die Ältestenschaft der Versammlung, in die der Älteste zieht, kann schriftlich bei der gesamten Ältestenschaft der Versammlung, in der er ernannt worden ist und gedient hat, eine Empfehlung über ihn einholen. Wenn die Ältestenschaft der früheren Versammlung eine günstige Empfehlung über den Bruder abgibt, sollte die Ältestenschaft seiner neuen Versammlung dies erwähnen, wenn sie ihn der leitenden Körperschaft empfiehlt, und die Versammlung nennen, in der er zuvor gedient hat. Die Ernennung sollte jedoch abgewartet werden, bevor dem Bruder in seiner neuen Versammlung Aufgaben als Ältester oder Dienstamtgehilfe übertragen werden.
Was aber, wenn die Ältestenschaft seiner früheren Versammlung keine günstige Empfehlung abgibt? Es wäre ratsam, umfassenden Aufschluß über ihre Gründe zu erhalten. Besprecht diese mit dem Bruder. Falls Übereinstimmung darin besteht, daß er die Voraussetzungen nicht erfüllt, wäre es nicht ratsam, ihn zu empfehlen. Wenn Ihr ihn aber trotz des ungünstigen Berichts der Ältestenschaft seiner früheren Versammlung empfehlen möchtet, könnt Ihr Eure Beobachtungen und Eure Empfehlung zusammen mit dem Bericht der anderen Ältestenschaft an die leitende Körperschaft zur Entscheidung einsenden.
Wenn ein Ältester oder Dienstamtgehilfe stirbt oder verzieht, sollte die leitende Körperschaft in jedem Fall davon unterrichtet werden. Der Brief sollte vom Dienstkomitee im Auftrag der Ältestenschaft unterzeichnet sein. Wenn Ihr wißt, an welchen Ort der Bruder gezogen ist, so teilt es bitte dem Zweigbüro mit. Falls der Bruder im Komitee diente, so teilt dem Zweigbüro bitte den Namen und die Adresse seines Nachfolgers mit. Wir sollten stets genau darüber Bescheid wissen, wer zum Dienstkomitee gehört. Beachtet bitte den Artikel „Was sollte geschehen?“ im Königreichsdienst für Juni 1973.
Empfehlung von Personen, die früher zurechtgewiesen worden sind oder denen die Gemeinschaft entzogen worden war
Lest darüber bitte im Organisations-Buch, Seite 178 nach.
Soweit es einen Bruder betrifft, der früher zurechtgewiesen worden ist, hängt es weitgehend davon ab, ob die Zurechtweisung privat oder öffentlich war. Handelte es sich um eine private Zurechtweisung, so könnte es sein, daß er empfohlen werden könnte, nachdem einige Monate verstrichen sind. Ist er aber öffentlich zurechtgewiesen worden, so ist die Sache schwerwiegender, und die Ältestenschaft sollte sich vergewissern, daß man in der Versammlung über den Bruder wieder gut spricht und er die Achtung und das Vertrauen der Versammlung genießt. In einem solchen Fall sollten die Ältesten der leitenden Körperschaft zusätzlichen Aufschluß unterbreiten, damit sich diese ein klares Bild machen und die richtige Entscheidung treffen kann.
Was einen Bruder betrifft, der wiederaufgenommen worden ist und den man für weitere Dienstvorrechte in Betracht zieht, ist es wohl klar, daß er die Schmach, die er durch seine unrechte Handlung auf sich gebracht hat, dadurch „überwinden“ müßte, daß er sich einen überzeugenden Ruf der Rechtschaffenheit erwirbt, der dazu dienen würde, die Auswirkungen des in der Vergangenheit begangenen Unrechts auszugleichen. Das könnte nur wenige Jahre, unter Umständen aber auch viele Jahre erfordern, je nach der Schwere des begangenen Unrechts. Auf alle Fälle sollte jemand, der wiederaufgenommen worden ist, zunächst als Dienstamtgehilfe empfohlen werden.
Beobachtungen und Empfehlungen für alle Ältesten
Jehova hat bestimmt jedem von uns großes Vertrauen entgegengebracht und uns wunderbare Vorrechte, aber auch eine große Verantwortung übertragen (Jak. 3:1). Das erfordert natürlich, daß wir fortgesetzt studieren, unablässig zu Jehova beten, demütig unsere eigenen Unvollkommenheiten und Sünden eingestehen und erkennen, wie sehr wir Jehova, unseren himmlischen Vater, und Christus, das ernannte Haupt der Christenversammlung, brauchen.
Man kann sich vorstellen, was geschehen würde, wenn Aufseher nicht mehr auf sich selbst und auf die Herde achten würden oder darin nachlässig würden. Es könnten ernste Probleme entstehen, vielleicht Reibereien oder Zwietracht, was sich sogar auf die Ältestenschaft auswirken und dazu führen könnte, daß sie nicht entschieden genug handelt, wenn es um eine Übertretung geht (1. Sam. 2:12-17, 27-30). Geistig wachsame Aufseher unternehmen etwas, damit sich eine solche Situation gar nicht erst entwickelt. Sie lassen nicht zu, daß ihr Urteil von persönlichen Gefühlen beeinflußt wird, so daß sie einem Bruder Vorrechte vorenthielten, noch lassen sie sich durch solche Gefühle daran hindern, die Entbindung eines Bruders zu empfehlen, wenn eine schriftgemäße Grundlage dafür vorhanden ist (1. Tim. 5:21).
Wenn der Kreisaufseher anläßlich seines Besuches in einer Versammlung eindeutige Anzeichen dafür feststellt, daß ein solches ernsthaftes Problem besteht, sollte er sich nicht zaghaft zurückhalten, sondern den ganzen Rat Gottes erklären. Er versucht dadurch weder die Leitung der Versammlung oder der Ältestenzusammenkünfte, denen er beiwohnt, zu übernehmen, noch möchte er die Ältesten überstimmen. Aber er muß gewissenhaft auf den Rat des Wortes Gottes hinweisen und den Ältesten nötigenfalls helfen, diesen Rat anzuwenden (Apg. 20:26, 27; 2. Tim. 1:6, 7; 4:2). Wenn er dem Zweigbüro über solche Angelegenheiten berichtet, wird er die Dinge unparteiisch und deutlich darlegen (orX, S. 85, Abs. 4).
Bestimmt schätzen wir es alle, daß die Versammlungen nicht unabhängig sind, sondern in direkter Verbindung mit dem „treuen und verständigen Sklaven“ stehen, und daß wir alle unter der Leitung Christi, des Hauptes, wirken. Deshalb ist es gut, wenn Ihr gelegentlich wieder die Artikel „Die Leitung einer Versammlung auf Erden durch ihr himmlisches Haupt“ im Wachtturm vom 1. März 1973 und „Unterwirfst du dich der Leitung Christi heute?“ im Wachtturm vom 15. März 1973 durchlest. Diese beiden Artikel enthalten ausgezeichneten Rat, der jedem Ältesten hilft, die dringende Notwendigkeit zu erkennen, sich Christus als dem Haupt unterzuordnen und jedem seiner Mitältesten die Ehre zuzugestehen, die er verdient (Röm. 12:10; Phil. 2:3). Wenn wir einander die gebührende Achtung entgegenbringen und demütig anerkennen, daß es nicht so sehr darauf ankommt, was ein oder zwei Älteste tun, sondern darauf, daß die gesamte Ältestenschaft in Übereinstimmung mit Gottes Wort handelt, wird die Ältestenschaft so wirken, wie es Jehova wünscht, nämlich in Liebe. (Siehe die Wachtturm-Artikel „Ratgeber, die ,Sanftmut, die zur Weisheit gehört‘, bekunden“ [1. Dezember 1973, S. 731—733], „Betrachtet man dich als ,mild gesinnt und von Herzen demütig‘?“ [15. Mai 1974, S. 295—297], „Entwickelt eine inbrünstige Liebe zueinander“ und „Liebe deckt eine Menge von Sünden zu“ [1. September 1975].)
Älteste sollten verstehen, daß selbst sie aufgrund menschlicher Unvollkommenheiten Probleme untereinander haben mögen, daß sie sich jedoch stets von herzlicher Liebe dazu bewegen lassen sollten, ihre Unvollkommenheiten gegenseitig zuzudecken (1. Petr. 4:8). Wir tun gut, das uns anvertraute Gut zu bewahren, zusammenzuarbeiten, nicht höher von uns zu denken, als es angemessen ist, und uns ständig gegenseitig zu helfen, unserer Verantwortung Jehova gegenüber nachzukommen. Wenn wir friedsam und harmonisch zum Nutzen der Versammlung zusammenarbeiten, wird Jehova uns und unsere Arbeit segnen, was zu seinem Lobpreis gereicht.
Seid unserer herzlichen christlichen Liebe und besten Wünsche versichert.
LEITENDE KÖRPERSCHAFT DER ZEUGEN JEHOVAS