Kanadische Gerichte verhindern Benachteiligung
Vom „Awake!“-Korrespondenten in Kanada
NIEMAND möchte benachteiligt werden. Es gibt viele Gesetze, die Benachteiligungen unterbinden sollen. Trotzdem versuchen verantwortliche Personen der Lokalbehörden von Zeit zu Zeit immer noch, die Anwendung solcher Gesetze zu vereiteln. So war es, als vor einiger Zeit eine religiöse Minderheit in Britisch-Kolumbien (Kanada) eine nette, wenn auch bescheidene Versammlungsstätte bauen wollte.
Man hatte in einem ländlichen Teil des hübschen Städtchens Surrey, in der Nähe von Vancouver, ein drei Hektar großes Stück Land erworben. Das geplante Gebäude sollte etwa 1 800 Personen Platz bieten und als Kongreßsaal für besondere Gesamtveranstaltungen mehrerer Versammlungsgruppen dienen.
Gestatteten die örtlichen Bauzonenbestimmungen den Bau einer solchen Anbetungsstätte? Es war eine Freude, zu erfahren, daß eine Kirche oder ein Versammlungssaal in jedem beliebigen Teil des Distrikts gebaut werden könnte. Und am 3. Januar 1974 schrieb der Leiter des Bauamts einen Brief, in dem er die zur Erlangung eines Bauscheins erforderlichen Unterlagen aufführte.
Man machte sich sofort daran, Bau- und Konstruktionspläne anzufertigen. Im April waren sie fertig; die Kosten betrugen über 34 000 Dollar. Die Pläne wurden sogleich eingereicht, und man ersuchte um eine Baugenehmigung. Aber der Eifer wurde schnell zur Enttäuschung. Die Genehmigung wurde nicht erteilt, und der Leiter des Bauamts forderte keine weiteren Pläne an. Weshalb die Verzögerung?
Eine neue Bauzonenvorschrift
Die Antwort kam im Mai, als der Rat des Distrikts Surrey anordnete, die Erteilung der Genehmigung zurückzustellen „bis zur möglichen Verabschiedung einer Nachtragsverordnung“. In der geplanten Nachtragsverordnung Nr. 4294 wurde eine neue Zone mit der Bezeichnung „P-3“ (Public Use No. 3, d. h. öffentliche Verwendung Nr. 3) erwähnt, und es sollte verlangt werden, Kirchen und Kongreßsäle nur dort zu bauen.
Aber nirgends gab es eine solche Zone. Es war eine gedachte Zone ohne Land. Wenn Kirchen nur in der Zone P-3 gebaut werden konnten, dann kam das Gesetz einem völligen Verbot solcher Bauten gleich. Warum mochte ein Stadtrat so vorgehen?
Die Antwort kam bei öffentlichen Sitzungen am 10. und 24. Juni 1974. Es zeigte sich schon bald, daß gewisse Nachbarn etwas gegen den Kongreßsaal in ihrer Gegend hatten. Sie behaupteten, es würde Verkehrs-, Park- und sanitäre Probleme geben. Doch waren in den eingereichten Plänen eben diese Probleme hinreichend berücksichtigt worden, und man war allen Bestimmungen nachgekommen.
Stadtplaner L. Kleyn versuchte, die geplante Beschränkung damit zu begründen, daß ein Kirchengrundstück, das ja größer sei als das Grundstück eines Einfamilienwohnhauses, die Festlegung des Straßenverlaufs erschweren würde. Doch behauptete er, daß Krankenhäuser, Schulen und andere öffentliche oder halböffentliche Gebäude trotzdem ohne Einschränkungen gebaut werden könnten.
Wären aber Krankenhäuser oder Schulen nicht ebensosehr wie eine Kirche ein Hindernis für eine neue Straße? Warum den Bau von Kirchen unterbinden, während für andere große öffentliche Gebäude die Genehmigung erteilt wurde? Das eigentliche Problem hinter dieser Inkonsequenz wurde während eines Teils der Diskussion deutlich, als der Stadtdirektor angeblich sagte: „Den Nachbarn sollte eine Religion, die sie nicht wünschen, nicht zugemutet werden.“
Der Bürgermeister behauptete außerdem, daß alle Nachbarn von jedem geplanten Kirchenbau in Kenntnis gesetzt werden sollten und daß ihnen in einer öffentlichen Sitzung Gelegenheit gegeben werden sollte, dagegen anzugehen. Doch Richard Babcock, ein bekannter Fachmann für die Regelung der Bebauung, nennt solche Sitzungen in seinem Buch The Zoning Game (Das Bauzonenspiel) „Verwaltung durch Schreien“ und „Nachbarschaftsprozeß“. Dadurch würde es möglich, Minderheiten so zu benachteiligen, daß sie gar keine Kirchen bauen könnten.
Mehrere andere kirchliche Gruppen außer Jehovas Zeugen, die in diesem Fall das Opfer waren, erkannten die Bedrohung und nahmen an den öffentlichen Veranstaltungen teil. Alle erkannten die Gefahr für die Religionsfreiheit, die hinter den sanften Worten der Stadtbeamten lauerte.
Wie berichtet wird, sagte der Geistliche der North Surrey Gospel Chapel, die geplanten Nachbarschaftssitzungen bereiteten den Weg zu Entscheidungen, die auf religiösem Vorurteil beruhten und in denen voreingenommene Leute Einfluß auf das nehmen könnten, was dann getan würde. Ein Sprecher der römisch-katholischen Kolumbusritter protestierte ebenfalls gegen das geplante „vom Gesetz ermöglichte Unrecht“, und zwar mit den Worten: „Wir haben zwei Weltkriege geführt, um unsere bürgerliche Freiheit und unsere Religionsfreiheit zu schützen.“
Aber es half nichts. Die Verordnung Nr. 4294 wurde am 11. Juli 1974 verabschiedet. Danach schrieb der Leiter des Bauamts: „Aufgrund der kürzlich erfolgten Zustimmung zur Bauzone P-3 ... können wir daher die Baugenehmigung nicht erteilen.“
Die Stadtbeamten hatten also Jehovas Zeugen unnützerweise Kosten von über 34 000 Dollar verursacht und sie eine Unmenge an Zeit und Energie aufwenden lassen. Zwar wurde nach einem anderen Bauplatz gesucht, doch schien nichts erhältlich zu sein. Was konnte noch getan werden? Nachdem man sich mit einem Rechtsbeistand beraten hatte, kam man zu einer Entscheidung: gerichtliche Schritte.
Vor Gericht
Nach etwa sechs Monaten kam der Fall schließlich vor Richter Ruttan, einem Oberrichter des obersten Gerichtshofs von Britisch-Kolumbien, zur Verhandlung. Eineinhalb Tage lang wurde der Fall ausgiebig erörtert. Während der Verhandlung soll Richter Ruttan gesagt haben: „Die öffentliche Sitzung bewirkt, daß man die Nachbarn entscheiden läßt, ob eine Kirche errichtet werden soll oder nicht. Dies öffnet der Inkonsequenz und Benachteiligung das Tor mit der Begründung, daß sie ‚diese Kirche oder diese Leute nicht mögen‘.“
Am 11. Februar 1975 fällte er seinen Entscheid von vierzehn Seiten Umfang. Richter Ruttan schrieb über die neue Verordnung:
„‚Bauzonen‘-Verordnung ist eine Fehlbezeichung, da dadurch gar keine Zone geschaffen wird ... eine Zoneneinteilung zu schaffen, ohne eine Zone genau zu bezeichnen, führt unweigerlich zur Benachteiligung des einzelnen und muß zur Folge haben, daß die angebliche Bauzonenverordnung als ultra vires [die gesetzliche Gewalt des Rates von Surrey überschreitend] bedeutungslos und nichtig ist.“
Dann wies er den Distrikt Surrey an, eine Baugenehmigung für einen Kongreßsaal der Zeugen Jehovas zu erteilen.
Aber der Rat von Surrey war nicht so leicht von seinem nachteiligen Entschluß abzubringen. Er legte beim Berufungsgericht von Britisch-Kolumbien Berufung ein. Eine weitere Verzögerung! Der Rechtsbeistand der Zeugen Jehovas beantragte angesichts der steigenden Baukosten eine sofortige Verhandlung. Das Gericht ordnete an, die Berufungsverhandlung für den frühestmöglichen Zeitpunkt anzusetzen.
So begann dann am 5. Juni 1975 der Rechtsbeistand des Distrikts Surrey vor drei Richtern des Berufungsgerichts von Britisch-Kolumbien seine Beweisführung. Während der Beweisführung soll Oberrichter Farris den Anwalt darauf hingewiesen haben, daß „in der Stadt neunundsiebzig Kirchen ohne irgendwelche Schwierigkeiten gebaut worden sind. Auf einmal kann man keine Kirchen mehr bauen! Die Antragsteller haben allen Anforderungen entsprochen, und dann sagt der Rat [von Surrey] willkürlich: ,Nein, Sie können nicht bauen!‘ Das ist ein sehr willkürlicher Entscheid. ... Das Recht, eine Kirche zu bauen, hängt einfach von der Laune des Rates ab.“
Richter Seaton fügte hinzu: „Sie sind in ein Dilemma geraten, das Sie sich selbst geschaffen haben. Jetzt möchten Sie, daß wir Ihnen helfen, wieder herauszukommen.“
Als der Tag zu Ende ging, blieb noch etwas Zeit für die andere Seite, kurz zu einem Punkt zu sprechen, während die Hauptbeweisführung für den nächsten Morgen zurückgestellt wurde. Aber die Richter legten nicht einmal Wert darauf! Statt dessen fällten sie am nächsten Morgen ein einstimmiges Urteil zugunsten der Zeugen Jehovas; sie gaben ihren mündlichen Entscheid unverzüglich direkt vom Richtertisch aus bekannt. Richter Seaton sagte:
„In der Zone P-3 gab es kein Land, als der Rat sagte oder sagen wollte: ,Kirchen können nur in den P-3-Zonen gebaut werden.‘ Ich denke, wir müssen uns das Gemeindegesetz ansehen, um festzustellen, ob es die Gemeinde ermächtigt, den Bau von Kirchen zu verbieten, denn das will ja diese Verordnung.
Hier in Paragraph 702(1) (b) ... wird die Gemeinde nicht ermächtigt, den Bau von Kirchen in der Gemeinde zu verbieten.“
Konnte nun gebaut werden? Durch gerichtliche Verfügung wurden die Beamten von Surrey „aufgefordert, eine Baugenehmigung zu erteilen ... in Übereinstimmung mit dem Antrag, für den genaue Pläne eingereicht wurden“. Dann wurde ein Telegramm an die Stadtbehörde von Surrey gesandt, um sie zu benachrichtigen, daß Jehovas Zeugen am Dienstag, den 10. Juni kommen würden, um die vom Gericht angeordnete Erteilung der Baugenehmigung einzuholen. Doch es sollte nicht sein.
Noch ein weiteres Hindernis
Der Rat des Distrikts Surrey trat am Montag, den 9. Juni erneut zusammen und behandelte öffentlich, welche Schritte er unternehmen könnte, um angesichts der gerichtlichen Verfügung den Bau des Kongreßsaales zu verhindern. Ein Beobachter notierte folgende Bemerkungen:
Ratsmitglied Millar: „Gibt es noch irgendeine andere Möglichkeit, dies zu unterbinden? ... Sie werden dort ein Gebäude für 1 800 Leute auf ein verseuchtes Gelände setzen.“
Direktor Closkey: „Der Leiter unseres Gesundheitsamtes hat das bereits genehmigt; ich glaube nicht, daß wir daran etwas ändern können.“
Bürgermeister Vander Zalm: „Ich denke, wir könnten einen Gesundheitsausschuß einrichten.“
Gemäß dem Vorschlag des Bürgermeisters konnte der Rat also als selbsternannter „Gesundheitsausschuß“ doch noch das Bauprojekt vereiteln. Doch nicht alle Ratsmitglieder waren einverstanden:
Ratsmitglied Beale: „Ich denke, wir klammern uns an einen Strohhalm. Ich möchte keine solche Rachemaßnahme unterstützen.“
Ratsmitglied O’Brien-Bell: „Wir werden uns lächerlich machen ... wir klammern uns an einen Strohhalm. Wir haben den von uns selbst eingesetzten qualifizierten Inspektor des Gesundheitsamtes einen Test machen und eine Entscheidung darüber treffen lassen. Er hat damals alles in Ordnung gefunden.“
Doch andere waren beharrlich:
Bürgermeister: „Ich denke, wir sollten als Rat einen Gesundheitsausschuß bilden. Wir könnten heute in zwei Wochen zusammenkommen, um darüber nachzudenken.“
Direktor Closkey: „In diesem Telegramm, in dem die Genehmigung verlangt wird, erwähnt ihr Rechtsbeistand, daß wir wegen Mißachtung des Gerichts angezeigt würden, wenn wir die Genehmigung nicht erteilten.“
Ratsmitglied McKitka: „Was kriegen wir dafür? Zwei Tage Gefängnis?“
Mißachtung des Gerichts, nämlich die Weigerung, einer gerichtlichen Verfügung nachzukommen, ist eine schwerwiegende Angelegenheit, die mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet wird. Am 11. Juni wurde dem Leiter des Bauamts die gerichtliche Verfügung zugestellt. Er händigte eine Baugenehmigung aus — aber sie entsprach nicht den vom obersten Gerichtshof genehmigten Plänen. Statt dessen galt die Genehmigung „vorbehaltlich der Überprüfung und Genehmigung des Kanalisationssystems durch den Ortsgesundheitsausschuß“.
Doch den Titel „Ortsgesundheitsausschuß“ hatten sich gewisse offensichtlich voreingenommene Mitglieder des Stadtrates von Surrey einfach selbst zugelegt! Daher teilte der Rechtsbeistand der Zeugen Jehovas dem Rat von Surrey am 13. Juni mit, daß die Bedingung, von der die Genehmigung abhängig gemacht wurde, ungesetzlich sei und sich die Stadt dadurch der Mißachtung des Gerichts schuldig gemacht habe. Gleichzeitig fuhren Planierraupen auf das Gelände und begannen es für die Bauarbeiten vorzubereiten.
Vier Tage später wurde dem Bürgermeister und den Ratsmitgliedern von Surrey mit Ausnahme der zwei, die gegen die Bildung eines „Gesundheitsausschusses“ gestimmt hatten, eine Vorladung wegen Mißachtung des Gerichts zugestellt. Der Antrag wurde Richter Anderson am 20. Juni 1975 unterbreitet.
Nachdem Richter Anderson die ausweichenden Argumente des Anwalts der Stadt ausgiebig untersucht hatte, soll er gesagt haben, es gebe keinen Beweis oder nur geringe Beweise dafür, daß irgendeine Notwendigkeit für die vom Rat am Montag, den 9. Juni 1975 gefaßten Beschlüsse bestehe, außer zu dem Zweck, den Bau des Gebäudes zu verhindern. Daher schloß er mit den Worten:
„Es erübrigt sich zu sagen, daß die Ratsmitglieder weder direkt noch indirekt irgend etwas tun sollten, was darauf hinausliefe, die Antragsteller zu belästigen oder zu stören oder sie daran zu hindern, den Bau ihres Gebäudes auf gesetzliche Weise in Angriff zu nehmen. Ich bin sicher, daß alle strittigen Punkte mit dem guten Willen und dem gesunden Menschenverstand aller Beteiligten sowohl zum Nutzen der Antragsteller als auch zum Nutzen des Distrikts Surrey geklärt werden können. Die Verhandlung über den Antrag wird auf unbestimmte Zeit vertagt.“
Durch diese Vertagung behielt er das Verfahren weiter in der Hand. Sollte man die Antragsteller „belästigen oder ... stören“, so konnte es ohne weiteres vor demselben Richter wiederaufgenommen werden. Konnte nun gebaut werden?
Die Nachwirkungen
Diese Frage wurde am 23. Juni bei der nächsten Ratssitzung beantwortet. Die Zeitung The Columbian berichtete:
„Bürgermeister Bill Vander Zalm legte dem Rat nahe, ,die ganze Sache fallenzulassen‘ und Jehovas Zeugen zu gestatten, jegliche Probleme mit dem Grenz-Gesundheitsausschuß zu lösen.
Der Rat stimmte dann dafür, die Bedingung zu streichen und sich aus der Affäre zu ziehen.“
Was wurde aus dem „Gesundheitsausschuß“ von Surrey?
„Zuvor war der Rat, wie geplant, als Gesundheitsausschuß zusammengetreten und hatte sich sogleich ohne Diskussion vertagt.
Es war die kürzeste verzeichnete Sitzung des Gesundheitsausschusses.“
Der Rat des Distrikts Surrey ging darauf ein, „die ganze Sache fallenzulassen“, und zog sich „aus der Affäre“. Jehovas Zeugen haben die anschließende ausgezeichnete Unterstützung durch die Angestellten und Inspektoren des Bauamts während der Bauarbeiten sehr geschätzt. Nach einer so langen Einschränkung begannen die freiwilligen Mitarbeiter voller Begeisterung zu bauen, so daß das Gebäude in etwa sieben Monaten fertiggestellt wurde.
Drei Nachbarn, die beobachteten, wie schnell die Arbeiten vorangingen, kamen herbei und sagten: „Wir haben Sie beobachtet und sind von dem, was wir gesehen haben, so beeindruckt, daß wir einfach herkommen mußten, um uns die Sache näher anzuschauen.“ Ein anderer Mann, der in der Nähe wohnt, kam, um kostenlos seine Hilfe anzubieten, und er arbeitete bereitwillig tüchtig mit. Er selbst erhält jetzt ebenfalls kostenlose Hilfe, und zwar durch ein Bibelstudium in seiner Wohnung. Noch jemand anders brachte seine Anerkennung für die gesetzlichen Schritte zum Ausdruck und steuerte freiwillig eine beträchtliche Geldsumme zu den Ausgaben bei.
Jehovas Zeugen in der Gegend von Vancouver haben wirklich Freude daran, alle Personen in ihrem hübschen neuen Kongreßsaal willkommen zu heißen. Als dieses schöne Gebäude am 13. März dieses Jahres übergeben wurde, waren sie glücklich darüber, daß 2 480 Personen aus der Gegend von Vancouver zugegen waren, um an ihrer Freude teilzuhaben. Sie wissen, daß der Saal für den Ort von Nutzen sein wird, doch noch wichtiger ist, daß er einen Mittelpunkt für die Anbetung des wahren Gottes, Jehovas, bildet.
[Bild auf Seite 17]
Darstellung des Kongreßsaals der Zeugen Jehovas, Surrey (Britisch-Kolumbien)
[Bilder auf Seite 18]
Schlagzeilen: „Gerichtsentscheid: Zeugen haben Recht auf Kirche“; „Berufungsentscheid zugunsten des Antrags der Zeugen Jehovas auf Saal in Surrey“.
Schlagzeilen: „Surrey setzt sich über Entscheid für Jehovas Zeugen hinweg“; „Genehmigung für Jehovas Zeugen ‚hat einen Haken‘“.
[Bild auf Seite 19]
Schlagzeile: „Stadtrat von Surrey gibt nach und genehmigt Pläne der Zeugen Jehovas“.