KAPITEL 14
Den Frieden und die Reinheit der Versammlung bewahren
JEDES Jahr strömen Tausende zu Jehovas Haus der reinen Anbetung, wodurch sich biblische Prophezeiungen erfüllen (Mi. 4:1, 2). Wir freuen uns sehr, sie in der „Versammlung Gottes“ willkommen zu heißen (Apg. 20:28). Diese Neuen schätzen es, Jehova gemeinsam mit uns zu dienen, und freuen sich über das geistige Paradies – eine Umgebung, in der eine reine und friedliche Atmosphäre herrscht. Jehovas heiliger Geist und der weise Rat aus seinem Wort helfen uns, den Frieden zu bewahren und die Versammlung rein zu erhalten (Ps. 119:105; Sach. 4:6).
2 Durch das Anwenden von biblischen Grundsätzen ziehen wir die „neue Persönlichkeit“ an (Kol. 3:10). Wir sehen über kleine Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten hinweg. Machen wir uns Jehovas Standpunkt zu eigen, überwinden wir trennende weltliche Einflüsse und arbeiten als internationale Bruderschaft in Einheit zusammen (Apg. 10:34, 35).
3 Dennoch entstehen von Zeit zu Zeit Schwierigkeiten, die den Frieden und die Einheit der Versammlung beeinträchtigen. Woran liegt das? Meist ist biblischer Rat nicht beachtet worden. Auch müssen wir immer noch mit unvollkommenen menschlichen Neigungen fertigwerden. Keiner von uns ist ohne Sünde (1. Joh. 1:10). Vielleicht begeht jemand einen Fehler, wodurch moralische oder geistige Unreinheit in die Versammlung getragen werden könnte. Möglicherweise kränken wir einen anderen durch ein unbedachtes Wort oder eine gedankenlose Tat, oder wir stoßen uns an dem, was jemand gesagt oder getan hat (Röm. 3:23). Was kann man in solchen Situationen tun, um die Sache wieder in Ordnung zu bringen?
4 Jehova hat in seiner Liebe für Anleitung in seinem Wort gesorgt, wie wir mit solchen Schwierigkeiten umgehen können. Persönliche Hilfe erhalten wir auch von liebevollen Hirten, den Ältesten. Wenden wir ihren biblischen Rat an, können wir zu anderen wieder ein gutes Verhältnis bekommen und vor Jehova weiter in gutem Ruf stehen. Werden wir wegen eines Fehlverhaltens zurechtgewiesen oder korrigiert, können wir sicher sein, dass dies ein Ausdruck der Liebe unseres himmlischen Vaters ist (Spr. 3:11, 12; Heb. 12:6).
KLEINERE DIFFERENZEN BEILEGEN
5 Es kommt vor, dass in der Versammlung persönliche Streitigkeiten oder kleinere Differenzen auftreten. Diese sollten im Geist der brüderlichen Liebe schnell beigelegt werden (Eph. 4:26; Phil. 2:2-4; Kol. 3:12-14). Sehr wahrscheinlich stellst du fest, dass sich zwischenmenschliche Probleme in der Versammlung lösen lassen, wenn man den Rat des Apostels Petrus beachtet: „Habt tiefe Liebe zueinander, denn Liebe deckt eine Menge von Sünden zu“ (1. Pet. 4:8). Die Bibel sagt: „Schließlich machen wir ja alle oft Fehler“ (Jak. 3:2). Wenden wir die Goldene Regel an und behandeln andere so, wie wir selbst gern behandelt werden möchten, können wir normalerweise kleinere Kränkungen vergeben und vergessen (Mat. 6:14, 15; 7:12).
6 Hast du jemand verletzt? Dann ergreife so schnell wie möglich die Initiative und schließe Frieden, denn davon wird auch dein Verhältnis zu Jehova berührt. Jesus riet seinen Jüngern: „Wenn du also deine Gabe zum Altar bringst und dich dort erinnerst, dass dein Bruder dir etwas übel nimmt, dann lass deine Gabe dort vor dem Altar und geh weg. Versöhne dich zuerst mit deinem Bruder und dann komm zurück und opfere deine Gabe“ (Mat. 5:23, 24). Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis. Falls ja, dann bemühe dich weiter um eine offene Kommunikation. Gute Kommunikation unter allen in der Versammlung trägt viel dazu bei, Missverständnisse zu verhindern oder Probleme zu lösen, die aufgrund menschlicher Unvollkommenheit auftreten.
NÖTIGEN BIBLISCHEN RAT GEBEN
7 Manchmal müssen Älteste jemandem Rat geben, um ihn in seinem Denken zu korrigieren. Das ist nicht immer leicht. An Christen in Galatien schrieb der Apostel Paulus: „Brüder, auch wenn jemand einen Fehltritt tut, ohne dass es ihm bewusst ist, sollt ihr, die ihr durch den Geist befähigt seid, versuchen, ihn im Geist der Milde wieder auf den richtigen Weg zu bringen“ (Gal. 6:1).
8 Dadurch, dass die Ältesten die Herde auf diese Weise hüten, können sie die Versammlung vor vielen Gefahren schützen und vielleicht schwerwiegende Probleme verhindern. Älteste möchten gern dem prophetischen Bild entsprechen, das Jehova durch Jesaja aufschreiben ließ: „Jeder von ihnen wird wie ein sicherer Ort bei Sturm sein, wie ein schützender Ort bei einem Wolkenbruch, wie Wasserbäche in einem wasserlosen Land, wie der Schatten eines massiven Felsens in einem trockenen Land“ (Jes. 32:2).
UNORDENTLICHE BEZEICHNET HALTEN
9 Der Apostel Paulus warnte vor Personen, die einen schädlichen Einfluss auf die Versammlung ausüben könnten. Er sagte: „Wir weisen euch . . . an, euch von jedem Bruder zurückzuziehen, der unordentlich und nicht nach der Tradition lebt, die ihr von uns übermittelt bekommen habt.“ Dann erläuterte er diese Aussage noch: „Wenn aber jemand nicht befolgt, was wir in diesem Brief geschrieben haben, sollt ihr ihn bezeichnet halten und keinen Umgang mehr mit ihm haben, damit er sich schämt. Betrachtet ihn jedoch nicht als Feind, sondern ermahnt ihn weiterhin eindringlich als Bruder“ (2. Thes. 3:6, 14, 15).
10 Gelegentlich missachtet jemand die Maßstäbe Gottes auf gravierende Weise, sündigt jedoch nicht so schwer, dass er dafür ausgeschlossen werden könnte. Das mag jemand sein, der äußerst faul, kritisch oder unsauber ist oder sich in Sachen einmischt, die ihn nichts angehen (2. Thes. 3:11). Oder es mag jemand sein, der hinterhältig versucht, andere materiell auszunutzen, oder der sich mit eindeutig unangebrachter Unterhaltung beschäftigt. Das unordentliche Verhalten ist so gravierend, dass es sich auf die Versammlung schlecht auswirken und auf andere abfärben könnte.
11 Die Ältesten werden zunächst versuchen, einer Person, die als unordentlich gilt, mit biblischem Rat zu helfen. Wenn die Ältesten nach wiederholter Ermahnung feststellen, dass der Betreffende weiterhin biblische Grundsätze missachtet, werden sie sorgfältig abwägen, ob die Situation so ernst ist oder andere so beunruhigt, dass ein Vortrag gehalten werden sollte, um die Versammlung zu warnen. Der Redner wird zu der Thematik passenden Rat geben, den Unordentlichen dabei aber nicht namentlich erwähnen. Alle, die mit der Sache vertraut sind, werden mit dem Betreffenden zwar weiterhin bei Glaubensaktivitäten zusammenarbeiten, aber den sonstigen Umgang vermeiden und ihn so, wie Paulus es ausdrückt, als Bruder ermahnen.
12 Es ist zu hoffen, dass die entschiedene Haltung der treuen Brüder in der Versammlung den Unordentlichen beschämt und dazu bringt, seine Handlungsweise zu ändern. Hat er sein unordentliches Verhalten aufgegeben, braucht er nicht mehr als Bezeichneter behandelt zu werden.
BESTIMMTE SCHWERE VERFEHLUNGEN BEHANDELN
13 Unsere Bereitschaft, über Verfehlungen hinwegzusehen und zu vergeben, bedeutet nicht, dass wir gegenüber falschem Verhalten gleichgültig sind oder es gutheißen. Nicht jede Verfehlung ist der ererbten Sünde zuzuschreiben; es ist auch nicht passend, über Verfehlungen hinwegzusehen, die nicht als geringfügig eingestuft werden können (3. Mo. 19:17; Ps. 141:5). Der Gesetzesbund berücksichtigte, dass einige Sünden schwerer sind als andere, und in der Christenversammlung ist es genauso (1. Joh. 5:16, 17).
14 Jesus umriss eine spezielle Vorgehensweise, wie man schwerwiegende Probleme unter Glaubensbrüdern angeht. Er nannte folgende Schritte: „Wenn dein Bruder eine Sünde begeht, dann geh [1.] und mach ihm den Fehler unter vier Augen bewusst. Hört er auf dich, dann hast du deinen Bruder zurückgewonnen. Wenn er aber nicht auf dich hört, nimm [2.] noch eine oder zwei Personen mit, damit alles durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen bestätigt wird. Wenn er nicht auf sie hört, dann wende dich [3.] an die Versammlung. Und wenn er nicht einmal auf die Versammlung hört, dann soll er für dich genauso sein wie jemand aus einem anderen Volk und wie ein Steuereinnehmer“ (Mat. 18:15-17).
15 Anschließend erzählte Jesus das in Matthäus 18:23-35 aufgezeichnete Gleichnis. Daraus wird ersichtlich, auf welche Sünden Matthäus 18:15-17 zutrifft. Offensichtlich fallen darunter finanzielle Angelegenheiten beziehungsweise Eigentumsangelegenheiten wie ein Zahlungsversäumnis oder ein Betrugsfall. Es kann sich aber auch um Verleumdung handeln, die jemandes Ruf ernsthaft schädigt.
16 Hat jemand in der Versammlung nachweislich eine solche Sünde gegen dich begangen, dann bitte die Ältesten nicht vorschnell, in der Sache für dich aktiv zu werden. Jesus riet, zuerst mit demjenigen zu sprechen. Versuche die Angelegenheit mit ihm allein zu klären, ohne irgendjemand mit hineinzuziehen. Denk daran, dass Jesus nicht sagte: „Geh nur ein Mal hin und mach ihm den Fehler unter vier Augen bewusst.“ Gibt er also seinen Fehler nicht zu und entschuldigt sich nicht, könnte man ihn später erneut ansprechen. Lässt sich die Sache auf diese Weise bereinigen, wird der Betreffende es schätzen, dass du anderen nicht von seiner Sünde erzählt noch seinen guten Ruf in der Versammlung geschädigt hast. Du hast dann „deinen Bruder zurückgewonnen“.
17 Wenn derjenige, der die Verfehlung begangen hat, die Verantwortung dafür übernimmt, um Vergebung bittet und Schritte unternimmt, die Sache wiedergutzumachen, braucht sie nicht weiterverfolgt zu werden. Obwohl es sich um eine schwerwiegende Sünde handelt, kann eine solche Angelegenheit zwischen den betroffenen Personen geklärt werden.
18 War es nicht möglich, deinen Bruder dadurch zurückzugewinnen, dass du ihm seinen Fehler „unter vier Augen“ bewusst gemacht hast, dann kannst du tun, was Jesus als Nächstes sagte: „Nimm noch eine oder zwei Personen mit“, und sprich erneut mit ihm. Diejenigen, die dich begleiten, sollten auch den Wunsch haben, den Bruder zurückzugewinnen. Vorzugsweise sind sie Augenzeugen des angeblichen Fehlverhaltens; gibt es keine Augenzeugen, kannst du ein oder zwei andere Personen bitten, als Zeugen bei dem Gespräch dabei zu sein. Vielleicht kennen sie sich in der betreffenden Thematik aus und können beurteilen, ob wirklich ein Unrecht vorliegt. Sind die als Zeugen ausgewählten Brüder Älteste, vertreten sie nicht die Versammlung, da die Ältestenschaft sie nicht speziell beauftragt hat.
19 Falls die Angelegenheit trotz wiederholter Bemühungen nicht geklärt werden kann – weder durch ein Gespräch unter vier Augen noch durch ein Gespräch im Beisein von ein oder zwei anderen – und du über die Sache nicht hinwegsehen kannst, solltest du mit den Ältesten der Versammlung darüber sprechen. Du kannst davon ausgehen, dass sie alles tun werden, um den Frieden und die Reinheit der Versammlung zu bewahren. Hast du dich an die Ältesten gewandt, solltest du ihnen die Angelegenheit überlassen und auf Jehova vertrauen. Lass nie zu, dass das Verhalten eines anderen dich zum Stolpern bringt oder dir die Freude im Dienst für Jehova raubt (Ps. 119:165).
20 Die Ältesten werden die Angelegenheit untersuchen. Stellt sich heraus, dass die Person tatsächlich eine schwerwiegende Sünde gegen dich begangen hat, reuelos ist und nicht bereit ist, den Schaden auf angemessene Weise wiedergutzumachen, kann es erforderlich sein, dass ein aus Ältesten bestehendes Komitee den Sünder aus der Versammlung ausschließt. So schützen die Ältesten die Herde und wahren die Reinheit der Versammlung (Mat. 18:17).
VERFAHRENSWEISE BEI SCHWEREN VERFEHLUNGEN
21 Einige schwere Vergehen wie Ehebruch, Homosexualität oder Abtrünnigkeit erfordern mehr als die Vergebung des Geschädigten (1. Kor. 6:9, 10; Gal. 5:19-21). Da die geistige und moralische Reinheit der Versammlung bedroht ist, müssen solche schweren Sünden den Ältesten berichtet und von ihnen behandelt werden (1. Kor. 5:6; Jak. 5:14, 15). Älteste erfahren von solchen Sünden dadurch, dass jemand diese persönlich bekennt, oder dadurch, dass jemand berichtet, was er über das Fehlverhalten eines anderen weiß (3. Mo. 5:1; Jak. 5:16). Ganz gleich wie die Ältesten von der schweren Verfehlung einer getauften Person aus der Versammlung erfahren, wird die Sache zuerst von zwei Ältesten geprüft. Falls sich herausstellt, dass nachweislich eine schwere Sünde begangen wurde, beauftragt die Ältestenschaft ein aus mindestens drei Ältesten bestehendes Rechtskomitee, den Fall zu behandeln.
22 Die Ältesten achten aufmerksam auf die Herde und versuchen, sie vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Mithilfe des Wortes Gottes bemühen sie sich auch, jemand, der auf Abwege geraten ist, zurechtzuweisen und ihn wieder auf den richtigen Weg zu bringen (Jud. 21-23). Das stimmt mit den Anweisungen überein, die der Apostel Paulus Timotheus gab. Er schrieb: „Vor Gott und Christus Jesus, der über die Lebenden und die Toten Gericht halten wird, . . . weise ich dich feierlich an: . . . Weise zurecht, erteile Verweise, ermahne – mit aller Geduld und Lehrkunst“ (2. Tim. 4:1, 2). Das kann viel Zeit erfordern, doch es gehört zur harten Arbeit der Ältesten. Die Versammlung schätzt ihre Anstrengungen und hält sie „doppelter Ehre“ für würdig (1. Tim. 5:17).
23 Immer dann, wenn eine Schuld festgestellt wird, sind die Ältesten in erster Linie bestrebt, dem Betreffenden zu helfen, wieder im Glauben gesund zu werden. Bereut er aufrichtig und lässt er sich von den Ältesten helfen, dient die erteilte Zurechtweisung – ob privat oder vor möglichen Zeugen, die während der Verhandlung vor dem Rechtskomitee angehört wurden – als disziplinarische Maßnahme und erzeugt auch in allen anderen, die eventuell anwesend sind, eine gesunde Furcht (2. Sam. 12:13; 1. Tim. 5:20). Wird jemand von einem Rechtskomitee zurechtgewiesen, werden ihm immer Einschränkungen auferlegt. So kann dem Betreffenden geholfen werden, wieder „gerade Wege“ für seine Füße zu schaffen (Heb. 12:13). Ist zu erkennen, dass er wieder im Glauben gesund ist, werden diese Einschränkungen aufgehoben.
BEKANNTMACHUNG EINER ZURECHTWEISUNG
24 Stellt ein Rechtskomitee fest, dass jemand zwar bereut, die Sache aber wahrscheinlich in der Versammlung oder am Ort bekannt werden wird oder die Versammlung im Umgang mit dieser Person Vorsicht walten lassen muss, dann ist in der Leben-und-Dienst-Zusammenkunft eine kurze Bekanntmachung mit folgendem Wortlaut vorgesehen: „Bruder (Schwester) [Name des Betreffenden] ist zurechtgewiesen worden.“
WENN EIN GEMEINSCHAFTSENTZUG BESCHLOSSEN WIRD
25 In manchen Fällen ist der Betreffende in seiner sündigen Handlungsweise so verhärtet, dass er auf die Hilfe der Ältesten nicht reagiert. Vielleicht ist zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht erkennbar, dass sein Verhalten „der Reue entspricht“ (Apg. 26:20). Dann ist es notwendig, den reuelosen Sünder aus der Versammlung auszuschließen und ihm die Gemeinschaft mit Jehovas reinem Volk zu verwehren. Er hat jetzt keinen schlechten Einfluss mehr auf die Versammlung, wodurch sie moralisch und geistig rein bleibt und ihr guter Ruf geschützt wird (5. Mo. 21:20, 21; 22:23, 24). Nachdem der Apostel Paulus von schamlosem Verhalten in der Versammlung Korinth erfahren hatte, ermahnte er die Ältesten, einen solchen Menschen dem Satan zu übergeben, „damit der Geist . . . [der Versammlung] gerettet wird“ (1. Kor. 5:5, 11-13). Paulus berichtete auch von anderen, die im 1. Jahrhundert ausgeschlossen wurden, weil sie sich gegen die Wahrheit aufgelehnt hatten (1. Tim. 1:20).
26 Beschließt ein Rechtskomitee, dem reuelosen Sünder die Gemeinschaft zu entziehen, sollte es ihn davon unterrichten und ihm deutlich die biblische Begründung dafür nennen. Ihm wird auch mitgeteilt, dass er gegen den Beschluss Berufung einlegen kann, falls er der Meinung ist, bei der Beurteilung seines Falls sei ein schwerwiegender Fehler gemacht worden. Er sollte dies brieflich tun und die Gründe für die Berufung deutlich nennen. Dazu hat er sieben Tage Zeit – von dem Zeitpunkt an gerechnet, wo das Komitee ihm die Entscheidung mitgeteilt hat. Geht ein Berufungsantrag ein, wendet sich die Ältestenschaft an den Kreisaufseher. Er wählt geeignete Älteste aus, die ein Berufungskomitee bilden, das den Fall neu verhandelt. Wenn irgend möglich, findet das Berufungsverfahren innerhalb einer Woche nach Eingang des Berufungsantrags statt. Liegt eine Berufung vor, sollte mit der Bekanntmachung des Gemeinschaftsentzugs gewartet werden. In der Zwischenzeit darf der Beschuldigte in den Zusammenkünften keine Kommentare geben, nicht beten und keine besonderen Dienstaufgaben wahrnehmen.
27 Die Berufung wird gewährt, um dem Beschuldigten entgegenzukommen und ihm eine Anhörung seiner Einwände zu ermöglichen. Falls er daher vorsätzlich nicht zur Berufungsverhandlung erscheint und man sich in angemessener Weise bemüht hat, ihn zu erreichen, sollte der Gemeinschaftsentzug bekannt gegeben werden.
28 Möchte der Betreffende keine Berufung einlegen, wird ihm das Rechtskomitee erklären, dass Reue nötig ist, und ihn auf die Schritte hinweisen, die er unternehmen kann, um zu gegebener Zeit wiederaufgenommen zu werden. Das geschieht in der Hoffnung, dass er seine Handlungsweise ändert und mit der Zeit die Voraussetzungen erfüllt, zur Organisation Jehovas zurückzukehren (2. Kor. 2:6, 7).
BEKANNTMACHUNG DES GEMEINSCHAFTSENTZUGS
29 Ist es erforderlich, einen reuelosen Sünder aus der Versammlung auszuschließen, erfolgt die kurze Bekanntmachung: „[Name des Betreffenden] ist kein Zeuge Jehovas mehr.“ Treue Christen in der Versammlung sehen das als Hinweis, den Umgang mit dem Betreffenden einzustellen (1. Kor. 5:11).
VERLASSEN DER GEMEINSCHAFT
30 Vom „Verlassen der Gemeinschaft“ spricht man dann, wenn ein getaufter Zeuge Jehovas bewusst erklärt, nicht mehr als Zeuge Jehovas gelten oder bekannt sein zu wollen. Jemand könnte seinen Platz in der Christenversammlung aber auch durch seine Handlungsweise aufgeben, indem er zum Beispiel Teil einer weltlichen Organisation wird, deren Ziele im Widerspruch zur biblischen Lehre stehen und die daher von Jehova Gott verurteilt wird (Jes. 2:4; Offb. 19:17-21).
31 Der Apostel Johannes schrieb über Personen, die in seinen Tagen den christlichen Glauben aufgegeben hatten: „Sie kamen aus unserer Mitte, aber sie waren nicht wie wir, denn wenn sie wie wir gewesen wären, dann wären sie bei uns geblieben“ (1. Joh. 2:19).
32 Wer die Gemeinschaft verlässt, steht vor Jehova ganz anders da als ein Untätiger, also jemand, der sich nicht mehr am Predigtdienst beteiligt. Ein Untätiger hat vielleicht Gottes Wort nicht mehr regelmäßig studiert oder hat wegen persönlicher Probleme oder Verfolgung den Eifer für den Dienst Jehovas verloren. Die Ältesten und andere in der Versammlung leisten einem Untätigen weiterhin angemessenen Beistand (Röm. 15:1; 1. Thes. 5:14; Heb. 12:12).
33 Entscheidet sich aber jemand, die Gemeinschaft zu verlassen, wird der Versammlung folgende kurze Bekanntmachung gegeben: „[Name des Betreffenden] ist kein Zeuge Jehovas mehr.“ Eine solche Person wird genauso behandelt wie jemand, dem die Gemeinschaft entzogen wurde.
WIEDERAUFNAHME
34 Wann kann jemand, der ausgeschlossen wurde oder die Gemeinschaft verlassen hat, wiederaufgenommen werden? Wenn er echte Reue erkennen lässt und über einen angemessenen Zeitraum deutlich gezeigt hat, dass er seine sündige Handlungsweise aufgegeben hat und sich ein gutes Verhältnis zu Jehova wünscht. Die Ältesten achten darauf, dass genügend Zeit vergeht – viele Monate, ein Jahr oder noch länger, je nach den Umständen –, damit der Betreffende seine Reue wirklich unter Beweis stellen kann. Wenn die Ältestenschaft ein schriftliches Wiederaufnahmegesuch erhält, wird ein Wiederaufnahmekomitee mit dem Betreffenden sprechen. Dieses Komitee beurteilt, ob sein Verhalten „der Reue entspricht“, und entscheidet, ob er schon wiederaufgenommen werden kann oder nicht (Apg. 26:20).
35 Bittet jemand um Wiederaufnahme, der von einer anderen Versammlung ausgeschlossen wurde, wird sich ein Wiederaufnahmekomitee aus seiner jetzigen Versammlung mit ihm treffen und sich mit dem Gesuch befassen. Ist dieses Komitee der Meinung, dass er wiederaufgenommen werden sollte, dann unterbreitet es den Ältesten der Versammlung, die den Fall ursprünglich behandelt hat, eine Empfehlung. Die beteiligten Komitees arbeiten zusammen, damit alle Fakten zusammengetragen werden können und es zu einer gerechten Entscheidung kommt. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme trifft jedoch ein Wiederaufnahmekomitee aus der ursprünglichen Versammlung.
BEKANNTMACHUNG DER WIEDERAUFNAHME
36 Ist das Wiederaufnahmekomitee davon überzeugt, dass jemand, der ausgeschlossen wurde oder die Gemeinschaft verlassen hat, wirklich bereut und wiederaufgenommen werden sollte, wird die Wiederaufnahme in der Versammlung bekannt gegeben, die sich ursprünglich mit dem Fall befasst hat. Gehört er jetzt zu einer anderen Versammlung, wird sie dort ebenfalls bekannt gegeben. Die Bekanntmachung sollte lauten: „[Name des Betreffenden] ist als Zeuge Jehovas wiederaufgenommen worden.“
VERFEHLUNGEN VON GETAUFTEN MINDERJÄHRIGEN
37 Schweres Fehlverhalten von getauften Minderjährigen sollte den Ältesten berichtet werden. Befassen sich die Ältesten mit schweren Sünden eines Minderjährigen, ist es empfehlenswert, dass die getauften Eltern anwesend sind. Sie werden mit dem Rechtskomitee zusammenarbeiten, ohne zu versuchen, ihr Kind vor notwendigen Maßnahmen zu schützen. Wie bei Erwachsenen bemüht sich das Rechtskomitee, den Minderjährigen zurechtzuweisen und wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Zeigt er jedoch keine Reue, wird ihm die Gemeinschaft entzogen.
VERFEHLUNGEN VON UNGETAUFTEN VERKÜNDIGERN
38 Was ist zu tun, falls sich ungetaufte Verkündiger eines schweren Fehlverhaltens schuldig machen? Da sie keine getauften Zeugen Jehovas sind, können sie nicht formell ausgeschlossen werden. Es kann jedoch sein, dass sie die Maßstäbe der Bibel nicht völlig verstehen; freundlicher Rat kann ihnen helfen, „gerade Wege“ für ihre Füße zu schaffen (Heb. 12:13).
39 Zeigt ein Ungetaufter keine Reue, nachdem zwei Älteste mit ihm zusammengekommen sind und versucht haben, ihm zu helfen, ist es nötig, die Versammlung zu unterrichten. Es sollte folgende kurze Bekanntmachung gegeben werden: „[Name des Betreffenden] ist kein ungetaufter Verkündiger mehr.“ Die Versammlung betrachtet ihn dann genauso wie jemand aus der Welt. Obwohl er nicht ausgeschlossen ist, sind Christen vorsichtig, was den Umgang mit ihm angeht (1. Kor. 15:33). Von ihm werden auch keine Predigtdienstberichte mehr angenommen.
40 Mit der Zeit mag ein Ungetaufter (ob erwachsen oder minderjährig), der kein Verkündiger mehr sein durfte, den Wunsch haben, wieder ein Verkündiger zu werden. Dann sollten sich zwei Älteste mit ihm treffen, um festzustellen, inwieweit er Fortschritte gemacht hat. Erfüllt er die Voraussetzungen, wird die kurze Bekanntmachung gegeben: „[Name des Betreffenden] ist wieder ein ungetaufter Verkündiger.“
FRIEDEN UND REINHEIT BRINGEN SEGEN
41 Alle, die heute mit der Versammlung Gottes verbunden sind, können sich über das geistige Paradies freuen, das Jehova seinem Volk geschenkt hat. Unsere Weiden sind tatsächlich saftig. Wir haben eine Fülle von erfrischendem Wasser der Wahrheit. Auch spüren wir Jehovas schützende Fürsorge durch seine theokratische Ordnung unter der Leitung Christi (Ps. 23; Jes. 32:1, 2). Das geistige Paradies, in dem wir uns befinden, gibt uns in diesen unruhigen letzten Tagen ein Gefühl der Geborgenheit.
Bewahren wir den Frieden und die Reinheit der Versammlung. Dadurch können wir weiterhin unser „Licht vor den Menschen leuchten“ lassen
42 Bewahren wir den Frieden und die Reinheit der Versammlung. Dadurch können wir weiterhin unser „Licht vor den Menschen leuchten“ lassen (Mat. 5:16; Jak. 3:18). Wir werden die Freude erleben, dass noch viele Menschen Jehova kennenlernen und zusammen mit uns seinen Willen ausführen. Der Segen Jehovas macht das möglich.