RICHTER
Personen, die mit der Rechtsprechung betraut sind. Zu der Zeit, als Israel noch keine irdischen Könige hatte, erweckte Jehova Männer, um sein Volk zu befreien, und diese waren auch als Richter bekannt (Ri 2:16). Moses, der Mittler des Gesetzesbundes und der von Gott eingesetzte Führer, richtete Israel 40 Jahre. Doch die Zeitspanne, die man gewöhnlich als Richterzeit betrachtet, begann einige Zeit nach Josuas Tod mit Othniel und reichte bis zu Samuel, dem Propheten. Samuel wird gewöhnlich nicht als Richter gezählt. Daher erstreckte sich die Richterzeit über einen Zeitraum von etwa 300 Jahren (Ri 2:16; Apg 13:20).
Die Richter wurden von Jehova aus verschiedenen Stämmen Israels ausgewählt und von ihm eingesetzt. Zwischen Josua und Samuel werden 12 Richter (ohne Debora) mit Namen erwähnt:
Richter
Stamm
Othniel
Juda
Ehud
Benjamin
Schamgar
(?)
Barak
Naphtali (?)
Gideon
Manasse
Tola
Issachar
Jair
Manasse
Jephtha
Manasse
Ibzan
Sebulon (?)
Elon
Sebulon
Abdon
Ephraim
Simson
Dan
Für welches Gebiet die einzelnen Richter zuständig waren und in welcher Zeit sie ihre richterliche Tätigkeit ausübten, kann nicht in jedem Fall genau festgestellt werden. Einige mögen zur gleichen Zeit gewirkt haben, aber in verschiedenen Teilen Israels; auch gab es zwischendurch Zeiten der Bedrückung. (Siehe GERICHT, GERICHTSHOF; GERICHTSTAG; KARTE, Bd. 1, S. 743 sowie die Richter Israels unter den einzelnen Namen.)
Der Ausdruck „zur Beachtung für die Richter“, der in Hiob 31:11, 28 steht, ist in einem adjektivischen Sinn zu verstehen und beschreibt ein Vergehen, das ein Gerichtsurteil zur Folge haben würde. Deshalb gibt die Schlachter-Bibel den Ausdruck in diesen Versen mit „ein strafwürdiges Vergehen“ (V. 11, 28) wieder und nicht mit „ein Vergehen [zur Beachtung] für die Richter“. Bei dem Vergehen, von dem in Vers 11 die Rede ist, handelt es sich um Ehebruch (V. 9, 10), ein Delikt, das zur Zeit Hiobs vermutlich von den älteren Männern im Stadttor verhandelt wurde. (Vgl. Hi 29:7.) Mit dem „Vergehen“ in Vers 28 sind jedoch Materialismus und geheimer Götzendienst gemeint (V. 24-27), ein Unrecht des Sinnes und des Herzens, das nicht durch den Mund von Zeugen als Wahrheit festgestellt werden kann. Deshalb könnten keine menschlichen Richter einen Schuldspruch fällen. Doch Hiob war es anscheinend klar, dass Gott ein solches Unrecht beurteilen kann und dass es schwerwiegend genug war, eine Strafe zu rechtfertigen.