PROKONSUL
Leitender Verwalter einer Provinz, die der Aufsicht des römischen Senats unterstand.
Im Jahr 27 v. u. Z. übernahm der römische Kaiser Augustus die Verwaltung aller Provinzen, die des militärischen Schutzes bedurften, und machte zehn andere zu Senatsprovinzen. Die Letzteren wurden durch Prokonsuln verwaltet. Es gab zwei Klassen von Prokonsuln: ehemalige Konsuln (die schon konsularen Rang erreicht hatten), die in die Provinzen Asien und Afrika (wo eine Legion stand) gesandt wurden, und ehemalige Prätoren, die in die anderen Senatsprovinzen gesandt wurden.
Der Prokonsul hatte die Verantwortung, die bürgerliche Verwaltung der Provinz zu leiten, gerichtliche Entscheidungen zu treffen und Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten. Er war die höchste Instanz für die Rechtsprechung in der Provinz, obgleich sich der römische Senat die Überprüfung der Amtshandlungen des Prokonsuls vorbehielt. Die Einziehung der Steuern war Aufgabe eines Quästoren. Der Prokonsul trug keine militärische Kleidung und kein Schwert.
Von dem Prokonsul Sergius Paulus heißt es in Apostelgeschichte 13:7, 12, dass er ein Christ wurde. Er war der Prokonsul von Zypern. In Apostelgeschichte 18:12 wird Gallio als Prokonsul der Provinz Achaia erwähnt. Lukas verwendet in diesen Fällen richtigerweise den Ausdruck „Prokonsul“, denn Achaia war von 27 v. u. Z. bis 15 u. Z. und dann von 44 u. Z. an eine Senatsprovinz; Zypern wurde 22 v. u. Z. eine Senatsprovinz. Eine Münze aus Zypern ist gefunden worden, die auf der Vorderseite den Kopf und den Titel von Claudius (in Lateinisch) trägt, und auf ihrer Rückseite steht: „Unter Cominius Proclus, Prokonsul der Zyprier“ (in Griechisch).