Fragen von Lesern
● In 4. Mose 8:25, 26 (NW) heißt es von den Leviten, die im Hause der Anbetung Jehovas dienten, folgendermaßen: „Aber, nachdem er fünfzig Jahre alt geworden ist, wird er sich von der Dienstgruppe zurückziehen und nicht mehr dienen. Und er soll seinen Brüdern im Zelt der Zusammenkunft bei der Besorgung ihrer Pflicht zur Hand gehen, aber Dienst muß er nicht tun. Demgemäß wirst du mit den Leviten verfahren hinsichtlich ihrer Obliegenheiten.“ Welche Anwendung hat der Grundsatz dieses eben angeführten rücksichtsvollen Gesetzes in der heutigen Zeit, da doch die in ihr Amt eingesetzten Diener bei den Zeugen Jehovas auf keiner Altersstufe heute in den Ruhestand treten?
In der ehemaligen Nation Israel gab es drei Hauptfamilien von Leviten. Alle ihre männlichen Familienglieder, die tauglich waren, dienten als Gehilfen der Priester Jehovas in seiner heiligen Stiftshütte oder in seinem Tempel. Im Laufe der Zeit wurden diese levitischen Familien — wie Jehova selbst es vorausgesehen hatte — recht zahlreich, was ihre männlichen Nachkommen betraf, die für den Dienst in seinem Tempelheiligtum in Frage kamen. Die Dienstmöglichkeiten im Tempelheiligtum waren daher für sie beschränkt. Um nun allen Leviten Gelegenheit zu geben, sich ihrer Dienstvorrechte zu erfreuen, mußte König David die Leviten schließlich in 24 Abteilungen einteilen, und jede Abteilung wurde dazu bestimmt, halbjährlich eine Woche oder im ganzen Jahr zwei Wochen Tempeldienst zu leisten. Außerdem mußten alle Leviten zusammen bei den besonderen Festen dienen, die dreimal im Jahr in Jerusalem stattfanden. Zweifellos gab Jehova Gott die Anweisung im obenerwähnten Gesetz, daß jene, die das Ende ihres fünfzigsten Lebensjahres erreicht hatten, vom obligatorischen Dienst entbunden werden sollten, nicht nur aus Rücksicht auf ihr Alter, sondern um zu verhüten, daß zu viele in diesen Ämtern dienten. Sie sollten denen, die für den Tempeldienst noch in Betracht kämen, freiwillig beistehen, erhielten aber selbst keine direkte Zuteilung, noch wurden sie verpflichtet, einer solchen nachzukommen. Obwohl sie sich von dem ihnen zugeteilten Dienst zurückgezogen hatten, waren sie immer noch Nutznießer der Opfergaben, die die Israeliten darbrachten, sowie des Zehnten, den die zwölf Stämme Israels zur Unterstützung des Tempeldienstes und der Anbetung abgaben.
Doch dadurch wurde keine Regel aufgestellt, wonach Jehovas eingesetzte Diener, die heute in seinem geistigen Tempel dienen, sich vom Verkündigen der Botschaft oder von anderen Pflichten ihres Evangeliumsdienstes zurückziehen sollten. Die geistlichen Israeliten oder Christen, die Gott mit seinem heiligen Geist zum Dienst für ihn gesalbt hat, unterstehen nicht dem Mosaischen Gesetz, dem die Nation der natürlichen Israeliten damals unterworfen war. Seit den Tagen Christi, des Mittlers, stehen die geistlichen Israeliten unter einem neuen Bund mit Jehova Gott.
Was die Priester Israels betrifft, so wurden diese am Ende ihres fünfzigsten Lebensjahres nicht in den Ruhestand versetzt, und der Hohepriester selbst diente in seinem heiligen Amte, sofern er dazu fähig war, bis zu seinem Tode. Ja Aaron, der erste Hohepriester Israels, der Bruder Moses, wurde sogar erst im Alter von 83 Jahren zu seinem Dienst erwählt, und er diente danach noch fast vierzig Jahre. Zu Beginn der christlichen Zeitrechnung näherte sich der Apostel Johannes, ein geistlicher Israelit, dem Alter von 100 Jahren, als er fünf inspirierte Bücher der Bibel schrieb und damit den Kanon der Heiligen Schrift abschloß.
Der Christ tritt also, wenn er das fünfzigste Altersjahr erreicht hat, nicht vom Dienste Jehovas zurück, ebensowenig als ihm die Salbung mit dem heiligen Geiste Gottes, die er empfangen hat, um Gottes Wort zu verkündigen, entzogen wird, wenn er das fünfzigste Altersjahr erreicht hat. Heute umfaßt das Feld die Welt, den ganzen Erdball, und diese gute Botschaft von Gottes aufgerichtetem Königreich muß auf der ganzen bewohnten Erde allen Nationen zu einem Zeugnis gepredigt werden, bevor das Ende dieser alten Welt kommt. Da Jehovas Zeugen gelobt haben, Jehovas Willen immerdar zu tun, sind sie nun verpflichtet, ihrem Auftrag, die gute Botschaft von Gottes Königreich zu predigen, nachzukommen, bis das Zeugniswerk beendet ist. Die Heilige Schrift erwähnt keinen Präzedenzfall, der zeigen würde, daß sie sich, selbst nachdem sie fünfzig Jahre gedient hätten, aus dem Dienst zurückziehen dürften und pensioniert werden sollten. Wenn ein Gott hingegebener Christ infolge seines vorgeschrittenen Alters nicht mehr imstande ist, einer bestimmten Verantwortung nachzukommen, dann kann ihm ein anderer Dienst zugeteilt werden, den er zu erfüllen imstande ist. Die Verpflichtungen, die er durch seinen Schritt der Hingabe an Gott auf sich genommen hat, gestatten nicht, daß er von allen dienstlichen Verantwortlichkeiten und Vorrechten entbunden wird, so daß er sich in den Ruhestand begeben könnte, um gemütlich von einer Pension zu leben und einer Versammlung oder der Organisation, die die Neue-Welt-Gesellschaft der Zeugen Jehovas überwacht, finanziell zur Last zu fallen.