57 Erscheint der Befall jedoch noch an einer anderen Stelle des Kleidungsstücks, der Längs- oder Querfäden oder irgendeines Gegenstands aus Leder, dann breitet er sich gerade aus. Jeder befallene Gegenstand muss verbrannt werden.+
57 Wenn sie jedoch immer noch am Kleid oder an der Kette oder am Schuß+ oder an irgendeinem Gegenstand aus Fell erscheint, so bricht sie gerade aus. Du sollst das, was immer es ist, an dem die Plage [haftet], im Feuer verbrennen+.