12 Sie dürfen nichts davon bis zum Morgen übrig lassen+ und keinen Knochen daran zerbrechen.+ Bei der Vorbereitung sollen alle Bestimmungen für das Passah eingehalten werden.
12 Sie sollen nichts davon übriglassen bis zum Morgen,+ und sie sollten keinen Knochen daran zerbrechen.+ Gemäß der ganzen Satzung des Passahs sollten sie es bereiten.+