17 Er soll den Sohn der ungeliebten Frau als Erstgeborenen anerkennen, indem er ihm den doppelten Anteil von seinem ganzen Besitz gibt, denn er ist der Anfang seiner Zeugungskraft. Er hat das Recht auf die Stellung des Erstgeborenen.+
17 Denn er sollte den Sohn der gehaßten als den Erstgeborenen anerkennen, indem er ihm zwei Teile von allem gibt, was sich bei ihm findet,+ denn dieser ist der Anfang seiner Zeugungskraft.+ Ihm gehört das Recht auf die Stellung des Erstgeborenen.+