15 außerdem für das Gewicht der goldenen Leuchter+ und ihrer goldenen Lampen, für das Gewicht der verschiedenen Leuchter und ihrer Lampen und für das Gewicht der silbernen Leuchter, für jeden Leuchter und seine Lampen entsprechend ihrem Zweck;
15 und das Gewicht für die goldenen Leuchter+ und ihre goldenen Lampen nach dem Gewicht der verschiedenen Leuchter und ihrer Lampen und für die silbernen Leuchter nach dem Gewicht für den Leuchter und seine Lampen gemäß dem Dienst der verschiedenen Leuchter;