25 Sie sollen sich keiner Menschenleiche nähern, sonst werden sie unrein. Doch für Vater, Mutter, Sohn, Tochter, Bruder oder unverheiratete Schwester dürfen sie sich verunreinigen.+
25 Und zu einem toten* Menschen* sollte er nicht kommen, sich zu verunreinigen, doch wegen Vater oder Mutter oder wegen Sohn oder Tochter [oder] wegen eines Bruders oder einer Schwester, die keines Ehemanns* geworden ist, dürfen sie sich verunreinigen.+