25 Am 15. Tag des 7. Monats soll er während der sieben Tage des Festes+ dasselbe beschaffen: das Sündopfer, das Ganzbrandopfer, das Getreideopfer und das Öl.‘“
25 Im siebten [Monat], am fünfzehnten Tag des Monats, während des Festes,+ sollte er das gleiche wie diese für die sieben Tage+ beschaffen, das gleiche wie das Sündopfer, wie das Ganzbrandopfer und wie das Getreideopfer und wie das Öl.‘ “