Fußnote
Wtl.: „einen [an] seiner rechten Hand verschlossenen (gehemmten, gehinderten) Mann“, M; LXX: „einen mit beiden Händen gleich geschickten (einen beidhändigen) Mann“. Vgl. 20:16.
Wtl.: „einen [an] seiner rechten Hand verschlossenen (gehemmten, gehinderten) Mann“, M; LXX: „einen mit beiden Händen gleich geschickten (einen beidhändigen) Mann“. Vgl. 20:16.