Fußnote
b Die Anklage beruhte auf einem Gesetz aus dem Jahr 1606. Danach konnte ein Gericht jemanden schuldig sprechen, wenn es der Ansicht war, er schüre durch seine Aussagen Feindseligkeit — selbst wenn er die Wahrheit sagte.
b Die Anklage beruhte auf einem Gesetz aus dem Jahr 1606. Danach konnte ein Gericht jemanden schuldig sprechen, wenn es der Ansicht war, er schüre durch seine Aussagen Feindseligkeit — selbst wenn er die Wahrheit sagte.