Fußnote
e „Daß Frau Russell selbst nicht glaubte und nie geglaubt hat, ihr Gatte sei unsittlichen Verhaltens schuldig, geht aus dem [Gerichts-] Protokoll dieses Falles hervor, gemäß welchem ihr eigener Anwalt (auf Seite 10) Frau Russell die Frage stellte: ‚Sie wollen also nicht sagen, daß ihr Gatte des Ehebruchs schuldig gewesen ist?‘ Antw. ‚Nein‘.“ Ibidem, S. 19. Ferner W 15. Juli 1906, S. 211-227.