Fußnote
f Ausgeschlossene Verwandte, die nicht in derselben Wohnung leben, sollten in Übereinstimmung mit dem schriftgemäßen Rat behandelt werden, der im Wachtturm vom 15. April 1988, Seite 26 bis 31 und 15. Dezember 1981, Seite 25 bis 31 erörtert wurde.