Ist es vernünftig, einen nahen Verwandten zu heiraten?
IN FAST allen Gesellschaftsformen ist es gewohnheitsmäßig oder durch Gesetz verboten, einen nahen Blutsverwandten zu heiraten. Ob dieses Tabu deshalb entstand, weil man solche Ehen als etwas Widernatürliches oder Abstoßendes betrachtete, oder ob Furcht vor der Zunahme von Erbschäden in der Bevölkerung die Ursache war, ist nicht bekannt.
Ist es tatsächlich gefährlich, nahe Blutsverwandte zu heiraten? Das heißt: Besteht eine überdurchschnittliche Wahrscheinlichkeit, daß schädigende Erbfaktoren an die Nachkommenschaft weitergegeben werden? Wäre es vernünftig, mit einem nahen Blutsverwandten ein enges Verhältnis zu pflegen oder zuzulassen, daß es sich anbahnt — ein Verhältnis, das zur Ehe führen könnte?
Die Antwort lautet: So etwas wäre heute nicht nur unvernünftig, sondern gegenüber den Kindern, die aus einer solchen Verbindung hervorgehen mögen, auch unfair. Außerdem käme man dadurch mit dem Gesetz in Konflikt, wie wir noch sehen werden.
GENETISCHE GEFAHREN
Um völlig zu verstehen, weshalb genetische Gefahren auftreten, müssen wir uns kurz mit den Gesetzen oder dem „Mechanismus“ der Vererbung befassen. Das führt uns in die mikroskopische Welt der Chromosomen und Gene.
Das Wort „Chromosom“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Farbkörper“. Man verwendet diesen Namen, weil diese fadenähnlichen Teilchen, die im Kern jeder Zelle des menschlichen Körpers (oder eines anderen Lebewesens) vorhanden sind, durch die Anwendung eines bestimmten Farbstoffes sichtbar werden. Jede menschliche Körperzelle enthält sechsundvierzig Chromosomen; doch in den Geschlechts- oder Fortpflanzungszellen ist nur die Hälfte vorhanden, nämlich dreiundzwanzig. Bei der Empfängnis erhält daher die befruchtete Eizelle die eine Hälfte ihrer Chromosomen vom Vater und die andere Hälfte von der Mutter, was zusammen sechsundvierzig Chromosomen ergibt. Diese Zelle ist der Anfang des neuen Menschen.
In den fadenähnlichen Chromosomen liegen unzählige „Gene“. Dies sind gewisse chemische Stoffe, die dazu dienen, chemische Reaktionen zu steuern oder auszulösen, durch die bestimmte Körpermerkmale ausgebildet werden. Zur Zeit der Befruchtung liegen die Chromosomen vom Vater, die Gene zur Ausbildung besonderer Körpermerkmale tragen, parallel zu den Chromosomen der Mutter, die ähnliche Gene tragen. Zum Beispiel kommen die Gene für die Augenfarbe auf den beiden Chromosomen nebeneinander zu liegen. Das vom Vater stammende Gen wirkt mit dem entsprechenden von der Mutter stammenden Gen zusammen, wodurch die Augenfarbe des Kindes bestimmt wird.
In einigen Fällen ist ein zur Bestimmung eines Merkmals dienendes Gen über sein Gegenstück „dominant“ (oder hebt dessen Wirkung auf). Einige Gene sind „rezessiv“ und werden leicht von dominanten Genen zurückgedrängt. Deswegen mag ein Merkmal des Vaters beim Kind nicht auftreten (oder umgekehrt mag ein Merkmal der Mutter unterdrückt werden). Das Kind wird dann das dominante Merkmal aufweisen — es wird sich in seinem Äußeren oder in seinen Eigenschaften zeigen. Dennoch werden die Körperzellen des Kindes und einige seiner Fortpflanzungszellen das „rezessive“ Gen, den „rezessiven“ Informationsspender für die Merkmalbildung, enthalten. Das Kind wird zum „Träger“ dieses Merkmals, ohne es selbst aufzuweisen. Falls dann der erwachsene Mann ein Mädchen heiratet, das dasselbe „rezessive“ Merkmal hat oder „trägt“, kann bei einer Empfängnis die Zelle des Kindes von jedem Elter das „rezessive“ Gen erhalten. Das Kind — das Enkelkind der zuerst erwähnten Person — wird dann dieses Merkmal aufweisen, das in der Persönlichkeit oder im Körper des Vaters und vielleicht auch der Mutter nicht aufgetreten war. Mitunter bleibt ein „rezessives“ Merkmal über Generationen hinweg verborgen und tritt dann plötzlich auf.
Nicht alle „rezessiven“ Merkmale sind schlecht, ebenso wie nicht alle „dominanten“ Merkmale gut sind. Allerdings sind unerwünschte Merkmale meistens „rezessiv“. Dieses Zusammentreffen der Gene ist einer der Hauptgründe, weshalb eine Ehe mit einem nahen Blutsverwandten äußerst unratsam ist.
Ein Beispiel für ein unerwünschtes „rezessives“ Merkmal ist der Albinismus. Albinos weisen einen Pigmentmangel in Haut, Haaren und Augen auf. Sie vertragen kein starkes Sonnenlicht. In einer Familie mag ein Vorfahr ein Albino gewesen sein. Diese Eigenschaft zeigt sich so lange nicht, bis zwei „rezessive“ Gene, die Träger dieses Merkmals sind — das eine vom Vater und das andere von der Mutter —, zusammentreffen. Die Nachkommen des Albinos sind wahrscheinlich „Träger“ dieses Gens oder dieser Erbanlage, doch muß sich dieses Merkmal nicht in ihrem Äußeren zeigen. Heiratet man nicht innerhalb der Blutsverwandtschaft, so ist der Ehepartner höchstwahrscheinlich kein Träger dieses Gens, da es selten auftritt, und die Kinder werden normal sein. Das „rezessive“ Gen wird wahrscheinlich durch ein normales vom Ehepartner stammendes Gen in seiner Wirkung unterdrückt.
Andererseits würde eine blutschänderische Heirat, eine Ehe mit einem nahen Blutsverwandten, der ziemlich sicher ein Träger des „rezessiven“ Gens ist, die Wahrscheinlichkeit, daß das Kind ein Albino wird, sehr erhöhen. Je näher die Verwandtschaft, desto größer die Wahrscheinlichkeit. Angenommen, der Vater wäre ein Albino. Hätte er blutschänderische Geschlechtsbeziehungen mit seiner Tochter, so ergäbe sich eine Wahrscheinlichkeit von eins zu zwei, das heißt, es stände mit 50prozentiger Sicherheit fest, daß bei einer Empfängnis das gezeugte Kind ein Albino würde. Falls ein Bruder und eine Schwester, Kinder dieses Vaters, heirateten, bestände (selbst wenn beide keine Albinos wären) für das Auftreten von Albinismus bei ihrem Kind noch eine Wahrscheinlichkeit von eins zu vier.
Je weitläufiger die Verwandtschaft ist, desto mehr verringert sich die Wahrscheinlichkeit, daß das unerwünschte Merkmal auftritt. Heiratet daher jemand seine Cousine, so ist die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten des schädlichen Merkmals bedeutend geringer. Und heiratet man nicht innerhalb der Blutsverwandtschaft, so ist, wie bereits erwähnt, die Wahrscheinlichkeit noch sehr viel geringer.
GESETZLICHE ERWÄGUNGEN UND DAS GEWISSEN
Wie ist ein Christ zu dieser Frage eingestellt? Gibt es, abgesehen von den obenerwähnten Gründen, biblische Bedenken?
Das Gesetz, das den Israeliten durch Moses gegeben wurde, enthielt bestimmte Verbote hinsichtlich Eheschließungen unter nahen Verwandten (3. Mose 18:6-17; 20:11, 12, 14, 17, 19-21; 5. Mose 22:30; 27:20-23). Aber Christen stehen heute nicht unter jenem Gesetz und sind nicht daran gebunden (Kol. 2:14; Eph. 2:15). Die Christlichen Griechischen Schriften enthalten keine Gesetzessammlung.
Jesus gebot jedoch: „Zahlt ... Cäsars Dinge Cäsar zurück, Gottes Dinge aber Gott“ (Matth. 22:21). Und der Apostel Paulus gab einen ähnlichen Rat, als er sagte: „Jede Seele sei den obrigkeitlichen Gewalten untertan, denn es gibt keine Gewalt außer durch Gott“ (Röm. 13:1). Wahre Christen gehorchen den Gesetzen des Landes, in dem sie leben, auch den Ehegesetzen.
In Anbetracht dessen halten sich die Versammlungen der christlichen Zeugen Jehovas an die gesetzlichen Erfordernisse des Landes, in dem sie leben. Sie versuchen nicht, ihren Gliedern die im 3. Buch Mose enthaltenen Gesetze hinsichtlich verbotener Ehen aufzuerlegen und sie dadurch unter das mosaische Gesetz zu bringen. Es trifft indes zu, daß viele Landesgesetze dieselben Verbindungen verbieten wie das mosaische Gesetz und sogar noch weiter gehen und eine Ehe zwischen Cousin und Cousine untersagen. Auf Blutschande steht teilweise eine sehr schwere Strafe. Würde ein Christ das bürgerliche Gesetz über Blutschande verletzen, so würde er von der Christenversammlung in Zucht genommen werden.
Von besonderer Bedeutung ist, daß ein Christ den Landesgesetzen nicht vor allem aus Furcht, sondern des Gewissens wegen gehorcht (Röm. 13:5). Sein Gewissen bewegt ihn auch zu der Einsicht, daß bestimmte Dinge widernatürlich sind und das Anstandsgefühl, das jeder hat, verletzen. Menschen haben einen natürlichen Sinn für Schicklichkeit, ein tiefes inneres Empfinden für das, was geziemend und richtig ist. Außerdem möchte ein Christ weder die Gefühle der Öffentlichkeit verletzen noch Schmach auf Jehova bringen, dessen Namen er trägt, noch den Namen Christ in Verruf bringen (1. Petr. 4:16; Jes. 43:10-12).
Ein Beispiel dafür, wie Gott und die Christenversammlung das betrachten, was widernatürlich ist, ist der Fall, über den der Apostel Paulus an die Versammlung in Korinth schreiben mußte. Ein Mann in dieser Versammlung trieb Hurerei, etwas, was Christen verboten ist (1. Kor. 6:9, 10). Aber in diesem Fall handelte es sich um eine besonders entwürdigende Form von Hurerei. Inwiefern? Weil der Mann die Frau seines Vaters genommen hatte. Offensichtlich war es nicht seine eigene Mutter, sondern die zweite Frau seines Vaters. Dies galt zu Recht als eine herabwürdigende Tat, besonders deshalb, weil er dadurch eine grobe Mißachtung und Geringschätzung seines Vaters zum Ausdruck brachte, da ‘die Blöße des Vaters aufgedeckt wurde’ (3. Mose 18:8; vergleiche 1. Mose 35:22; 49:3, 4).
Als der Apostel an die Versammlung schrieb, wies er besonders auf die ungewöhnliche Verderbtheit dieser Handlung hin und erklärte: „Tatsächlich wird von Hurerei unter euch berichtet und von einer solchen Hurerei, wie es sie selbst nicht unter den Nationen gibt, daß ein gewisser Mann die Frau seines Vaters hat“ (1. Kor. 5:1). Diese Sünde war damals selbst unter den heidnischen Nationen etwas Seltenes.
BIBLISCHE GESCHICHTE
„Aber“, so mag jemand fragen, „hat man denn in biblischen Zeiten nicht nahe Verwandte geheiratet? Zum Beispiel heiratete doch Abram (Abraham) seine Halbschwester.“ Ja, das stimmt. Aber wenn wir in jene Zeiten zurückblicken, werden wir verstehen, weshalb später eine Änderung eintrat.
Als Gott Adam und Eva vollkommen erschuf, war es sein Vorsatz, daß alle Menschen aus e i n e m Menschen kommen sollten, also dem Fleische nach verwandt oder alle e i n e Familie sein sollten (1. Mose 1:28). Adam nannte seine Frau Eva, was „Lebendige“ bedeutet, „weil sie“, wie die Bibel berichtet, „die Mutter aller Lebenden werden sollte“ (1. Mose 3:20).
Folglich mußte wenigstens e i n Mann seine Schwester heiraten, damit alle von Adam und Eva abstammen konnten. Sehr wahrscheinlich tat das Kain, der erste Sohn Adams, von dem berichtet wird, daß er eine Ehe einging. Abel und Seth mögen eine ihrer Schwestern oder ihrer Nichten geheiratet haben, denn Adam hatte weitere Söhne und Töchter, die ebenfalls Kinder hatten (1. Mose 5:3, 4). Zu jener Zeit bestand nur sehr geringe Gefahr, daß sich bei den Kindern ausgesprochene Mißbildungen zeigen würden, weil die Menschen damals der Vollkommenheit weitaus näher waren als heute. Es gab wenige fehlerhafte Gene (ob „rezessive“ oder „dominante“). Die Vitalität der ersten Nachkommen Adams zeigt sich in der Langlebigkeit der Menschen jener Tage; einer von ihnen wurde gemäß dem Bericht 969 Jahre alt (1. Mose 5:27).
Da sich die Menschen vermehrten, war es möglich, immer entferntere Verwandte zu heiraten. Aber nach der Sintflut, als die Menschen immer noch ein hohes Alter erreichten, heirateten Noahs Enkel zweifellos wieder ihre Cousinen, um die Erde neu zu bevölkern. Ungefähr vierhundert Jahre später heiratete Abraham seine Halbschwester; sie war die Tochter seines Vaters, nicht aber die Tochter seiner Mutter (1. Mose 20:11, 12). Als sich das Volk Israel in Ägypten befand, heiratete Amram, der Vater Mose, eine Tante väterlicherseits (2. Mose 6:20). Diese Männer wurden dafür weder gelobt noch verurteilt, da Gott noch kein Gesetz erlassen hatte, das solche Ehen verbot. Natürlich wurde sowohl eine Vereinigung mit einer Frau des Vaters als auch jegliche Hurerei und jeglicher Ehebruch als etwas Schmachvolles angesehen (1. Mose 35:22; 49:3, 4; 34:2, 7).
Im Jahre 1513 v. u. Z. gab Gott dem Volke Israel das Gesetz. Zu jener Zeit waren die Menschen auf der Erdoberfläche bereits zahlreich geworden, und die Nationen im Lande Kanaan, wohin Gott das Volk Israel führte, waren sittlich sehr verkommen und verletzten durch jede Art geschlechtlicher Verirrung, einschließlich Blutschande, schlechthin alles, was schicklich und natürlich war (3. Mose 18:24, 25). Gott erließ hinsichtlich Geschlechtsbeziehungen unter Blutsverwandten Gesetze, weil sein Volk ein abgesondertes Volk sein sollte. Durch diese Gesetze wurde es auf ein hohes Niveau erhoben, und es stach von den sieben in Kanaan ansässigen Völkern ab.
Die Israeliten sollten keinen freien, zügellosen oder wahllosen Geschlechtsverkehr pflegen. Ehen unter näheren Verwandten als Cousin und Cousine wurden von Gott ausdrücklich verboten. Diese Gesetze sorgten nicht nur dafür, daß die Israeliten vor Gott rein dastanden, sondern boten auch Schutz vor den genetischen Gefahren, die damals, mehr als zweitausend Jahre nach der Zeit des vollkommenen Adam und der vollkommenen Eva, unter den Menschen häufiger auftraten als zuvor.
WORAUF EIN CHRIST ACHTEN SOLLTE
In unserer Zeit des wahllosen Geschlechtsverkehrs und geschlechtlicher Perversitäten, die denjenigen der Bewohner Kanaans in alter Zeit gleichkommen oder sie sogar noch übertreffen, sollten Christen auf ihren Wandel achten. Selbst die Völker im allgemeinen sind während der vergangenen dreitausend Jahre zu der Erkenntnis gelangt, daß eine Ehe unter nahen Blutsverwandten unnatürlich ist. Wahrscheinlich haben sie schlechte genetische Auswirkungen beobachtet. Solche blutschänderischen Ehen haben Verachtung hervorgerufen und zum Beispiel beim Aufstellen von Familienstammbäumen und bei Erbschaftsangelegenheiten zu Verwirrung geführt.
Da alle Menschen unvollkommen und Sünder sind und demzufolge schlechte Neigungen haben, hat sich diese Einstellung zu blutschänderischen Ehen, wie sie zumindest in der Neuzeit in den meisten Kulturkreisen zu finden ist, als ein Schutz erwiesen. Diese Ansicht über die Ehe läßt keine leichtfertigen Geschlechtsbeziehungen im engeren Familienkreis zu. Aber trotz dieses Tabus ist in einigen Gebieten häufig Inzucht getrieben worden, was schlimme genetische Schäden zur Folge hatte.
Angesichts all dessen sollte ein Christ besonders vorsichtig sein, um sich nicht durch ein Liebesgefühl oder durch Leidenschaft an einen nahen Blutsverwandten binden zu lassen. Wenn er die Ehe ins Auge faßt, sollte er sehr sorgfältig die Gesundheit und das Wohl der Kinder, die geboren werden mögen, in Betracht ziehen, besonders auch die Gefahren, die eine Ehe mit einem nahen Blutsverwandten mit sich bringen würde. Er wäre selbstsüchtig und es würde wenig Interesse an den Kindern verraten, die mit Verunstaltungen geboren werden mögen, wenn er Gottes Ansicht über die Ehe und sein eigenes Gewissen außer acht ließe. Überdies könnte es sein, daß er in Verruf kommt, mit dem Gesetz in Konflikt gerät und von der Christenversammlung nicht mehr als vollwertiges Glied anerkannt wird.
Vielleicht ist jemand, bevor er die Wahrheit erkannte, eine gesetzliche Ehe mit einem nahen Verwandten eingegangen. Falls Kinder aus dieser Vereinigung genetische Unregelmäßigkeiten ererbt haben, ist es ein Trost, zu wissen, daß diese Kinder durch Jehovas unverdiente Güte während der Tausendjahrherrschaft des Sohnes Gottes, Jesus Christus, geheilt werden (Offb. 21:1-4; 22:1, 2). Wer aber nicht mit einem nahen Verwandten verheiratet ist, den christlichen Standpunkt darüber kennt und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Wortes Gottes leben möchte, wird eine solche Verbindung nicht eingehen.
[Kasten auf Seite 266]
UNERWÜNSCHTE MERKMALE, DIE SICH DURCH EIN PAAR REZESSIVER GENE ERGEBEN MÖGEN
Merkmal Anzeichen
Acheiropodie Fehlen von Händen und Füßen
Albinismus Pigmentmangel in Haut, Haaren und Augen
Amaurotische
Idiotie Stoffwechselbedingter Schwachsinn und Blindheit
Schwachsinnigkeit Funktionsstörung der Schilddrüse,
gekennzeichnet durch körperliche
Mißbildungen, Zwergwuchs und Idiotie
Taubheit Angeborene Taubheit
Galaktosämie Enzymmangel — Linsentrübung und
Zurückbleiben der geistigen Entwicklung
Hyperlipidämie Abnormaler Fettstoffwechsel und
zurückbleibende Entwicklung
Mikrozephalie Abnorme Kleinheit des Schädels
Phenylketonurie Enzymstörung, die Schwachsinn hervorruft
BEACHTE: Nicht alle diese Abnormitäten sind auf eine blutschänderische Ehe zurückzuführen. Sie können bei anderen Ehen ebenfalls auftreten und treten auch auf, häufiger jedoch bei Inzucht.
[Übersicht auf Seite 265]
(Genaue Textanordnung in der gedruckten Ausgabe)
EHESCHLIESSUNGEN, DIE UNTER DEM MOSAISCHEN GESETZ AUSDRÜCKLICH VERBOTEN WAREN
Verwandte, die ein Mann nicht heiraten durfte
‘Kein naher Verwandter nach dem Fleische’ (3. Mose 18:6). (Siehe 3. Mose 18:7-18; 20:14, 19-21 und 5. Mose 27:23.)
Großeltern väterlicherseits Großeltern mütterlicherseits
Tante Onkel Tante Vater Mutter Tante Stiefmutter
Früherer Mann der Muttera
Halbschwester Schwester Bruder Schwägerinb Halbschwester MANN
Schwiegervater Schwiegermutter
Erste Frauc
Tochter Sohn Schwiegertochter
Enkelin Enkelin
Schwiegervater Schwiegermutter
Zweite Frau Früherer Mann der 2. Fraud Schwester der Fraue
Stieftochter Stiefsohn
Stiefenkelin Stiefenkelin
□ MÄNNER
◯ FRAUEN
● FÜR DIESEN MANN VERBOTENE EHEN
[Fußnoten]
a MÖGLICHERWEISE VERSTORBEN
b AUSSER IM FALLE EINER LEVIRATSEHE (5. Mose 25:5, 6)
c MÖGLICHERWEISE VERSTORBEN
d MÖGLICHERWEISE VERSTORBEN
e SOLANGE BEIDE SCHWESTERN LEBTEN (3. Mose 18:18)