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Fragen von LesernDer Wachtturm 1973 | 15. März
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„πορνεία [pornéia] kann sich auch auf ,widernatürliche Laster‘, ... Homosexualität beziehen.“
In welchem Sinne gebraucht denn die Bibel diese Ausdrücke, und was würde demnach alles als biblischer Scheidungsgrund gelten? Der Gebrauch dieser Ausdrücke zeigt, daß jeder Verheiratete, der außereheliche Geschlechtsbeziehungen pflegt — sei es nun mit jemandem vom anderen oder vom eigenen Geschlecht und sei es auf natürliche oder widernatürliche, perverse Art —, in biblischem Sinne pornéia oder „Hurerei“ begeht. Dabei handelt es sich nicht um kleinere Zudringlichkeiten wie einen Kuß, eine Liebkosung oder eine Umarmung, sondern um den unsittlichen Gebrauch der Genitalien zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs auf natürliche oder widernatürliche Weise.
Im Gesetzesbund finden wir Grundsätze, die diesen erweiterten Gesichtspunkt stützen. Dieses Gesetz enthielt deutliche Bestimmungen, nach denen eine Ehe aufgelöst wurde, wenn einer der Partner auf sexuellem Gebiet eine schwere Sünde begangen hatte, und dazu gehörten auch widernatürliche sexuelle Handlungen, denn der Betreffende wurde auf Gottes eigene Anordnung hin getötet. (Vergleiche 2. Mose 22:19; 3. Mose 18:22, 23, 29; 20:10-16; 5. Mose 22:22 sowie die Worte des christlichen Apostels Paulus in Römer 1:24-27, 32.)
Wenn wir die Worte Jesu daher so nehmen, wie sie zu verstehen sind, könnte in einem Fall, in dem sich ein Verheirateter einer dieser schlimmen Formen geschlechtlicher Unsittlichkeit schuldig gemacht hat, der unschuldige Teil sich scheiden lassen, sofern er es wünscht. Eine wegen solch biblischer Gründe geschiedene Person dürfte nach der Bibel auch wieder heiraten, ohne deswegen des Ehebruchs beschuldigt zu werden.
Damit wird die in früheren Ausgaben des Wachtturms dargelegte Ansicht offensichtlich korrigiert, aber die Treue zu dem, was die Bibel sagt, verlangt dies. Da zu diesem Thema noch viel gesagt werden kann, wird es in einer kommenden Ausgabe noch eingehender behandelt werden.
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Eine Hilfe für KrankeDer Wachtturm 1973 | 15. März
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Eine Hilfe für Kranke
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