Fragen von Lesern
● Wie sind die Worte in Matthäus 13:58 (NW) zu verstehen, wo es heißt: „Er tat dort nicht viele machtvolle Werke wegen ihres Mangels an Glauben“, wenn doch — wie in den Wachtturm-Schriften schon gesagt wurde — die Wunderheilungen Jesu und seiner Apostel nicht vom Glauben derer abhingen, die geheilt wurden? — N. B., Vereinigte Staaten.
Heute behaupten viele Gesundbeter, wenn sie einen Kranken nicht heilen können, er habe zu wenig Glauben. Das ist jedoch nur ein Vorwand, mit dem sie ihre Unfähigkeit entschuldigen wollen. Das war bei Jesus und seinen Aposteln jedoch nicht der Fall. Wir lesen nichts davon, daß die Witwe von Nain geglaubt hätte, daß ihr Sohn vom Tode erweckt würde. Jesus sah lediglich die trauernde Mutter und tröstete sie, indem er ihren Sohn wieder ins Leben zurückrief. Ebenso heilten Petrus und Johannes an der Pforte des Tempels einen Gelähmten, ohne daß er irgendwie seinen Glauben geäußert hätte. Er hatte sie lediglich angeschaut und von ihnen ein Almosen erwartet, und zu seiner Verwunderung wurde er geheilt. — Luk. 7:12-15; Apg. 3:1-8.
Die Worte in Matthäus 13:58 besagen, daß Jesus dort wegen ihres Mangels an Glauben nicht viele machtvolle Werke tat, und nicht, daß er keine tun konnte. Es kamen dort anscheinend nur wenige Menschen heraus, um ihn zu sehen und geheilt zu werden. Das war der auffallende Gegensatz zu anderen Orten, von denen wir lesen: „Und große Volksmengen kamen zu ihm, welche Lahme, Blinde, Stumme, Krüppel und viele andere bei sich hatten, und sie warfen sie ihm zu Füßen; und er heilte sie.“ Schon die Tatsache, daß sie die Kranken zu Jesus brachten, bewies ihren Glauben zur Genüge. Nichts deutet darauf hin, daß Jesus sie über ihren Glauben besonders befragt hätte. — Matth. 15:30.
● Ist etwas dagegen einzuwenden, daß ein Gott hingegebener Christ einer Nacktkultur-Bewegung angehört oder sich in einem Lager oder an einem Ferienort einer solchen Bewegung aufhält? — M. D., Vereinigte Staaten.
Ob die Menschen weiter nackt geblieben wären, wenn sie nicht gesündigt hätten, sagt Gottes Wort nicht direkt. Wir lesen jedoch, daß Jehova Gott dem ersten Menschenpaar, nachdem es gesündigt hatte, aus dem Fell einiger Tiere, die er zu diesem Zweck geschlachtet hatte, Röcke machte. (1. Mose 3:21) Damit änderte sich also ihr ursprünglicher Zustand der Nacktheit. Da der Schöpfer Adam und Eva selbst mit Kleidern versah, wird wohl niemand behaupten wollen, sie wären besser daran gewesen ohne sie. Wir sehen auch aus der ganzen Heiligen Schrift, daß Gottes Diener Kleider trugen, und oft werden sie sogar beschrieben.
Außerdem ist der Mensch auch das einzige Geschöpf auf Erden, das Kleider benötigt, und zwar aus mindestens drei vernünftigen Gründen: 1. sie schützen ihn vor den Naturgewalten, vor Hitze und Kälte, vor einer wilden Umgebung, vor Dornen usw.; 2. sie sind für ihn Schmuck, seine Erscheinung gewinnt dadurch, sie verleihen ihm eine gewisse Sicherheit und dienen ihm gleichzeitig dazu, seine unehrbareren Teile zu bedecken, wie es der Apostel Paulus nach 1. Korinther 12:23 sagte; 3. dabei spielt auch die Sittsamkeit eine Rolle, denn wir lesen in Offenbarung 16:15, daß Christen wachen sollten, damit sie ihre Kleider nicht verlören und der Schande ausgesetzt würden. Mit diesen Kleidern sind zwar geistige Kleider gemeint, aber der Vergleich wäre trotzdem nicht stichhaltig, wenn es für den Menschen besser wäre, nackt zu gehen, als sich zu kleiden.
Die Bibel ermahnt christliche Frauen auch, in ihrer Kleidung zurückhaltend und bescheiden zu sein. „Ich will …, daß die Weiber in bescheidenem Äußern mit Schamhaftigkeit und gesundem Sinn sich schmücken.“ (1. Tim. 2:8, 9, Fußnote) Man müßte schon sehr leichtgläubig sein, wollte man die Behauptung der Anhänger der Nacktkultur gelten lassen, daß der Mensch heute auf einem solch hohen sittlichen Niveau stehe, daß Männer beim Anblick nackter Frauen nicht Gefahr liefen, sich in dem Sinne zu versündigen, wie Jesus es sagte: „Jeder, der fortwährend ein Weib anblickt, um eine Leidenschaft zu ihr zu nähren, [hat] schon Ehebruch mit ihr begangen in seinem Herzen.“ — Matth. 5:28, NW.
Deshalb kann ein Gott hingegebener Christ nicht einen guten Ruf in der Neuen-Welt-Gesellschaft genießen und gleichzeitig Mitglied einer Nacktkultur-Bewegung sein oder sich in einem solchen Lager aufhalten.
● In dem Artikel „Eheschließungszeremonie und Eheerfordernisse“, der im Wachtturm vom 15. November 1956 erschien, wird in Abschnitt 20 angenommen, daß eine Frau, die in einer Ehe nach Übereinkunft lebt, die Wahrheit annimmt und sich nun gesetzlich trauen lassen möchte, daß sich aber der Mann, mit dem sie zusammen lebt, nicht dazu bewegen läßt, ihre Ehe zu legalisieren. In einem solchen Fall, heißt es dann, könne sie eine schriftliche Erklärung unterschreiben, in der sie verspreche, dem Mann, mit dem sie zusammen lebe, die eheliche Treue zu halten und sich gesetzlich trauen zu lassen, sobald sich der Mann dazu bewegen lasse, und dann dürfe sie getauft werden. Gilt diese Möglichkeit für alle Länder und für jede Ehe nach Übereinkunft?
Der Wachtturm zeigte in diesem Artikel, daß zwischen einer Ehe nach Übereinkunft und einer Ehe nach dem Gewohnheitsrecht ein Unterschied besteht. Der Wachtturm vom 1. Januar 1961 nahm unter der Überschrift „Die Notwendigkeit, die Ehe zu legalisieren“ auf denselben Abschnitt Bezug.
Während die Ehe nach dem Gewohnheitsrecht in gewissen Staaten oder Provinzen eines Landes gesetzlich anerkannt sein mag, wird sie in anderen Staaten oder Provinzen des betreffenden oder eines anderen Landes vielleicht nicht anerkannt. Deshalb verlangt die Watch Tower Bible and Tract Society von Personen, die in einer Ehe nach dem Gewohnheitsrecht leben, daß sie sich gesetzlich trauen, das heißt ihre Ehe in dem Register des Standesamtes eintragen lassen. Erst dann erkennt sie die Hingabe einer Person, die in einer Ehe nach dem Gewohnheitsrecht lebt, an und betrachtet sie als würdig, sich taufen zu lassen und sich der Neuen-Welt-Gesellschaft anzuschließen. Dadurch erhalten die Kinder aus einer solchen Ehe in jedem Land oder Staat gesetzliche Anerkennung, und man entspricht dadurch auch dem Gesetz Gottes.
Gelingt es einer Frau, die in einer Ehe nach dem Gewohnheitsrecht lebt, und zwar in einem Land, in dem eine solche Ehe als gesetzlich gilt, nicht, ihren Mann dazu zu bewegen, sich offiziell trauen zu lassen, kommt die Gesellschaft ihr entgegen. Eine solche Frau darf, wenn sie die Wahrheit erkannt hat, dem Versammlungskomitee die Beweise dafür unterbreiten, daß sie sich gewissenhaft bemüht hat, den Mann, mit dem sie in einer Ehe nach dem Gewohnheitsrecht lebt, dazu zu bewegen, sich standesamtlich trauen zu lassen. Dann gestattet ihr das Versammlungskomitee, eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie verspricht, dem unnachgiebigen Mann die eheliche Treue zu halten. Darauf kann sie zur Taufe zugelassen werden und darf sich an der Tätigkeit der Versammlung beteiligen. Dasselbe gilt für einen Mann, der in einer Ehe nach dem Gewohnheitsrecht lebt und dessen Frau nicht in eine standesamtliche Trauung einwilligt.
In Staaten oder Provinzen, in denen das Gesetz die Ehe nach dem Gewohnheitsrecht nicht anerkennt, gälte eine Ehe zwischen unverheirateten Personen, das heißt eine Ehe nach Übereinkunft als Hurerei. Solche Personen kann die Neue-Welt-Gesellschaft nicht zur Taufe zulassen, solange sie sich nicht gesetzlich trauen lassen. Als ledigen Personen steht ihnen kein Gesetz im Wege, das sie daran hindern würde, ihre Ehe zu legalisieren. Ledige Personen haben in allen Ländern das Recht zu heiraten. Deshalb gilt für sie die Bedingung, gesetzlich verheiratet zu sein, in der ganzen Welt. Die Watch Tower Bible and Tract Society nimmt also von ledigen Personen, die in einer Ehe nach Übereinkunft leben, keine schriftliche Erklärung an. Sie müssen sich entweder offiziell trauen lassen oder auseinandergehen, bevor sie zur Taufe zugelassen werden.
Ist der eine Teil einer solchen ehelichen Verbindung noch mit einer anderen Person gesetzlich verheiratet, dann muß er sich gerichtlich scheiden lassen, damit die Ehe vor dem Gesetz des Landes als aufgelöst gilt, und sich dann mit dem Partner, mit dem er zur Zeit in einer Ehe nach Übereinkunft lebt, standesamtlich trauen lassen, ehe er sich taufen lassen darf.
In gewissen Ländern, die stark unter kirchlichem Einfluß stehen, sind Ehescheidungen nicht erlaubt. Es kommt daher manchmal vor, daß eine verheiratete Person jahrelang mit einer ledigen Person zusammen lebt, weil ihr gesetzlicher Partner sie verlassen hat und mit einer anderen Person in einer ungesetzlichen Ehe lebt. Angenommen, ein Mann, der sich in einer solchen Lage befindet, erkennt nun die Wahrheit und möchte Jehova dienen. Er kann sich aber nicht gesetzlich scheiden lassen. Aus seiner Ehe nach Übereinkunft sind vielleicht Kinder hervorgegangen, und seine Frau möchte vielleicht sogar auch Jehova dienen und die Kinder in der Ermahnung Jehovas erziehen. In diesen Ländern kommen wir einem Paar, das zusammen lebt, ohne die Rechte Verheirateter zu besitzen, entgegen, wenn es die Wahrheit annimmt.
Wenn auch keine Scheidung von dem gesetzlichen Ehegefährten möglich ist, müssen solche Personen doch jede Möglichkeit ausnutzen, die ihnen das Gesetz bietet, um ihre Trennung von dem gesetzlichen Ehepartner registrieren zu lassen. Dann müssen sie in einer schriftlichen Erklärung den ganzen Sachverhalt darlegen und versprechen, daß sie einander treu bleiben und zusammenhalten wollen trotz der gesetzlichen Bindungen, die zu dem früheren Ehegefährten noch bestehen und nach dem Gesetz nicht gelöst werden können. Sie müssen auch bereit sein, ihre Ehe gesetzlich eintragen zu lassen, sobald kein rechtlicher Hinderungsgrund mehr vorhanden ist, das heißt, sobald der untreue gesetzliche Ehepartner stirbt.
Wir kommen solchen Personen nur entgegen, weil das Landesgesetz so vernunftwidrig ist und jede Ehescheidung ablehnt, im Gegensatz zu Gottes Gesetz, das eine Scheidung wegen Hurerei oder Ehebruchs erlaubt. Wenn die Betreffenden in einem Land leben würden, in dem Ehescheidungen erlaubt sind, dann hätten sie ihre Eheangelegenheiten bestimmt schon längst in Ordnung gebracht und wären als gesetzlich verheiratete Personen mit der Neuen-Welt-Gesellschaft in Verbindung gekommen. Die Gesellschaft kommt ihnen mit Rücksicht auf die Worte Jesu in Matthäus 19:8, 9 entgegen, und wir tun es im Vertrauen darauf, daß Gott es anerkennt.
Angenommen, jemand, der in einem solchen Lande in einer Ehe nach Übereinkunft lebt und dessen gesetzlicher Ehegefährte noch nicht gestorben ist, lernt die Wahrheit kennen, die Person, mit der er zusammen lebt, nimmt sie aber nicht an und ist nicht bereit, eine schriftliche Erklärung zu unterschreiben; dann nimmt die Neue-Welt-Gesellschaft die Erklärung auch an, wenn sie nur von der Person unterschrieben wird, die die Wahrheit kennengelernt hat und sich nun Jehova hingeben möchte, um ihm zu dienen. In solchen Fällen von einer Ehe nach Übereinkunft wird eine Erklärung angenommen, in der die Betreffenden ihrem Partner treu zu sein versprechen, und von solchen Fällen ist in Abschnitt 20, Seite 701, im Wachtturm vom 15. November 1956 die Rede. In einem Land, in dem das Gesetz eine Ehescheidung zuläßt, würde eine solche Erklärung nicht angenommen.
(Versammlungen, die die Broschüre Königreichsdienstfragen in ihrer Ablage haben, sollten dies für den künftigen Gebrauch darin vermerken, am besten auf Seite 11.)