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Besichtigung der vergrößerten DruckereiDer Wachtturm 1968 | 15. Juli
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unvergeßlicher Tag! Das empfanden alle, die dem Einweihungsprogramm beigewohnt und nun an der Besichtigung der Druckereigebäude teilgenommen hatten. Wie wunderbar, diese Ausdehnung der Möglichkeiten zur Herstellung des gedruckten Wortes Gottes zu sehen! Die Ausdehnung beschränkt sich aber nicht nur auf Brooklyn.
Druckereien in der ganzen Welt
Als die Besucher durch die Farbenproduktionsabteilung gingen und eine große für Deutschland bestimmte Farbsendung sahen, wurden viele daran erinnert, daß auch in den Druckereien der Zweige der Watch Tower Society außerhalb der Vereinigten Staaten die Produktion gewaltig gestiegen ist. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr in anderen Ländern über 96 Millionen Exemplare der Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! in mehr als vierzig Sprachen gedruckt. Das sind mehr, als in Brooklyn vor etwas weniger als zwölf Jahren insgesamt gedruckt wurden!
Auf den beiden Rotationsmaschinen in Deutschland wurden im vergangenen Jahr nahezu 27 Millionen Zeitschriften gedruckt, und die Buchbinderei dort stellte über eine viertel Million Bücher her. In England wurden 21 Millionen Zeitschriften gedruckt, in Kanada über 16 Millionen und in der Schweiz nahezu 11 Millionen. Die drei skandinavischen Länder Dänemark, Schweden und Finnland druckten im letzten Jahr ebenfalls über zehn Millionen Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet!. In Südafrika werden diese Zeitschriften in zehn Sprachen gedruckt.
Die Prophezeiung Jesu erfüllt sich zweifellos in diesen letzten Tagen, denn die Botschaft von Gottes Königreich wird tatsächlich „auf der ganzen bewohnten Erde“ gedruckt und verbreitet. — Matth. 24:3, 14.
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Fragen von LesernDer Wachtturm 1968 | 15. Juli
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Fragen von Lesern
● Ich lese seit einigen Monaten den Wachtturm und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir einen Rat geben könnten. Ich habe vor kurzem die Scheidung beantragt, und zwar, soweit ich es verstehe, aus Gründen, die mit der Bibel übereinstimmen. Wäre es nach der Heiligen Schrift verkehrt, wenn ich mit jemandem vom anderen Geschlecht eine Bekanntschaft anzuknüpfen suchte, bevor die Scheidung endgültig ausgesprochen ist? — USA.
Zunächst wäre es gut, deutlich im Sinn zu behalten, was die Bibel über die Ehescheidung sagt. Gottes Wort gemäß gibt es nur einen Grund, der zu einer Scheidung und zu einer Wiederverheiratung berechtigt: Ehebruch. (Matth. 19:9) Jesus sagte nicht, man könne sich von seinem Ehegefährten scheiden lassen, wenn man „stark vermute“, daß er Ehebruch begangen habe. Es müssen tatsächlich Beweise für den Ehebruch vorliegen, zum Beispiel das Geständnis des Ehegefährten oder der Beweis dafür, daß er unter ungeziemenden Umständen eine ganze Nacht bei jemandem vom anderen Geschlecht zugebracht hat. — Spr. 5:8-11.
Eine Ehe mag durch eine gesetzliche Scheidung, die aus einem anderen Grund als wegen Ehebruchs erlangt wurde, vom rechtlichen Standpunkt aus aufgelöst sein, aber in Gottes Augen berechtigt eine solche Scheidung nicht zur Wiederverheiratung. (Mark. 10:9) Wenn man eine gesetzliche Scheidung erlangen würde, ohne den Beweis erbracht zu haben, daß der Ehegefährte Ehebruch begangen hat, dann wäre eine Wiederverheiratung in Jehovas Augen Ehebruch. Wir lesen: „Wer seine Frau durch Scheidung entläßt [ohne einen Beweis für Ehebruch] und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch, und wenn eine Frau, nachdem sie von ihrem Mann geschieden ist, je einen anderen heiratet, so begeht sie Ehebruch.“ — Mark. 10:11, 12; vergleiche Matthäus 19:9.
Angenommen, jemand hat tatsächlich einen schriftgemäßen Grund für eine Scheidung, so ist er dennoch nicht berechtigt, mit jemandem vom anderen Geschlecht eine Bekanntschaft anzuknüpfen oder ihn zu umwerben, solange die Scheidung noch nicht endgültig ausgesprochen ist. Er ist immer noch verheiratet. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Ehescheidung sind von Ort zu Ort verschieden. In einigen Ländern sind die an einem Scheidungsprozeß Beteiligten vom rechtlichen Standpunkt aus sofort vollständig frei. In anderen Ländern wird die Scheidung erst nach sechs Monaten rechtskräftig. Ja, es gibt sogar Orte, wo zuerst nur ein vorläufiges oder provisorisches Scheidungsurteil
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