-
Unser erstaunlicher GeistErwachet! 1975 | 8. März
-
-
sondern von jeder Äußerung, die durch den Mund Jehovas ausgeht“ und: „Jehova, deinen Gott, sollst du anbeten, und ihm allein sollst du heiligen Dienst darbringen“ (Matth. 4:4; Luk. 4:8; 5. Mose 6:13; 8:3; 10:20).
Wenn der Geist also nicht die Gedanken Gottes in sich aufnimmt, kann er seine Aufgabe nicht völlig seiner Bestimmung gemäß erfüllen. Und arbeitet der Geist nicht richtig, so wird die gesamte Person davon betroffen, und das hat verhängnisvolle Folgen (Jak. 1:13-15). Doch wir können unseren Geist neugestalten, so daß er auf die Weise wirkt, wie es der Schöpfer vorgesehen hat (Röm. 12:2). Wenn wir das tun, werden wir in unserem Leben große Befriedigung finden.
-
-
Niederlande: Jehovas Zeugen aus dem Gefängnis entlassen!Erwachet! 1975 | 8. März
-
-
Niederlande: Jehovas Zeugen aus dem Gefängnis entlassen!
Vom „Awake!“-Korrespondenten in den Niederlanden
IM Jahre 1936 wurde Johan Akkerman in die Strafanstalt Veenhuizen eingeliefert. Er war der erste Zeuge, der wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen in dieses Gefängnis kam. Achtunddreißig Jahre danach, am 19. Juli 1974, wurde der letzte Zeuge aus dieser Strafanstalt entlassen.
Das war eine Sensationsmeldung für die Presse. Führende niederländische Tageszeitungen brachten Schlagzeilen wie „JEHOVAS ZEUGEN KÖNNEN HEIMGEHEN“.
Für viele Beamte war damit ein Problem gelöst, das sie lange belastet hatte: Es hatte ihnen widerstrebt, anständige, ordentliche junge Männer zusammen mit abgebrühten Verbrechern einzusperren, nur weil sie nicht bereit waren, etwas zu tun, was sie vor ihrem christlichen Gewissen nicht verantworten konnten. Für Jehovas Zeugen aber war das ein weiterer Sieg im Kampf um die Freiheit, Gott so anzubeten, wie die Bibel es gebietet.
Geschichtlicher Hintergrund des Entscheides
Was führte zu dieser sensationellen Meldung? Um das zu verstehen, muß man wissen, daß ein Niederländer, wenn er achtzehn Jahre alt wird, zur Musterung gehen muß, wo er sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen hat. Gilt der Gemusterte nach seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit als für den Wehrdienst geeignet, so kann er, sobald er das zwanzigste Lebensjahr erreicht hat, zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen werden. Wenn es ihm aus Gewissensgründen unmöglich ist, Dienst mit der Waffe zu leisten, kann er beantragen, einen waffenlosen Dienst zu leisten.
Aber Jehovas Zeugen in den Niederlanden haben nicht nur den Wehrdienst, sondern auch jeglichen waffenlosen Dienst, der als Ersatz dafür gilt, verweigert. Die biblischen Gründe für ihren Standpunkt werden später in diesem Artikel behandelt werden.
In der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg war das Problem der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen, hervorgerufen durch Jehovas Zeugen, klein. Aber schon während des Krieges und vor allem nach dem Krieg wurde es immer größer. Das niederländische Wehrpflichtgesetz befreit Geistliche und Personen, die sich auf das geistliche Amt vorbereiten,
-